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Thema: Nach der Gewerbeanmeldung?

  1. #1
    TP-Supporter preyz ist auf einem guten Weg
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    306

    Nach der Gewerbeanmeldung?

    Wie ist es eigentlich gleich nach der Gewerbegründung?
    Darf man sofort loslegen und auch Rechnungen schreiben (mann hat dann ja noch keine Ust.Id, die man auf den Rechnungen angeben kann) bevor sich das FA bei einem gemeldet hat und irgendwann eine Ust.Id zugeordnet hat?
    Was macht mann wenn sich das FA garnicht meldet (ist ja auch schonmal vorgekommen)?
    Ist man verplichtet/sollte man aus eigenem Interesse sich dann beim FA melden?

  2. #2
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    May 2001
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    1.121
    Hallo,

    nach der Gewerbeanmeldung kannst Du sofort loslegen.

    Auch Rechnungen schreiben. Das hat mit der Ustr. ID nix zu tun. Die brauchst Du eigentlich nur, wenn Du Geschäfte mit vorsteuerabzugsberechtigten aus mitgliedsländern der EU machst. Die Ustr.ID selbst bekommst Du auch erst dann, wenn Dir das FA eine Steuernummer für Deinen Gewerbebetrieb zugeteilt hat.

    Die werden sich im Regelfall schon von selbst melden. Kann im Moment nur wegen der auslaufenden Urlaubszeit etwas dauern.

    Ansonsten wenn Dir zu lange duaert ruf mal Deinen Sachbearbeiter an.

    Gruß


    Thomas

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