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Thema: Ergänzungen/Diskussion über "FAQ Gründung"

  1. #46
    TP-Newbie kubi macht alles soweit korrekt
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    freibetrag + gewinn +arbeitnehmer?

    hi,
    bin arbeitnehmer und nebenbei selbstständig (kleinunternehmer weise keine mwst aus)!
    habe ich in dieser konstellation dann auch diesen freibetrag für meine gewinne (die aus der selbstständigkeit)?
    oder wird dann der gewinn auf das zu versteuernde einkommen angerechnet?

    welche schuld gegenüber dem finanzamt habe ich denn dann?

    danke für eure hilfe!

  2. #47
    TP-Member MrMorza macht alles soweit korrekt
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    Den Fragebogen vom Finanzamt bekommst du ca. 2-3 Wochen nach der Gewerbeanmeldung. Kann auch mal 4 Wochen dauern. ABER DEN BEKOMMST DU 100%-ig!
    Du bekommst ALLE Formulare die du benötigst beim FINANZAMT.
    Stelle auch gleich den Antrag auf DAUERFRISTVERLÄNGERUNG!
    Die Bezeichnungen der Formulare:
    1. Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich im 1. Jahr abgeben!): UST 1 A
    2. Umsatzsteuer-Erklärung (jährlich): UST 2 A
    3. Antrag auf Dauerfristverlängerung: UST 1 H (jährlich)
    mfg.

    4. Gewerbesteuer-Erklärung: GewSt 1 A (jährlich)
    DAS LEBEN IST EINS DES SCHWERSTEN!
    http://www.LohiLu.de

  3. #48
    TP-Member MrMorza macht alles soweit korrekt
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    Ort
    Raum Stuttgart
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    37
    Prima, da ist mein Beitrag (siehe oben) wohl falsch gelandet.
    Aber dir möchte ich auch kurz antworten:
    - der Grundfreibetrag beinhaltet ALLE Einkunftsarten
    DAS LEBEN IST EINS DES SCHWERSTEN!
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  4. #49
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Nachtrag FAQ

    Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Eigenen Bezüge des Kindes (7.188€) kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen bei der Definition der eigenen Einkünfte und Bezüge. Das Finanzgericht Niedersachsen hat aktuell den folgenden Grundsatz aufgestellt und damit den Kreis der Kindergeldberechtigten erweitert:

    Nicht nur der erwerbssichernde Aufwand (Werbungskosten, Betriebsausgaben), sondern auch der existenzsichernde Grund- und Mehraufwand (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), der insoweit Einkünfte (und Bezüge) zu gebundenen Einkünften macht, ist bei der Grenzbetragsberechnung zu berücksichtigen.

    Bei der Berechnung der Einkommensgrenze sind gemäß dem vorliegenden Urteil der Sonderausgaben-Pauschbetrag, weitere (beschränkt abzugsfähige) Sonderausgaben wie beispielsweise der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Bundesfinanzhof im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge bereits im Jahr 2000 in einem ähnlichen Fall gegen das FG Niedersachsen entschieden hat. Im Hinblick auf die Abweichung zu der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat das FG daher die Revision zugelassen (FG Niedersachsen, 7 K 723/98 Ki).

    Es sollte meiner Einschätzung nach sicherheitshalber auf den Gesamtbetrag der Einkünfte abgeziehlt werden, um evt. Kindergeldrückforderungen zu vermeiden.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  5. #50
    TP-Moderator Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Peter
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    Zitat Zitat von Epic
    Nachtrag FAQ
    Wäre glaub ich besser, wenn du das direkt im gestickten Thread editierst.

    Und gleich eine Frage dazu:
    sind die 7.188 €/ Jahr EU-weit....oder weiß jemand wie das in Österreich ausschaut?

    Grüße,
    Peter
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  6. #51
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Und gleich eine Frage dazu:
    sind die 7.188 €/ Jahr EU-weit....oder weiß jemand wie das in Österreich ausschaut?
    Hallo Peter, wie das in Österreich ist weiß ich leider nicht, aber das was ich oben geschrieben habe gilt so definitiv nur für Deutschland.

    Gruß Epic03
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  7. #52
    TP-Moderator Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Peter
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    Bump.

    Danke.
    Weiß das sonst irgendwer?
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