4) habe meinen Bioladen in den ersten Jahren gemeinsam mit einer Freundin als GbR geführt
1 - 3) stimmt, so war das bei uns auch
5) sorry, keine Ahnung(gesehen habe ich diese Gesellschaftsform aber auch schon)
ansonsten: dringend anzuraten ist ein "GbR-Vertrag", Banken verlangen ihn teilweise sogar zur Eröffnung eines gemeinsamen Kontos
in diesem Vertrag wird euer "Innenverhältnis" geregelt.
Z.B.:
- wer darf bis zu welchem Betrag alleine über gemeinsames Kapital verfügen (laufende Kosten aber auch Investitionen)
- Kündigungsrechte, -fristen zum Gesellschaftsvertrag
- prozentuale Beteiligung der einzelnen Gesellschafter am Gesamtvermögen, -ertrag
googel mal nach "GbR-Vertrag" oder so, gibt Musterverträge für den ersten Überblick. Detailausführung sollte aber gemeinsam mit einem Anwalt gemacht werden!
MERKE: was ich vorher vertraglich regele, spart im Streifall immer eine Menge Ärger!
Wenn es nie zum Streitfall kommt, umso besser, dann kann man auch immer einvernehmlich den Vertrag ignorieren
WICHTIG: jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für die komplette Firma
wenn eine GbR den Bach runtergeht, und bei einem ist nix zu holen, schlagen die Gläubiger gnadenlos bei dem/n anderen Gesellschafter/n zu![]()


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(gesehen habe ich diese Gesellschaftsform aber auch schon)
