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Thema: Scheinselbständigkeit?

  1. #1
    TP-Junior itsjustme macht alles soweit korrekt
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    Scheinselbständigkeit?

    Hallo alle zusammen

    Auch ich beschäftige mich seit einigen Monaten mit dem Thema Selbständigkeit. Hab viel gelesen aber zur Scheinselbständigkeit fehlen mir noch Infos.
    Zuerst einmal würde mich interessieren, ob diese Aussage hier richtig ist:
    Scheinselbständig ist unter anderem jemand, der weniger als 3 "Kunden" hat. Stimmt das so?
    Was dann noch interessant wäre: Gilt diese Regelung ab dem 1. Tag der selbständigen Tätigkeit? Und unterliegen freiberuflich Tätige dieser Klausel ebenso wie Gewerbetreibende?

    Wäre wirklich dankbar für Informationen

  2. #2
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Also, ab dem 1.Tag deiner selbständigen Tätigkeit gilt diese Regel sicher nicht, denn du brauchst ja eine gewisse Zeit um dir überhaupt einen Kundenstamm aufzubauen.
    Soviel ich weiß fällt unter Scheinselbständigkeit, wenn man hauptsächlich von einem Auftraggeber abhängig ist und der einen auch fest in seinen Arbeitsablauf einplant.
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  3. #3
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Die Scheinselbstständigkeit ist nicht abhängig von der Anzahl deiner Kunden, sondern wieviel du für den einen oder anderen Kunden arbeitest. Wenn du beispielsweise 90% deines Umsatzes mit einem Auftraggeber erzielst, liegt zumindest der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit nahe. Es gibt dort auch eine genaue prozentuale Angabe, aber ich bin mir momentan nicht sicher.

  4. #4
    TP-Junior itsjustme macht alles soweit korrekt
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    Mal anders herum gefragt: Angenommen ich würde mein Gewerbe anmelden und hätte eben nur einen Kunden, von dem ich 100% meines Umsatzes beziehe. Wie lang würde es dauern, bis ich deshalb Ärger bekomme? Wer prüft sowas? Und was wären die Konsequenzen?

  5. #5
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Der Rentenversicherungsträger, da müßtest du und dein Auftraggeber dann nachzahlen.
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  6. #6
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Hallo,

    Google wirft zum Suchwort Scheinselbständigkeit sehr viele Treffer aus .... vielleicht beantwortet das ja schon Deine Fragen.

    Gruß

    Thomas

  7. #7
    TP-Junior itsjustme macht alles soweit korrekt
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    Ja, gegooglet habe ich schon ewige Nächte hindurch. Bin trotzdem nicht viel schlauer geworden.
    Weiß denn wenigstens jemand mit Sicherheit, ob diese Regelung auch für Freiberufler gilt? Damit wäre mir schon sehr geholfen.

  8. #8
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    Ja, das gilt für Freiberufler genauso wie für "normale" Gewerbetreibende. Auskünfte kannst du dir auch beim Arbeitsamt einholen.

    viele Grüße
    Nicole
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

  9. #9
    TP-Newbie Tulpenknicker macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    die Rechtsprechung in diesem Land ist wirklich seltsam. Ich wollte meine ehemaligen Auftraggeber zwecks Scheinselbständigkeit an den Pranger stellen. Laut meinem Anwalt, würde dieses Verfahren 2-3 Jahre dauern. Er hat mich darauf Aufmerksam gemacht, das wenn überhaupt, sich die BFA oder Krankenkasse dafür interessieren könnte.

    Das ist leider alles sehr traurig.
    Gruß
    Tulpenknicker

  10. #10
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    Zitat Zitat von Tulpenknicker Beitrag anzeigen
    Hallo,
    die Rechtsprechung in diesem Land ist wirklich seltsam. Ich wollte meine ehemaligen Auftraggeber zwecks Scheinselbständigkeit an den Pranger stellen. Laut meinem Anwalt, würde dieses Verfahren 2-3 Jahre dauern. Er hat mich darauf Aufmerksam gemacht, das wenn überhaupt, sich die BFA oder Krankenkasse dafür interessieren könnte.

    Das ist leider alles sehr traurig.
    Naja. Die Justiz ist kein Erfüllungsgehilfe für private Racheakte und Pranger gibt es in Deutschland seit ein paar Hundert Jahren auch nicht mehr.

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