Hi Martin,
also früher war das so, dass man einmalig 500 DM pro Jahr einnehmen durfte, dann mußte man das nicht versteuern.
Du kannst aber deinem Kunden keine Rechnung ausstellen, wenn du kein Gewerbe angemeldet hast, denn das Finanzamt will ja von dir sofort (anfangs monatlich) die Umsatzsteuer.
Auf eine Rechnung gehört:
– Kundenanschrift/Name
– natürlich auch dein Name/Anschrift auf Briefkopf
– Welche Leistungen du erbracht hast, also für was eigentlich gezahlt werden soll
– dann noch extra die 16 MwST drauf, die musst du ans Finanzamt abführen, dein Kunde bekommt sie vom Finanzamt wieder, vorausgesetzt er ist Unternehmer (denke aber schon, sonst würde er ja keine Rechnung wollen)
– dann noch deine Steuernummer (bekommst du vom Finanzamt, wenn du ein Gewerbe anmeldest)
– dann würde ich noch die Bankverbindung dazuschreiben, dass das Geld auch überwiesen werden kann
– und dann noch , bis wann zahlbar
– ach ja, Datum und Rechnungsnummer wären auch nicht schlecht.
Ich denke das war`s , was alles drauf sein sollte.
Hoffe, dass hat dir weitergeholfen.
Grüße,
duna


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