Du betreibst dann nebenberuflich ein Gewerbe. Schau in deinen Arbeitsvertrag inwieweit dies genehmigungspflichtig ist. Da du im öD arbeitest sind u.U. auch Regelungen der Versicherungsträger zu beachten, keine Ahnung -kenn ich mich nicht mit aus.
Grundsätzlich muss dein Teilzeitjob deine Haupteinnahmequelle bleiben.

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) ...und es macht riesen Spaß. Da ich jetzt aber doch schon einige Stunden dafür investiere und kein Geld dafür nehme, ist mir der Gedanke gekommen doch ein Kleingewerbe anzumelden. Warum soll ich nicht dafür was nehmen
. Anfragen für weitere Projekte hätte ich auch schon....
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