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Thema: Rechnung als Schüler ohne Gewerbe

  1. #1
    TP-Junior Insider macht alles soweit korrekt
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    Rechnung als Schüler ohne Gewerbe

    Hallo!

    Ich bin 17 Jahre alt, Schüler und habe kein Gewerbe angemeldet.
    Kann ich trotzdem einen Kunden eine Rechnung ausststellen und kann er diese auch von der Steuer absetzen? Und was muss auf die Rechnung alles drauf?
    Ich habe auch mal gehört, dass man nur einen bestimmten Betrag pro Jahr einnehmen darf, wenn man kein Gewerbe angemeldet hat. Stimmt das? Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag?


    Danke im Voraus
    Insider (Martin)

  2. #2
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Hi Martin,
    also früher war das so, dass man einmalig 500 DM pro Jahr einnehmen durfte, dann mußte man das nicht versteuern.
    Du kannst aber deinem Kunden keine Rechnung ausstellen, wenn du kein Gewerbe angemeldet hast, denn das Finanzamt will ja von dir sofort (anfangs monatlich) die Umsatzsteuer.
    Auf eine Rechnung gehört:
    – Kundenanschrift/Name
    – natürlich auch dein Name/Anschrift auf Briefkopf
    – Welche Leistungen du erbracht hast, also für was eigentlich gezahlt werden soll
    – dann noch extra die 16 MwST drauf, die musst du ans Finanzamt abführen, dein Kunde bekommt sie vom Finanzamt wieder, vorausgesetzt er ist Unternehmer (denke aber schon, sonst würde er ja keine Rechnung wollen)
    – dann noch deine Steuernummer (bekommst du vom Finanzamt, wenn du ein Gewerbe anmeldest)
    – dann würde ich noch die Bankverbindung dazuschreiben, dass das Geld auch überwiesen werden kann
    – und dann noch , bis wann zahlbar
    – ach ja, Datum und Rechnungsnummer wären auch nicht schlecht.

    Ich denke das war`s , was alles drauf sein sollte.

    Hoffe, dass hat dir weitergeholfen.

    Grüße,
    duna
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  3. #3
    TP-Junior Cronjob macht alles soweit korrekt
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    Hallo !

    Wie genau geht das eigentlich mit einem Gewerbe ?!
    Mich betrifft es noch nicht direkt, aber ich möchte es schon mal wissen.
    Deswegen auch noch keine Ahnung :

    - Wenn jemand mehrere Dienstleistungs-Internetseiten als alleinige Person hat, (nebenbei Schüler usw. bald 18 Jahre)
    die alle über ein "Gewerbe" laufen sollen, was meldet man dann für ein Gewerbe an ?!

    - Was ist z.B. eine OHG ?! Wie hier :
    http://www.scriptpower.net/

    - Wenn man von einem Werbenetzwerk wie z.B. http://www.adbutler.de Geld bekommt, wird es ja (solange man nicht Gewerblich tätig ist) ohne Mwst. ausgezahlt. Muss man dann noch was bezahlen ?!

    Ich hoffe, die Fragen sind jetzt nicht zu dumm.
    Bitte führt mich kurz ein ....
    Gruß

  4. #4
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    OHG ist eine offene Handelsgesellschaft

    Gewerbe meldest du bei deiner Gemeinde/Stadt an, die fragen dich dann schon was du genau tust. Wird dann alles ans Finanzamt weitergeleitet, von denen bekommst du dann einen Fragebogen und Steuernummer.

    Wenn du Geld bekommst ohne eine Rechnung geschrieben zu haben, läuft das Ganze wohl unter Schwarzarbeit?
    Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du sowieso immer die MwSt mit verrechnen.
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  5. #5
    TP-Junior Cronjob macht alles soweit korrekt
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    Ok, danke erstmal.

    Also es ist so : Wenn man auf der eigenen Homepage Werbung einblendet bekommt man dafür Geld (Z.B. Für Klicks) !
    Die Mwst. wurden schon gezahlt , doch muss man noch etwas zahlen ??!

    Nur als Interesse : Was für ein Gewerbe könnte ich anmelden ? Kann man auch wenn man ein Gewerbe hat nebenbei woanders arbeiten/normaler Schüler sein ?!
    Was würde es kosten so ein Gewerbe zu eröffnen ?
    Geändert von Cronjob (07.08.2003 um 18:33 Uhr)
    Gruß

  6. #6
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Eigentlich musst du sämtliche Einnahmen beim Finanzamt angeben. (denn die wollen ja Steuer).
    Also, Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer ist im Endeffekt dasselbe.
    Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, bekommst du die Umsatzsteuer die du an andere zahlst vom Finanzamt zurück. Gleichzeitig aber musst du bei von dir geschriebenen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen. Die musst du dann wiederum ans Finanzamt zahlen.
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  7. #7
    TP-Junior Cronjob macht alles soweit korrekt
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    Vielen dank duna, für die gute Hilfe.
    Ich habe meinen Beitrag noch mal geändert ?
    Könntest du (hoffe darf ich sagen) noch mal schauen ?
    Gruß

  8. #8
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Hi nochmal,
    sicher darst du du sagen. Ich bitte sogar darum, denn so alt bin ich nun auch wieder nicht. (vor kurzem 30 geworden).

    Also, du kannst jederzeit ein Gewerbe anmelden, egal ob du einen festen Job hast oder Schüler bist.
    Eine Gewerbe solltest du in dem Bereich anmelden, was du dann auch tust,
    bei dir wären es eben deine Internetseiten, da gehst du dann einfach in deiner Stadt ins Rathaus, sagst, dass du ein Gewerbe anmelden möchtest und verklickerst denen was du machst.
    Gewerbe anmelden kostet dich ca. 20 EUR. Ist von Stadt zu Stadt ein bißchen unterschiedlich.
    Das war`s dann schon.
    Irgendwann bekommst du dann noch vom Finanzamt einen Fragebogen (war zumindest bei mir so) und deine Steuernummer.
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  9. #9
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Hallo Cronjob,

    im Portal findest Du viele Artikel die Deine Fragen eigentlich sehr professionell beantworten.

    Insbesondere würde ich Dir den Artikel über minderjährige Unternehmer ans Herz legen. Dem entnimmst Du z.B. das minderjährige zur Eröffnung einres Gewerbes auch eine gerichtliche Genehmigung zur Ausübung desselben benötigen.

    Desweiteren findest Du über "Suche" hier im Forum gerade zu diesem Thema viele Artikel.

    Den Hinweis, das Du Dich rein formaljuristisch mit Deinem Verhalten im rechtswidrigem Bereich bewegst, kann und will ich Dir nicht vorenthalten. Es ist leider so.

    Wir, die Moderatoren vom Traumstart, sehen es schon als eine Art Pflicht an, die User darauf hinzuweisen. Damit wollen wir Leute wie Dich nicht ärgern oder entmutigen. Wir wollen Euch nur auf die Konsequenzen hinweisen, die so ein Verhalten haben kann. Was ihr daraus macht, ist dann letztenendes Eure Sache ....

    Gruß

    Thomas

  10. #10
    TP-Junior Cronjob macht alles soweit korrekt
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    Original geschrieben von MasterL
    Hallo Cronjob,

    im Portal findest Du viele Artikel die Deine Fragen eigentlich sehr professionell beantworten.

    Insbesondere würde ich Dir den Artikel über minderjährige Unternehmer ans Herz legen. Dem entnimmst Du z.B. das minderjährige zur Eröffnung einres Gewerbes auch eine gerichtliche Genehmigung zur Ausübung desselben benötigen.

    Desweiteren findest Du über "Suche" hier im Forum gerade zu diesem Thema viele Artikel.

    Den Hinweis, das Du Dich rein formaljuristisch mit Deinem Verhalten im rechtswidrigem Bereich bewegst, kann und will ich Dir nicht vorenthalten. Es ist leider so.

    Wir, die Moderatoren vom Traumstart, sehen es schon als eine Art Pflicht an, die User darauf hinzuweisen. Damit wollen wir Leute wie Dich nicht ärgern oder entmutigen. Wir wollen Euch nur auf die Konsequenzen hinweisen, die so ein Verhalten haben kann. Was ihr daraus macht, ist dann letztenendes Eure Sache ....

    Gruß

    Thomas
    Kein Problem , danke für den Hinweis.
    Ich findes es super , das Ihr hier solche Hilfe anbietet.
    Gruß

  11. #11
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Oh,
    da war das mit meinen Antworten wohl nich so doll professionell. War halt mein Wissen und meine Erfahrungen.
    Das mit den 17 Jahren und Gewerbe anmelden hab ich gar nicht gewußt, obwohl`s natütlich logisch ist.
    Aber von 17 Jahren bis 18 Jahre ist´s ja nicht mehr lang.
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  12. #12
    TP-Junior Cronjob macht alles soweit korrekt
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    jo ist werde noch bis 18 warten .
    Gruß

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