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Thema: Gewerbe in Wohnung

  1. #1
    TP-Junior SvenBremer macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe in Wohnung

    Hallo Alle,

    ich habe vor mich in naher Zukunft selbständig zu machen und habe im Zuge dieses Vorhabens an einem Seminar für Existenzgründer teilgenommen (IHK). Der Referent erwähnte beiläufig, dass man sich die Nutzung der Privatwohnräume zwecks Ausübung eines Gewerbes vom Bauordnunsamt genehmigen lassen muss, bzw. muss geprüft werden, ob dies überhaupt möglich ist.

    Jetzt ist die Frage, ob dies für mich als Kleingewerbebetreibender relevant ist, da ich nur ca. 20 m² meines Wohnraums beruflich nutzen will und ich lediglich eine Dienstleistung über das Internet betreibe. Ich hab also keine Laufkundschaft.

    Hat da jemand Erfahrung in dem Bereich?

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ich mach das einfach so seit ein paar Jahren ...

    wo kein Kläger da kein Richter

    bzw. "keine schlafenden Hunde wecken", also das Bauordnunsamt vielleicht besser erst gar nicht fragen

  3. #3
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Also, ich arbeite auch von daheim aus. Habe in unserer 90 m2 Wohnung ein 20m2 Zimmer als Büro. Wüßte nicht, warum das nicht gehen sollte, dass machen doch viele so.
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  4. #4
    Guest erdbeerblau ist auf einem guten Weg Avatar von erdbeerblau
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    interessant wird`s doch glaube ich erst, wenn Du Kosten dieses Büro's [ant.Miete; Nebenkosten] steuerlich geltend machen* möchtest....

    und dann kommt eins zum anderen: seperater Zugang, Toilette, teilprivate Nutzung ausgeschlossen...usw.


    (*)lasses

    nutze den Raum den Du brauchst einfach als Büro - fertig

  5. #5
    TP-Veteran AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User Avatar von AnnaStesia
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    ich denke kaum, dass sowas im IT-Bereich relevant ist. Wenn Du jedoch eine Chemiefarbik im Keller einrichten willst, Deine Garage zur KFZ-Werkstatt umfunktionierst, oder ein Loch ins Dach haust, um ein Planetarium zu eröffnen, dann solltest Du vorher beim Bauordnungsamt fragen... Solange Du keine Angestellten hast und Du darauf verzichtest, Dein Wohnungsbüro von der Steuer absetzen zu wollen, interessiert das soweit ich weiß keine Sau.
    Ich weiss es doch auch nicht.
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  6. #6
    TP-Junior SvenBremer macht alles soweit korrekt
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    Red face

    Hm, ursprünglich hatte ich auch nicht vor zum Bauordnungsamt zu laufen. Nur habe ich auch keine Lust später Schwierigkeiten zu bekommen, weil ich mein Gewerbe eben in meiner Wohnung betreibe. Ich habe keine Ahnung, wie die Kommunikation der Ämter untereinander im Detail aussieht, aber möglich ist es doch schon, dass das Finanzamt 'petzt' ;-)

  7. #7
    TP-Junior SvenBremer macht alles soweit korrekt
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    @AnnaStesia

    lol, Planetarium, der war gut ;-)

  8. #8
    TP-Specialist Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Stuck Mojo
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    So ein Zufall!
    Ich arbeite z.Z. auch von zuhause aus... nun wollte ich mir eine 2te Wohnung nehmen, um darin mein Büro zu haben... also die ganze Wohnung als Büro. Ich hab sofort mit offenen Karten gespielt und habe das dem Vermieter und auch der Institution erzählt, die die Wohnungen verwalten... Die wollten sich dann erkundigen.

    Was dabei herauskam:
    Es muss ein Bau-Antrag wegen 'Umnutzung' (<- bin mir nicht mehr sicher ob das das richtige Wort war...) gestellt werden. Da nun aus einem Wohnraum ein gewerblicher Raum wird. Zusätzlich muss für genügend Parkplätze gesorgt werden... Publikumsverkehr. Falls keine Parkplätze da sind kann man sich da bei der Stadt "rauskaufen"...und und und...

    Als das der Vermieter gehört hat, hiess es dann: "Nee... mit Gewerbe auf keinen Fall!"... verständlich, bei dem Aufwand

    Sah also nicht so rosig aus...
    Dann dachte ich mir: "Ok, du hast ja ein paar Jungs bei der Wirtschaftsförderung sitzen... die können bestimmt helfen..."
    Dort habe ich dann Telefonnummern bekommen, die mich immer weiter bei der nächst höheren Instanz "durchempfohlen/angekündigt" haben, bis ich dann beim Cheffe vom Bau-Amt gelandet bin. (Vitamin-B ist alles!)
    Diesem erklärte ich meine Situation: Nur Büro... bisher nicht anders... kein Publikumsverkehrt...
    Es ist tatsächlich ein 2schneidiges Schwert, da diese Vorschriften, die bis dato bekannt waren alle stimmen und es im Normalfall so ablaufen muss.

    ...bevor ich jetzt noch alle Details aufzähle, hier einfach meine Gesprächsnotiz nach dem Telefonat:
    Solange kein Publikumsverkehr, man dort alleine arbeitet und mit dieser Adresse nicht „gross“ geworben wird (wegen publikumsverkehr), ist das verlegen des Büros in solch eine Wohnung ohne Probleme möglich. Die Wohnung kann so gemietet werden, wie sie ist – Es bedarf keinerlei weiterer Anträge.
    ...Er hat mir selber gesagt: "Solange wir es nicht merken, oder sich jemand bei uns beschwert, ist es kein Problem."

    Ansonsten doch auch einfach mal beim Bau-Amt anrufen. Es kommt halt echt drauf an, was du machen willst. Wenn du Tischlerarbeiten machen willst, könnte es durchaus zu Problemen kommen.

    Gruss
    Jan

  9. #9
    TP-Junior SvenBremer macht alles soweit korrekt
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    Hallo Jan,

    vielen Dank für Deinen Beitrag. Da ich halt keine 'Laufkundschaft' habe und meine Tätigkeit allein im Bereich Grafikdesign ausüben möchte, werde ich dann auf Anträge für die Nutzungsänderungserlaubnis verzichten. Mir kam das ganze wegen der 'Geringfügigkeit' meiner Tätigkeit schon etwas komisch vor.

    Also besten Dank nochmals an Alle, die mir geantwortet haben.

    Beste Grüße,
    Sven

  10. #10
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Hallo,

    die Frage betrifft Landesverordnungen die irgendwo ganz tief schlummern. So ich mich an einen Fall aus 96 erinnere betrifft das den Fall der Umwidmung von Wohn- in Gewerberaum. D.h. das eine Wohnung die ganz (!) als Büro oder besser als Gewerberaum genutzt wird unter diese Verordnungen fällt. Das ist wie Jan schon sagte verboten. Umgekehrt ist die Umwidmung von Gewerbe- in Wohnraum völlig problemlos.

    Wie damit umgegangen wird ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bei uns in Bi-town war man zumindest in den 90ern hinter solchen Geschichten ganz, ganz wild hinterher. Das wurde auch richtig fies und teuer ..... Aber wie gesagt: Das betrifft den Fall, das Wohnraum gesamt als Gewerberaum genutzt wird.

    In der Mietwohnung ist das eigentlich relativ unproblematisch einen Teil als Gewerberaum, sprich Büro zu nutzen. Zumindestens sofern kein großartiger "Besucherverkehr" stattfindet. Ob man da beim Vermieter eventuell schlafende Hunde wecken will, sollte sich jeder sehr gut überlegen .....

    Anders sieht das schon wieder bei (gemieteten) Eigentumswohnungen aus.

    Dort kann es sein, das in den Teilungserklärungen oder später wirksam per Beschluß der Eigentümerversammlung festgelegt wurde, das die auch teilweise gewerbliche Nutzung einer ( auch vermieteten) Eigentumswohnung untersagt ist. Wobei dann wieder fraglich wäre ob dieser Beschluß, soweit kein oder wenig Publikumsverkehr stattfindet überhaupt wirksam ist. ( Bei einer Arztpraxis mit 100 Patienten am Tag kann das problematisch werden - bei einem WDer mit 3 gewerblichen Besuchern in der Woche fehlt es m.E. an der Verhältnismäßigkeit eines solchen Verbots.) Dann ist wieder fraglich, wie die ETW-Anlage beschaffen ist: bei den "alten" Anlagen aus den 70ern mit 30 und mehr Wohneinheiten fällt sowas wohl kaum auf. Bei den heutzutage üblichen 6 - 12 er Einheiten, zumal wenn sie überwiegend eigengenutzt sind, kann das schon wieder problematisch werden ....

    Ein weiteres Problem bei ETW und Mietwhgen sind "Werbeanlagen" - also "Praxisschilder" - da ist für die Erlaubnis einer Anbringung auf alle Fälle der Vermieter oder die Eigentümerversammlung bzw die "Beschlußlage" zuständig.

    Aber alles in allen ist das für die hier üblichen Gewerbebetriebe in der "Regel" völlig unproblematisch. Man sollte manchmal schon nicht zu "pingelig" sein.....

    Thomas

  11. #11
    TP-Member MrMorza macht alles soweit korrekt
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    OH MEIN GOTT IST MIR SCHLECHT.......

    ....darüber hab ich gar nicht nachgedacht und habe mein Büro in meiner Wohnung bereits seit Februar 2003... mit äußerst wenig Laufkundschaft.... aber jede menge Werbung........

    WARUM IST IN UNSEREM SCHÖNEN LÄNDLE NUR ALLES SO KOMPLIZIERT!

    ....ich werd wohl mit meinem Bürole in der Wohnung ein Problem bekommen... ABER EIN BÜRO MIETEN IST NICHT DRIN.. fuck da!

    Vielen Dank für Eure Beiträge..... in dem Forum hier werd ich noch zum Super-Schlau-Maier *lach*

    mfg.
    MrMorza
    DAS LEBEN IST EINS DES SCHWERSTEN!
    http://www.LohiLu.de

  12. #12
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    Wenn ich mir das hier so durchlese gebe ich Thomas z.B. Recht.

    Ich für meine Begriffe finde, solange man sich wegen derartiger Sachen Gedanken machen muß, wird es in Deutschland auch nicht besser werden. Bei derartgem Gewerbe u.ä. hat in meinen Augen der Staat überhaupt nix reinzureden, max. der Vermieter oder so. Der Staat soll gefälligst ruhig sein, vielleicht sogar noch ne Verbeugung machen. Immerhin ist wieder einer "weg von der Straße" und könnte sogar noch den einen oder anderen einstellen.
    Meine Meinung ist, D gänge es sehr viel besser, wenn nicht "jeder Sch****" in Normen gesetzt würde und Leuten, die eine KFZ-Werkstatt in einer Garage aufmachen wollen daran gehindert werden statt diese zu fördern.

    Ist meine Meinung, da jeder der etwas auf die Beine stellt, nur unterstützt wreden soll. Ist doch (fast-Ausnahmen bestätigen die Regel - Ärzte usw.) nur gut und zu begrüßen.

    |~| "Ein Traum ist immer der Anfang aller Taten!" |~| made by mir

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    ...es wird kalt im Wald.


  13. #13
    Guest erdbeerblau ist auf einem guten Weg Avatar von erdbeerblau
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    Original geschrieben von paul123
    Wenn ich mir das hier so durchlese gebe ich Thomas z.B. Recht.

    Ich für meine Begriffe finde, solange man sich wegen derartiger Sachen Gedanken machen muß, wird es in Deutschland auch nicht besser werden. Bei derartgem Gewerbe u.ä. hat in meinen Augen der Staat überhaupt nix reinzureden, max. der Vermieter oder so. Der Staat soll gefälligst ruhig sein, vielleicht sogar noch ne Verbeugung machen. Immerhin ist wieder einer "weg von der Straße" und könnte sogar noch den einen oder anderen einstellen.
    Meine Meinung ist, D gänge es sehr viel besser, wenn nicht "jeder Sch****" in Normen gesetzt würde und Leuten, die eine KFZ-Werkstatt in einer Garage aufmachen wollen daran gehindert werden statt diese zu fördern.

    Ist meine Meinung, da jeder der etwas auf die Beine stellt, nur unterstützt wreden soll. Ist doch (fast-Ausnahmen bestätigen die Regel - Ärzte usw.) nur gut und zu begrüßen.

    na, das klingt aber sehr nach einem, der nicht weiter schaut, als bis zum eigenem Tellerrand.

    Wenn Der Staat nicht das ein oder andere Regelemant durchsetzen würde, hätten wir z.B. bald keine Wohnungen mehr zur Miete aber einen Leerstand an Bürofläche, der noch höher war als er i.M. schon ist [weil eben sehr lukrativ als Abschreibungsobjekt]

    oder , daß jeder der meint was zu können z.B. eine Werkstatt oder ein Gewerbe eröffnet ?!

    Schau dich bitte mal hier im Forum um, was hier streckenweise für Pfeifen glauben sich Webdesigner nennen zu dürfen und das praktizieren. Dadurch wird eben ein Preisgefüge zerstört, das der Wirtschaft zuträglicher wär als die vermeindliche Belebung durch vermeindliche Konkurenz....

    nur mal so kurz weitergedacht ?!!

  14. #14
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    Das Problem ist doch das es generell zuviele Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland gibt. Natürlich sind Regeln manchmal gut aber meistens brauchen die wieder neue Regeln

    in den Staaten kann man auch seine Firmen und einer Garage eröffnen und es interessiert keine SAU ...

    Bezogen auf die Sicht von erbeedblau kann ich das nachvollziehen, aber generell muss ich sagen diese ganze deutsche Bürokratie ist einfach nervig und ineffizient.

    Gruß
    Robert
    Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
    Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.

  15. #15
    TP-Insider paul123 ist auf einem guten Weg Avatar von paul123
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    Also, ich stimme Erdbeerblau auch teilweise zu, robert aber eigentlich gesamt

    Stimmt, dann gibt es in jeder Branche viele kleine usw. Ich meine, auch wenn z.b. diese Diskusion dann zusehr abrutscht und ot wird, warum soll z.B. einer der mit Säge und Hammer umgehen kann, sich nicht "Tischermeister Müller" nennen. Und wenn der das in einer Garage macht, die keiner kennt und keine Parkplätze hat. Er aber tollste Möbel macht, super Kunden und Aufträge hat und demnach auch 1. weg von der Straße ist und (!) Steuern bringt - und wenn es wenig ist - dann ist das in meinen Augen ein Erfolg.

    Ich will damit nicht sagen, das Regeln überhaupt nicht sein müssen. NEIN, nur sind in D 1000te Regeln nur da, um die Regeln wiederum zu regeln...

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