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Thema: Ergänzungen/Diskussion über "FAQ Gründung"

  1. #1
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    [edit von Thomas]
    so, hier also alle Ergänzungsvorschläge oder sonstwas zu doomedias Sticky "FAQ Gründung" posten.

    wird von doomedia nach und nach dort eingearbeitet

    [edit von Thomas]




    Danke, doomedia!
    Hat mir schonmal sehr geholfen!
    Gibt es aber nicht Freibeträge bei Gewerbesteuer, Einkommensteuer? Da wären die Beträge interessant


    @ Levis: sorry, musste dich mal eben bearbeiten, damit dieser Hinweis auch oben im Thread steht, Reihenfolge der Postings lassen sich nicht beeinflussen
    ............................

  2. #2
    TP-Senior doomedia macht alles soweit korrekt
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    Original geschrieben von Levis
    Danke, doomedia!
    Hat mir schonmal sehr geholfen!
    Gibt es aber nicht Freibeträge bei Gewerbesteuer, Einkommensteuer? Da wären die Beträge interessant
    Ja, wegen der aktuellen Freigrenzen schau ich nochmal, füge sie dann noch hinzu!

    @Lars Danke für`s annageln

  3. #3
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    Original geschrieben von Lars
    Das ist ja wirklich hübsch - ich nagele es direkt mal oben fest.
    Ja super!

    @MasterL: dann erübrigt sich ja die PM

    Adi
    smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)

    zimtkorn AG // applications & internet solutions

    XING-Profil: Adrian Locher

  4. #4
    Rea
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    Boah, toll!
    Könntet ihr dem Ganzen noch einen etwas aussagekräftigeren Betreff geben?
    Okay, sollte klar sein, wenn sich das Ganze als Sticky im Traumstart befindet, aber trotzdem. So was in der Art von: 'Häufige Fragen und Antworten bezüglich diesem und jenem'?

    Und noch eine persönliche Frage: Woher kennst du dich so gut aus, doomedia?



  5. #5
    TP-Senior doomedia macht alles soweit korrekt
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    Original geschrieben von Rea
    Und noch eine persönliche Frage: Woher kennst du dich so gut aus, doomedia?
    Mein erster 'Run' in die Selbständigkeit begann bereits im Jahr 2000 - der mangels Wissen gründlich daneben ging, sodass ich das ganze heute mit anderen - waiseren - Augen sehen kann.

    Ist einerseits natürlich auch der (gründlichen) Vorbereitung auf meine jetztige Selbständigkeit zu verdanken.
    Geändert von doomedia (17.02.2004 um 02:17 Uhr)

  6. #6
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    @ Thomas: klar, no problem

    Danke, doomedia, dass Du die Freibeträge mit reingenommen hast. Bezieht sich der Freibetrag der GewerbeSt auf den Gewinn oder den Umsatz oder auf was ganz anderes? Der Freibetrag der EinkommenSt bezieht sich doch auf das zu versteuernde Einkommen, oder? Also wenn mein zu versteuerndes Einkommen im gesamten Jahr 2002 nur 5.000 € beträgt, dann muss ich keine EinkommenSt zahlen?
    ............................

  7. #7
    TP-Senior doomedia macht alles soweit korrekt
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    Original geschrieben von Levis
    @ Thomas: klar, no problem

    Danke, doomedia, dass Du die Freibeträge mit reingenommen hast. Bezieht sich der Freibetrag der GewerbeSt auf den Gewinn oder den Umsatz oder auf was ganz anderes? Der Freibetrag der EinkommenSt bezieht sich doch auf das zu versteuernde Einkommen, oder? Also wenn mein zu versteuerndes Einkommen im gesamten Jahr 2002 nur 5.000 € beträgt, dann muss ich keine EinkommenSt zahlen?

    Natürlich auf den Gewinn, den der Gewinn entspricht ja fiktiv dem 'Einkommen' als Selbständiger, der Umsatz spielt keine Rolle.

    Du kannst ja auch nen Umsatz von 2Mio € haben, und hast hinterher nen Verlust von 300.000€, dann zahlst du auch kein Einkommensteuer


    Wenn du im Jahr 2003 weniger als 7.426 € Gewinn
    (was mit den 'Einnahmen' eines normalen Arbeitnehmers ja vergleichbar ist)

    hast

    (was du dann per E-/Ü-Rechnung oder Bilanz & GuV* nach den GoB** ermitteln musst)

    dann musst du auf dieses 'Einkommen' (deinen Gewinn) keine Einkommensteuer zahlen.

    Wenn du mehr einnimst alsder Freibetrag ist, dann wird nur das versteuert was darüber liegt.

    Wenn du also 7.427€ Gewinn hast, zahlst du nur für 1€ Einkommensteuer *g*.


    *Gewinn und Verlustrechnung

    **Grundsätze ordungsmäßiger Buchführung (im HGB geregelt)


    Edit: Die Gewerbsteuer bezieht sich wie die ESt auf den Gewinn des Unternehmens.

    WICHTIG
    Ich hab das mit der Einkommensteuer + Gewerbesteuer nochmal näher nachgeschlagen, und zwar verhält sich das so:

    Die Gewerbesteuer (sofern man sie zahlen muss, Freiberufler zahlen sie wie gesagt nicht!) gilt als Betriebsausgabe und mindert den steuerlichen(!) Gewinn - heist also man zahlt somit weniger Einkommensteuer bzw der Gewinn auf den die Einkommensteuer gezahlt werden muss verringert sich somit.

    Somit fällt die Gewerbesteuer auf den 'tatsächlichen' Gewinn - die Ertragskraft des Unternehmens - an!

    Übrigens, es werden noch weitere objektive Belastungen berücksichtigt, z.b. Grundsteuer, welche wiederum die Gewerbesteuer verringern um eine Doppel-Belastung zu vermeiden.

    (Ich nehm`s auch gleich in die FAQ mit unter die Gewerbe & Einkommensteuer rein...)


    Edit schonwieder: Was meint ihr, ob ich nen Büchlein für Jungunternehmer schreiben soll? Hätte ich echt Lust zu

    Vielleicht ein eBook?

    Ehrliche Meinungen bitte per PM, besten Dank!
    Geändert von doomedia (02.02.2003 um 16:08 Uhr)

  8. #8
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Hi,

    So, jetzt hab ich das mit der GewerbeSt und EinkommenSt auch verstanden. Danke!

    Interessant wär jetzt natürlich auch das ganze Umsatzsteuer-Zeug:
    - Ab welchen Betrag muss man die Ust abführen? / Bis zu welchen Betrag darf man sich aussuchen, ob man sie abführt oder nicht abführt?
    - Wenn man sie nicht abführt, muss man/darf man die Ust dann trotzdem auf den Rechnungen ausweisen?

    Und für die Jugendlichen unter uns ist es bestimmt auch interessant, wieviel man höchstens verdienen darf, damit die Eltern trotzdem noch Kindergeld bekommen.
    ............................

  9. #9
    TP-Senior doomedia macht alles soweit korrekt
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    Hey,

    Also wenn man die Umsatzsteuer nicht abführren muss (z.b. durch Kleinunternehmer-Regelung Befreiung benatragt)...

    ...darf man auf keinen Fall die Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweisen, ansonsten macht man sich bereits der Steuerhinterziehung schuldig!


    Wenn du mehr als 7.188 €/ Jahr verdienst bekommen deine Eltern kein Kindergeld mehr.

    Wichtig dabei ist, das Einkommen ist nicht das was man Netto 'reinbekommen' hat sondern ebenfalls das aus dem EStG* abgeleitete Einkommen!

    (der Ertrag der auch der Einkommsteuer unterliegt, also ebenfalls z.b. Minus der Gewerbesteuer und weiterer Belastungen)


    Hab jetzt leider noch einiges zutun, beantworte deine Fragen aber morgen nochmal ausführlich & ergänze das in der FAQ.


    *Einkommensteuer-Gesetz
    Geändert von doomedia (02.02.2003 um 22:36 Uhr)

  10. #10
    TP-Newbie Caustics macht alles soweit korrekt
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    Thumbs up

    Hallo,
    ich finde den FAQ wirklich sehr informativ, genauso wie die Artikel hier auf TP. Allerdings hab ich mal eine Frage, mir ist da etwas nicht ganz klar. Hier steht, dass der Freibetrag 7.426€ ist. Alles was drüber ist wird versteuert. Heißt das, wenn ich 10.000€ verdiene, bleiben im Endeffekt durch die Steuren doch nur 7.426€?

    EDIT
    ist schon klar, habs mittlerweile gepeilt. man muss die 10.000 - 7.426 versteuern, und 7.426 sind steuer frei. man, ich bin manchmal wirklich sehr begriffsstutzig



    vielen Dank,
    Caustics
    Geändert von Caustics (04.02.2003 um 20:23 Uhr)

  11. #11
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Hi caustics,

    nein - so schlimm ist das mit den Steuern nun auch wieder nicht in D.

    Für ein zu versteuerndes Einkommen von 7.xxx € und mehr mußt Du eben nur die entsprechenden Steuern bezahlen. Darunter wird keine Einkommensteuer angesetzt.

    Bei einem zu versteuerndem Einkommen, also Einnahmen abzgl. Kosten (sofern sie vom FA anerkannt werden) von z.B. 10.000 € fallen laut diesem Rechner des BMF in der Str.Klasse 1, alleinstehend ohne Kinder, im Jahr 2003 611€ an. Sofern Du verheiratet bis, ohne Kiddies, 0,00 €

    Die entsprechenden Gesamttabellen gibt es hier .

    Denke mal das das ein wenig weiterhilft

    Thomas

    Ach so, bevor ich es vergesse: auch wenn man unter diesen 7.xxx € zu versteuerndes EK liegt muß man natürlich eine Steuererklärung abgeben ....

  12. #12
    TP-Newbie Caustics macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank.

  13. #13
    TP-Supporter Der Schweisser macht alles soweit korrekt Avatar von Der Schweisser
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    Original geschrieben von doomedia
    ...darf man auf keinen Fall die Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweisen, ansonsten macht man sich bereits der Steuerhinterziehung schuldig!
    *angstmach* mhh genau das ist mir passiert! Hab damals bei dem Bogen den man nach der Gewerbeanmeldung bekommen hat nicht gewusst was man bei Punkt 18 ankreuzen soll, also hab ich das Dingens soweit ausgefüllt und hab kurz vor dem abgeben auf dem FFinazamt gefragt "Was soll ich ankreuzen wenn ich MwSt austellen (muss) (will)?" - "Schreiben Sie mal § 19 da rein, das geht dann schon soooo ...."

    Tolle Wurst, da verlässt man sich mal, weil ich ja nu nich so die Ahnung hab und ich stell fleißig MwSt. aus und jetz hab ich den Salat. Hab schon bei meinem Finanzamt angeningelt und da wurde mir gesagt es gibt da so einen Umsatzsteuerjahres..... und dort gibt es einen Punkt "unberechtigt ausgestellte MwSt" und den soll ich ausfüllen.

    Nun die Frage, ich sag ma so die wissen es also, aber ich denk nicht, dass die das jetz irgendwie notiert oder sonstewie vermerkt haben, nicht das die mcih jetz wegen dem oben genannten Delikt verhaften oder meine home durchsuchen.

    Letztes jahr gleiches Problem und da hab ich extra noch einmal bei der Finanzamttante nachgefragt und da hat die gemeint "Sie dürfen MwSt ausstellen auch mit Kleinunternehmerregel"

  14. #14
    TP-Specialist Dannys ist auf einem guten Weg Avatar von Dannys
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  15. #15
    seb
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    Hallo!

    Super FAQ, die Ihr da zusammengebastelt habt - und auch ich hätte drei Frägchen dazu:

    1. 'Fantasiename':
    Ich hab gerade vor einigen Wochen mein Gewerbe angemeldet, und zum Thema 'Firmenname' meinte der nette Herr von der Stadtverwaltung, dass das zulässig sei.
    Von einer IHK-Mitgleidschaft (was ich nicht vorhabe) als Voraussetzung, war keine Rede, allerdings hab ich auch nicht explizit danach gefragt.
    Was stimt jetzt wirklich, oder geh ich am besten mal hin und hake nach?

    2. 'Fragebogen' vom Finanzamt bezüglich Steuern

    Mir kam zu Ohren, dass man den einige Wochen nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt zugeschickt bekommt.
    Wie lange kann das dauern, und wann sollte man sich spätestens selbst dort melden, falls nix kommt?
    Und wie sieht diese Umsatzsteuervoranmeldung aus? Da gibts doch bestimmt ein Formular dafür, woher krieg ich das?

    3. Passt nicht ganz zum Thema und wurde in der FAQ (noch) nicht erwähnt:

    Wie sieht das nach aktuellem Stand absolut wasserdichte Impressum für die Website einer Webdesign-Einzelfirma aus?
    Ich weiß, zum Thema Impressum gibt's einen tollen Artikel auf dem Portal - der erklärt auch sehr viel, aber super wäre ein Muster nach wirklich neustem Stand, auf das man sich verlassen kann. Ich hab keine Lust auf Abmahnungen und so Zeuchs...

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