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Thema: Gewerbeschein & Freibetrag

  1. #1
    TP-Senior torben kann nur besser werden
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    Question Gewerbeschein & Freibetrag

    Hallo

    Ich habe mal ne Frage da ich nebenbei viel mit Flash und Webdesign mache muss ich mir jetzt einen Gewerbeschein holen ... Ich bin aber noch bei einer Firma angestellt und möchte dies vorerst auch bleiben

    Mit den Gewerbeschein hat man ja einen Freibetrag von 48000 DM im Jahr bevor man Gewerbesteuern zahlen muss ( oder wie hoch ist der Freibetrag )

    Das ich MwsT abführen ist schon klar ( wir leben ja in Deutschland )

    Bei meinen jetzigen Arbeitgeber verdien ich aber auch 7 - 8000 DM Brutto im Monat ( Netto ungefähr 4500 DM ) jetzt ist halt die Frage ob diese Summe im Jahr hochgerechnet zu meinen zusätzlichen durch Webdesign erwirtschafteten Freibetrag angerechnet wird ? Dies würde bedeuten das mein Freibetrag gleich dadurch wieder auf Null DM sinkt und das ich auf jedenfall Gewerbesteuer bezahlen muss

    Oder wird das nicht mit angerechnet weil davon ja schon mal Steuern bezahlt wurden sind ? Wenn das angerechnet wird wird das von Brutto oder Netto Lohn angerechnet ?

    Würde mich freuen wenn mir jemand hierzu eine gute Antwort geben könnte ..............

    mit freundlichen grüßen

    Torben

  2. #2
    TP-Supporter wanni macht alles soweit korrekt Avatar von wanni
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    Ich glaub, masterlamer oder Hardy können da mehr zu sagen, aber mein (mehr oder weniger) gesunder Menschenverstand sagt mir, daß Du nur Gewerbesteuer darauf zahlen mußt, was Du durch Dein Gewerbe verdienst.
    Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen Schatten. (Karl Kraus)

  3. #3
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Thumbs up

    Hallo,

    Da hat Wanni vollkommen recht mit seinem Gefühl.

    Der Freibetrag beträgt 48 TDM Gewerbeertrag bzw Gewinn. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit werden da nicht mit eingerechnet. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem örtlichem Hebesatz, der von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Die entsprechenden Zahlen erhält die Gemeinde vom Finanzamt. Dabei werden auch so genannte Dauerschulden als Kapital eingerechnet (pervers, da man das Geld ja nun nicht hat, sonst wären es ja keine Schulden). Deshalb wäre es sinnvoll, das die Kontokorrentkonten eines Gewerbebetriebes zumindestens kurzfristig im Jahr ausgeglichen sind, weil dann sind es keine Dauersxhulden. Daher könnte es zum Beispiel sinnvoll sein, das Du Deinen Betriebsporsche, von dem SLK für die junge und attraktive Bürobotin ganz abgesehen, nicht über einen Kredit finanzierst, sondern least. Weil Du dann ja keine sog. Dauerschulden hast die in die Gewerbesteuer eingerechnet werden können.


    Gewerbesteuer wird nicht von Freiberuflern gezahlt. Daher wäre ja der von mir in anderen Threads schon ab und an angesprochene Status des Freiberuflers nach § 18 AO für viele recht prickelnd. Deshalb sollte man das vielleicht mal via Finanzamt versuchen, das man diesen Status bekommt. Entweder sagen die sofort nein oder das ganze wird dann mittels eines gutachtens festgestellt. Und wenn nicht: Vielleicht geht ja einer von euch bis zum BFH...... (vorausgesetzt es gibt in der Zwischenzeit nicht bereits ein Urteil vom BFH zu diesem Thema)

    thomas

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