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Thema: Rechnung ohne Gewerbeschein

  1. #1
    m72
    m72 ist offline
    TP-Senior m72 ist auf einem guten Weg
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    Apr 2002
    Ort
    Dettingen / Iller
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    180

    Rechnung ohne Gewerbeschein

    hallo forum!

    habe folgendes problem. ich möchte eine rechnung stellen, habe aber keinen gewerbeschein. habe das forum durchsucht, kann aber nur angaben über studenten mit und ohne gewerbeschein finden.

    ich bin kein student und möchte diese rechnung nebenberuflich und ohne mehrwertsteuer stellen. weiß jemand ob das rechtlich in ordnung geht oder ob ich irgendwas besonderes beachten muß?

    freue mich über eure anregungen

    gruß
    stefan

  2. #2
    TP-Insider TobiasKa ist auf einem guten Weg Avatar von TobiasKa
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    Feb 2002
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    Burgkichen (Austria)
    Beiträge
    669
    gewerbeschein brauchst du schon - wenn du ein kleinstgewerbe bist musst du die mehrwertssteuer nicht ausweisen
    Gruß
    Tobias

    Sag einem Klugen einen Fehler, er wird erfreut und dankbar sein.
    Ein Dummer sieht dich nur als Quäler und schnappt sofort beleidigt ein.
    [Karl Heinz Söhler]

  3. #3
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
    Registriert seit
    May 2001
    Beiträge
    1.121
    Hallo Stefan,

    sofern diese Rechnung nicht auf einer Tätigkeit beruht, die unter den Gewerbebegriff fällt, kann auch ein Privater eine "Rechnung" oder nennen wir es besser untechnisch eine "qualifizierte Quittung" ausstellen. Denn ansonsten hättest Du natürlich einen Gewerbeschein und das Problem würde sich in dieser Form für Dich nicht stellen. (Beispiel: privater Sammler verkauft ein Bild an eine Galerie oder jemand verkauft sein Auto) Allerdings darfst Du dann die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausweisen. Tätest Du das Doch, müßtest Du das in einer UStr. Voranmeldung unter dem Punkt "ungerechtfertigt vereinnahmte UStr." oder wie das heißt -angeben.

    Selbstverständlich, und da kennen und schätzen wir Dich alle hier als steuerehrlichen Bürger, wirst Du diese Einnahme in der Steuererklärung 2003 anführen. Wobei natürlich fraglich ist, ob Einnahmen aus "Liebhaberei" versteuert werden müssen. Aber da weiß bestimmt jemand anderes hier was Kluges zu zu sagen.

    Thomas

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