Hallo zusammen ,
erstmal muß ich erwähnen das es hier eine super Seite ist .
Mein Problem :
Ich bin Arbeitslos und möchte mich ab Feb.04 selbststaändig machen.
Wie weit im voraus kann ich mir den Gewerbeschein holen bis ich den Antrag auf Überbrückungsgeld beim Arbeitsamt einreiche .
Die sehen doch dann das ich mir den " Schein " früher geholt habe , spielt das eine Rolle ???
Met schönem Jroos
tomy
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