+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Einnahmen vor dem Gewerbe?

  1. #1
    TP-Junior Danny007 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2003
    Beiträge
    16

    Einnahmen vor dem Gewerbe?

    Was ist wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde für den 01.09 und habe aber schon Anfang des Jahres was verdient? Ist das Strafbar, oder reicht es, wenn ich das jetzt einfach in der Einnahme-Überschuss Rechung mit angebe? Gibt das Probleme? Da das Gewerbe ja erst für den 01.09 angemeldet wurde.

    Ist eine Rückdatierung zum 01.01.2003 vieleicht noch möglich?

  2. #2
    Super Moderator Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Robert
    Registriert seit
    Dec 2000
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    4.368
    Was hast Du verdient ?

    Geld auf Rechnung ?
    Oder Geld "unter der Hand" ?

    Mehr Informationen wären hilfreich. Ich glaube auch, dass du dein Gewerbe ein wenig zurückdatieren kannst. Aber gleich 9 Monate ? Das glaube ich nicht.

    Gruß
    Robert
    Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
    Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.

  3. #3
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
    Registriert seit
    Jul 2003
    Beiträge
    424
    Das du dein Gewerbe soweit zurückdatieren kannst, glaube ich auch nicht.
    Vor allem wenn du Rechnungen geschrieben hast, hättest du ja deine monatliche Umsatzsteurerklärung abgeben müssen.
    Träume nicht dein Leben
    – lebe deinen Traum!

  4. #4
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
    Registriert seit
    May 2001
    Beiträge
    1.121
    Hallo,

    soweit ich weiß sind die Steuer und die Gewerbeanmeldung zwei paar Schuhe - die aber eigentlich immer gerne zusammenverkauft werden

    Das FA interessiert in erster Linie, das die Einnahmen versteuert werden und nicht so sehr ob da ein Gewerbe angemeldet ist. Wie das Gewerbeamt das sieht ist ne andere Sache - aber auch da sollte man keine schlafenden Hunde wecken. Ich würde vorschlagen Gewerbe anmelden (rückwirkend??) und sofern Du schon eine Steuernummer hast (aus Deiner nicht gewerblichen Berufstätigkeit) die Einnahmen so es sein soll darunter versteuern. Ist eh erst in 2004 möglich für 2003. Wenn Du das Gewerbe angemeldet hast meldet sich das FA sowieso.

    Am besten ist ein Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter beim FA - die sind in der Regel sehr freundlich und hilfsbereit.

    Thomas

  5. #5
    TP-Junior Danny007 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2003
    Beiträge
    16
    Hat sich erledigt.
    Geändert von Danny007 (04.12.2003 um 21:05 Uhr)

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51