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Thema: Gewerbeschein und Arbeitsamt!!! Wie passt das zusammen????

  1. #1
    TP-Junior siallora macht alles soweit korrekt
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    Gewerbeschein und Arbeitsamt!!! Wie passt das zusammen????

    Hallo Zusammen....

    Ersteinmal ein großes Lob an dieses Forum... Ich habe schonmal ein wenig gestöbert und war sehr begeistert davon...

    Deshalb möchte ich hier auch einmal ein Frage stellen...

    Ersteinmal zu mir...
    Ich bin zur Zeit aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig. Leider sind jetzt die 1,5 Jahre um und ich bekomme keine Leistung mehr von der Krankenkasse, sondern vom Arbeitsamt...

    Nun spiele ich mit dem Gedanken, mich selbstständig zu machen. Dazu brauche ich ja aber einen Gewerbeschein.

    Nun Meine Frage:

    Kann mir das Arbeitsamt einen Strick daraus dre´hen, wenn ich mich jetzt Selbstständig mache, bzw. mir einen Gewerbeschein hole????
    Ist es eigentlich möglich, einen Gewerbeschein zu besitzen und noch kein Geld zu verdienen??? Was ich damit meine, ist, kann ich mir jetzut schonmal einen Gewerbeschein holen um ersteinmal Kontakte zu Großhändlern aufzubauen??? Wenn ja, wie reagiert das Arbeitsamt darauf??? Stellen die sofort alle Zahlungen ein????
    Oder läuft das erst noch ganz normal weiter, bis ich das erste Mal Geld mit meinem Gewerbe verdiene????

    So, das sind ja doch ein paar Fragen mehr geworden, aber ich hoffe, daß mir trotzdem geholfen werden kann...

    Ich sage schonmal "Vielen Dank"....

    Gruß Dieter

  2. #2
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    1.121
    Hallo Dieter,

    zunächst mal herzlich willkommen bei uns.

    Das Beste wird sein, Du setzt Dich mal mit Deinem Berater zusammen. Es gibt da so ich weiß bestimmte Grenzen bzgl. des Zusatzverdienstes. Ausserdem gibt es unter bestimmten Umständen Förderungen durch das AA bei Unternehmensgründungen. (Ich meine jetzt nicht diesen Ich-AG Quatsch)

    Gruß Thomas

  3. #3
    TP-Junior siallora macht alles soweit korrekt
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    Hallo Thomas...

    Im Prinzip ist es mir ja egal, ob die mir den Geldhahn zudrehen...
    Aber halt erst wenn es läuft, bzw. wenn ich meine Kontakte geknüpft habe...
    Deshalb meine Frage:
    Stellen die sofort alle Zahlungen ein, sobald ich einen GS habe????

    Vielen Dank für Deine Antwort und alle weiteren, die da noch so kommen...

    Gruß Dieter

  4. #4
    TP-Senior Moelli macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    man kann ohne Probleme selbstständig sein und Geld vom AA bekommen. Genauen Verdienst beim Berater vor Ort erfragen. Es gibt auch die Möglichkeit als Arbeitsloser Überbrückungsgeld zu beantragen. 6 Monate glaube ich werden dann gefördert. Desweiteren kann man auch als Arbeitsloser mit Gewerbeschein Angestellte haben. Man darf nur nicht mehr als ein paar Stunden in der Woche arbeiten und auch nicht über den oben erwaehnten maximal Betrag verdienen. Aber man kann ja wieder investieren
    Lass Dich mal beraten und frag nach Stundenanzahl und Verdienst.

    Gruss
    Moelli

  5. #5
    TP-Junior siallora macht alles soweit korrekt
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    Hi Moelli...

    Das hört sich ja schonmal nicht so schlecht an...
    Dann könnte ich die Zeit ja nutzen, um die Kontakte aufzubauen...
    Was genau meinst Du mit Berater????

    Gruß Dieter

  6. #6
    TP-Senior Moelli macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    mit Berater meinte ich den netten Herrn oder die nette Dame im Arbeitsamt.
    Überleg Dir nur bevor du hingehst ein grobes Konzept. Also womit Du Geld verdienen willst.
    Drück Dir die Daumen

    Gruss
    Andreas

  7. #7
    TP-Junior siallora macht alles soweit korrekt
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    Achso, den meinst Du...
    Ja, den werde ich dann mal aufsuchen...

    Vielen Dank für Eure Hilfe...
    Klasse Forum!!!

    Gruß Dieter

  8. #8
    TP-Junior markus987 macht alles soweit korrekt
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    zum Thema Gewerbe

    Hallo,

    für mich ist das Thema Sebständigkeit noch recht neu,
    desshalb meine Antwort mit vorsicht geniessen und wenn was nicht stimmt, bitte korrigieren!!!
    Ich habe gelesen, dass es sein kann dass Du kein Überbrückungsgeld bekommst wenn Du bereits ein Gewerbe angemeldet hast . Vielleicht wolltest Du ja noch nach dem Arbeitslosengeld Überbrückungsgeld dranhängen. Dies ist glaube ich auch nur dann sinnvoll wenn man mehr als für das Arbeitslosengeld erlaubt verdient.

    viele Grüße,
    M.

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