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Thema: ICH-AG und Gewerbeanmeldung

  1. #1
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    ICH-AG und Gewerbeanmeldung

    Hallo zusammen,

    ich habe noch ne kleine Frae wg. der ICH-AG, also bitte nicht hauen, habe das Forum durchsucht aber noch keine eindeutige Antwort gefunden

    Ich war heute beim Arbeitsamt und habe mir das Antragsformular für die ICH-AG besorgt und mich nochmal beraten lassen. Das Formular muss zusammen mit dem Gewerbeschein abgegeben werden. Demnach muss ich erst ein Gewerbe anmelden und darf dann erst den Antrag abgeben. Auf die Frage, ob ich sorfort nach Gewerbeanmeldung meine Geschäftsbetrieb aufnehmen kann, erhielte ich die Antwort : " Ja, das können sie machen". Diese Aussage hat mich ein wenig irritiert.

    Also was mich wie gesagt nochmal interssieren würde, was hier
    http://www.traum-projekt.com/forum/s...G&pagenumber=1
    ja auch zum Teil schon beschrieben wird:

    Erst Gewerbe anmelden, dann Gewerbeschein und Antrag beim Arbeitsamt einreichen..ok verstanden Ab wann ist man aber selbständig und kann seinen Geschäftsbetrieb aufnehmen? Nach Genehmigung des Antrages oder schon bei der Gewerbeanmeldung (wie es mir heute gesagt wurde )?

    Danke für die Hilfe !

    Bart

  2. #2
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Hi Bart,
    du kannst deinen Geschäftsbetrieb sofort aufnehmen, wenn du ein Gewerbe anmeldest, denn deine Gewerbe hat ja nix mit dem Arbeitsamt zu tun.
    Am besten meldest du dein Gewerbe an und gibst den Antrag (mit der Gwerbeanmeldung) dann noch am selben Tag am Arbeitsamt ab. Wurde mir so geraten und hab ich auch so gemacht.
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  3. #3
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    Danke für die schnelle Antwort duna !

    ..auf so eine Antwort habe ich gewartet

    Gruss

    Bart

  4. #4
    TP-Junior SvenBremer macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    mir wurde beim Arbeitsamt explizit gesagt, dass ich zuerst den Antrag einreichen soll und dann erst das Gewerbe anmelden kann. Was stand auf dem Antrag zur Förderung? Antrag kann nur zusammen mit der Vorlage der Gewerbeanmeldung bearbeitet werden. Klasse! Habe den Antrag ohne Bescheid der Gewerbeanmeldung abgeschickt und warte quasi auf Feedback. Da ja telefonisch niemand zu erreichen ist, werde ich da morgen wohl nochmal zum Arbeitsamt stiefeln müssen. Also informiere Dich am besten nochmal bei Deinem Arbeitsamt oder mach es so wie Duna es vorgeschlagen hat.

    Beste Grüße,
    Sven

  5. #5
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    ja, da steht das der Antrag zusammen mit dem Gewerbeschein eingreicht werden muss. Also erst Gewerbe anmelden und dann am besten wie duna vorgeschlagen hat, noch am selben Tag den Antrag beim A-Team einreichen


    Gruss

    Bart

  6. #6
    TP-Senior yemaya ist auf einem guten Weg Avatar von yemaya
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    Hallo,

    wenn man sich beim Arbeitsamt das Antragsformular für Existenzgründungszuschuß holt, steht im Antrag schon das Antragsdatum gedruckt.

    Wenn man das dann später ausgefüllt abgibt, gilt dieses dort gedruckte Datum als Datum der Antragstellung, unabhängig davon, wieviel Zeit seitdem vergangen ist.

    Gewerbeschein muß man zufügen, sonst wird kein Zuschuß genehmigt (eins der Versagungsgründe: fehlende Gewerbeanmeldung, steht auch auf dem Antrag drauf).

    Man muß sich also zuerst das Antragsformular holen (der Tag gilt als Antragsstellungsdatum), dann Gewerbe anmelden, dann den Antrag mit Gewerbeschein abgeben.

    Ich hoffe, jetzt wurden alle Klarheiten beseitigt ;-)
    Geändert von yemaya (15.01.2004 um 17:58 Uhr)
    Wer Fehler findet, darf sie behalten

  7. #7
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    ..hehe...jetzt bringste mich wieder ins Grübeln
    Ein Antragsdatum steht bei mir auch drauf..das stimmt. Wenn ich den Antrag aber mit dem Gwerbeschein z.B. in 3 Wochen abgeben würde, dann hätte ich doch keine Nachteile ?!


    Gruss

    Bart

  8. #8
    TP-Senior yemaya ist auf einem guten Weg Avatar von yemaya
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    Der Typ vom Arbeitsamt hat mir sogar geraten, mir noch Zeit zu lassen, um sich alles gut überlegen zu können
    Scheint normal zu sein.

    Wenn Du Dir nicht sicher bist, folgendes:
    Bei Gewerbeanmeldung kannst Du auch ein Termin für Gewerbestart angeben, der in der Zukunft liegt. Kannst also den Schein bein AA abgeben bevor Du mit dem Gewerbe angefangen hast.
    Ich habe das so gemacht.
    Man bedenke auch, dass AA meistens seeeeehr viel Zeit braucht, um einen Antrag zu bearbeiten.
    Wer Fehler findet, darf sie behalten

  9. #9
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    ich dank Dir erstmal für die Tipps

    Problem ist bei mir, dass dann die Kunden natürlich auch Rechnungen sehen wollen. Wenn ich in den nächsten Tagen ein Gewerbe anmelde, dann gebe ich besser keinen Termin in der Zukunft an, somit kann ich jedenfalls schon den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Die 600 Euro bekomme ich ja ab dem Tag, wenn ich die Sachen abgebe. Wenn die Bearbeitung des Antrages länger dauert, bekomme ich es ja rückwirkend.

    Gruss

    Bart

  10. #10
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Mhhmm, dass stimmt.
    Das mit dem eigentlichen Antragsdatum (wann du denn geholt hast) ist völlig schnuppe. Bei mir ist zwischen dem Antragsdatum und der wirklichen Antragstellung ein Zeitraum von über 8 Monaten gelegen.(und sogar noch ein Arbeitsamtwechsel, wegen Umzugs)

    Aber wenn du schon ein Gewerbe angemeldt hast, wieso sollte dir das Arbeitsamt dann noch den Zuschuß geben? Ich würde das lieber zeitgleich machen.
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  11. #11
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    ...ich habe noch kein Gewerbe angemeldet ,will es aber in der nächsten Zeit machen und dann zeitgleich den Antrag und Gewerbeschein abgeben.

    Jetzt fällt mir noch ne Frage ein
    Wenn ich dann den Gewerbeschein mit den Antrag beim AA abgebe und der Antrag sagen wir mal in ca. 4 Wochen vom AA bearbeitet wird, wie sieht das in der Zwischenzeit mit der Krankenversicherung aus (bin ja dann schon selbständig)? Reicht es denn, wenn ich den Antrag für die ICH-AG der Krankenkasse einreiche, damit ich den vergünstigten Tarif bekomme oder muss der Antrag erst genehmigt werden ?

    So..glaube das war jetzt die letze Frage zu diesem Thema..dann habe ich auf alles ne Antwort

    Gruss

    Bart

  12. #12
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Hmm, am besten stellst du erst mal den Antrag bei der KV und sagst denen das wegen der Ich-AG. Die wollen da dann irgendeine Bestätigung oder irgendeinen Schrieb. Bei mir hatte das mit der KV damals auch einige Wochen gedauert, aber ich war ab dem Tag der Antragstellung versichert und musste die Beiträge dann rückwirkend zahlen.

    Ich hoffe, dass hat dir geholfen
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  13. #13
    TP-Junior SvenBremer macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    also, ich habe nochmal beim Arbeitsamt nachgefragt und erfahren, dass der Antrag bereits gestellt ist, wenn man Vordruck erhält. Zur weiteren Bearbeitung ist dann der Gewerbeschein nötig.

  14. #14
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    ...ja klar, aber dieses Datum der Antragsstellung macht ja nichts aus. Wenn ich erst in 2 Wochen den Gewerbeschein hole und den Antrag dann zusammen mit dem Gewerbeschein abgebe, dann zählt er dieses Datum. Also Datum der Einreichung beim Arbeitsamt. Ab diesem Datum bist Du dann auch nicht mehr arbeitslos.

    Gruss

    Bart

  15. #15
    TP-Newbie aachan macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    mein AA-Vermittler sagte mir, dass ich, um den Antrag auf Existenzgründungszuschuß zu erhalten, den Tag an dem ich das Gewerbe anmelden werde, nennen muss. Stimmt das?

    Eine andere Frage ist: Am 30.6 läuft ja der Existenzgründungszuschuß aus. Mein AA-Vermittler erklärte mir, dass ich mein Gewerbe spätestens bis zum 30.6 anmelden muss und dass ich den Antrag auf Existenzgründungszuschuß auch nach dem 30.6 einreichen kann. Ist das korrekt?

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