Also, ab dem 1.Tag deiner selbständigen Tätigkeit gilt diese Regel sicher nicht, denn du brauchst ja eine gewisse Zeit um dir überhaupt einen Kundenstamm aufzubauen.
Soviel ich weiß fällt unter Scheinselbständigkeit, wenn man hauptsächlich von einem Auftraggeber abhängig ist und der einen auch fest in seinen Arbeitsablauf einplant.


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