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Thema: ICH-AG + NEBEN-Gewerbe ?

  1. #1
    TP-Member MrMorza macht alles soweit korrekt
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    Question ICH-AG + NEBEN-Gewerbe ?

    Hallo Leute,
    man bin ich froh, daß es dieses Forum gibt. IHR habt mir schon fett geholfen. VIELEN DANK.

    ABER ich hab da noch ne Frage wg. der ICH-AG:
    DARF ich NEBEN der ICH-AG noch ein NEBEN-Gewerbe
    betreiben?

    Darf ich NEBEN der ICH-AG noch einen 400€/Job ausüben?


    Die ICH-AG wirft FRAGEN auf.... DANKE AN EUCH SCHON MAL!

  2. #2
    TP-Junior panza macht alles soweit korrekt
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    das ist eher eine Frage für Arbeitsrechtler,schau mal
    bei www.parsimony.net im entspr Forum nach.
    Ich könnte mir denken,das die Sesselfurzer vom Arbeitsamt
    Dir die Förderung für die ICH-AG kürzen wenn Du noch ein
    Gewerbe aufmachst.

  3. #3
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Original geschrieben von panza
    das ist eher eine Frage für Arbeitsrechtler,schau mal
    bei www.parsimony.net im entspr Forum nach.
    ... als fauler Mensch hab ich dann mal in die Suche die Worte "ich ag" eingegeben.... kurz gelacht und diese Seite wieder verlassen ....

    Original geschrieben von panza
    Ich könnte mir denken,das die Sesselfurzer vom Arbeitsamt
    Dir die Förderung für die ICH-AG kürzen wenn Du noch ein
    Gewerbe aufmachst.
    ... zuerst habe ich überlegt, diesen Beitrag zu zensieren .... das erste mal in drei Jahren ...... Aber dann dachte ich mir die folgenden Diskussionen kann ich mir auch sparen ....


    So jetzt zur Frage:

    Darf ich nebenbei als Angestellter etwas dazuverdienen?

    Ja, denn der Zuverdienst aus Angestelltentätigkeit ist ausdrücklich in § 421 1 (3) SGB III geregelt. Demnach darf Arbeitsentgelt aus unselbständiger Beschäftigung bezogen werden, darf aber zusammen mit dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit 25.000 Euro nicht übersteigen, ansonsten entfällt der Bezug im Folgejahr.
    Wegen weiterer Fragen guckst Du am besten direkt hier.

    Scheint eine recht informative Seite zu sein. Macht einen sehr kompetenten Eindruck .

    Thomas

  4. #4
    TP-Junior markush macht alles soweit korrekt
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    aus dem link geht nicht hervor, welche umfang die nebentätigkeit betragen darf. dafür gibt es grenzen:

    hier mal schauen:

    http://www.gruender-ratgeber.de/icha...anzierung.html

  5. #5
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Original geschrieben von ::..Thomas..::
    Darf ich nebenbei als Angestellter etwas dazuverdienen?

    Ja, denn der Zuverdienst aus Angestelltentätigkeit ist ausdrücklich in § 421 1 (3) SGB III geregelt. Demnach darf Arbeitsentgelt aus unselbständiger Beschäftigung bezogen werden, darf aber zusammen mit dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit 25.000 Euro nicht übersteigen, ansonsten entfällt der Bezug im Folgejahr.

    Thomas
    25.000 Euro Minus Gewinn aus Ich-AG = Summe dessen was dazu verdient werden darf ......

    So verstehe ich das zumindestens ....

    Thomas

  6. #6
    TP-Junior markush macht alles soweit korrekt
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    25.000 Euro Minus Gewinn aus Ich-AG = Summe dessen was dazu verdient werden darf ......
    nein.

    der gewinn aus der selbstständigen tätigkeit
    + nebentätigkeit

    < 25.000 EUR

    nachzulesen unter dem link, den ich angegeben habe,

    gruss, markus

  7. #7
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    ohne weiteren Kommentar

    Thomas

  8. #8
    TP-Junior strange1 macht alles soweit korrekt
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    Original geschrieben von ::..Thomas..::
    ohne weiteren Kommentar

    Thomas
    lol, es gibt eben menschen, die merken's einfach nicht

  9. #9
    TP-Junior markush macht alles soweit korrekt
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    thomas,

    sie sollten doch wissen, dass ein großteil der leser umständliche erklärungen nicht versteht.

    ihre rechnung ist einfach umständlich und führt zu verwirrungen.

    es ist einfacher zu schreiben, dass

    2+3=5 sind, als

    5-3=2

    oder?

  10. #10
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Original geschrieben von markush
    es ist einfacher zu schreiben, dass

    2+3=5 sind, als

    5-3=2

    oder?
    wer die Grundrechenarten beherrscht, sollte beide Varianten rechnen können

    und wer sie nicht beherrscht, macht sich besser nicht selbsständig ...

  11. #11
    TP-Junior markush macht alles soweit korrekt
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    was meinen sie, wie die realität aussieht.

    warum scheitern nachweislich die hälfte aller neugründungen?

    u.a. aufgrund fehlenden betriebswirtschaftliches know-how's und selbstüberschätzung.

    aber jeder kann ein gwerbe anmelden,

    gruss, markus

  12. #12
    TP-Member MrMorza macht alles soweit korrekt
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    Ihr macht mir ja MUT! AUSSERDEM wicht Ihr vom Thema ab!

    Mist, ich war informiert, daß ich NEBEN der ICH-AG NICHT Arbeitnehmer sein darf.
    Also, d.h. das ich NEBEN der ICH-AG LEDIGLICh nen 400Euro Joc haben darf?
    UND wenn ich ein Gewerbe NEBENHER hab (z.B. Einkaufsservice, Kurierdienst o.ä.) DANN wird die Ich-AG Förderung gekürzt?
    MEIN GOTT IST DAS FUCKING KOMPLIZIERT!
    DAS LEBEN IST EINS DES SCHWERSTEN!
    http://www.LohiLu.de

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