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Thema: Problem mit Firmenname, Kleingewerbe !!!

  1. #1
    TP-Junior Chrisk75 macht alles soweit korrekt
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    Exclamation Problem mit Firmenname, Kleingewerbe !!!

    Hallo,

    erst einmal ein Lob hier ans Forum. Ist echt das Beste was mir bis Dato unter die Augen gekommen ist

    Nun zur Problematik.

    Ich habe ein Kleingewerbe gegründet. Auf meiner Gewerbeanmeldung habe ich Internetshop/Vertrieb von genehmigungsfreien Waren, Internet Service und Dienstleistungen eintragen lassen. Im Handelsregister werde ich mich nicht eintragen lassen. Das bedeutet dann nun mal auch, daß ich mir keinen Fantasie Namen geben kann.
    Meine Internetseite heisst z.b. blablabla-computer. Reicht es aus, wenn ich meinen Richtigen Namen in das Impressum schreibe ?
    Wie sieht die Sache bei Ebay aus ? Muss ich dort meinen richtigen Namen angeben oder reicht dort auch als Username Blablabla-Computer ?
    Und nun mein grösstes Problem. Grosshändler. Was trage ich ich deren Formulare bei Firma ein ? Es könnte doch Probleme geben, wenn ich Lieferscheine und Rechnungen von denen bekomme und es steht dort ein Fantasiename, oder ?
    Darf ich auf meinen Rechnungen z.b.

    Max Mustermann -blablabla-computer-
    Musterstr.1
    00000 Musterdorf

    schreiben ?

    Ich weiss, viele Fragen zum leidigen Thema...........

    Nebenbei möchte ich noch eine zweite Webseite starten (Erotikshop, Livecams usw.) Wie mache ich das am besten (von der Namensgebung) ?

    Ich will einfach keine schweren Fehler machen ! Bitte um verständnis.


    Gruss

    Chris

  2. #2
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Hallo Chris,

    zunächst mal herzlich willkommen.

    Phantasienamen sind mittlerweile auch bei nicht im HR eingetragenen Unternehmen möglich.
    Rechnung:
    "Matrix Design", Hans Mustermann, Musterstr .....

    Bei Ebay zwingt ja niemand einen Teilnehmer einen "Klarnamen" anzugeben. Aber bei einem gewerblichem Verkäufer sollte schon zumindestens der Phantasiename, so er noch frei sein, auch der Username sein. In den Rechnungen an Deine EbayKunden gehören dann natürlich die üblichen Angaben.

    Impressum: wie Rechnung zzgl aller anderen nötigen Angaben.

    Sexcam: Wo liegt da das Problem?

    Thomas

  3. #3
    TP-Junior Chrisk75 macht alles soweit korrekt
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    Das Problem liegt nicht bei den Sexcams sondern bei den Rechnungen. Ich kann ja nicht auf der einen Rechnung als Briefkopf "blablabla Computer" - Max Mustermann und auf der anderen Rechnung "xxxxxx Erotikshop" - Max Mustermann schreiben.
    Kann es da kein mecker geben ? Wenn ich einmal der Max Mustermann von blablabla Computer und einmal der von xxxxxxx bin ?

    Kann ich denn bei den Hardware händlern bei der Anmeldung für den Händlerbereich ruhig blablabla computer angeben oder sollte dort bei Firma besser "blablalba......" Max Mustermann passen ?

    Würde es evtl. besser sein bei Grosshändlern und auf eigenen Rechnungen als Firma Max Mustermann - Internetshop/Verteib/Dienstleistungen anzugeben ? Ist denke ich bestimmt von der Buchhaltungsseite her leichter, oder ?


    Gruss

    Chris
    Geändert von Chrisk75 (08.02.2004 um 23:46 Uhr)

  4. #4
    TP-Junior Chrisk75 macht alles soweit korrekt
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    Ich versuch es noch einmal anders zu schildern. ich sitze hier vor meinem rechner und der kopf qualmt

    Hier die webauftritte die ich plane (bzw. die fertig auf meiner festplatte schlummern )

    1. Internetshop (hard und software), Dienstleistungen (webseitenerstellung usw)

    2. Internetshop (Erotikbereich), Livecams, Forum

    3. Ebay

    Was könnte ich nun am besten auf meinen rechnungen schreiben ? Ich kann ja schlecht bei einen eroikartikel aus punkt 2 blablabla Computer auf der rechnung schreiben, oder ?

    Was würdet Ihr machen ?


    Gruss

    Chris

  5. #5
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo Chris,

    ich verstehe das Problem nicht so ganz, warum erstellen Sie nicht einfach drei verschiedene Briefbögen, jeweils mit Phantasienamen und Ihrem Namenszusatz z.B.

    Webdesign, Chris Mustermann
    Live Erotik, Chris Mustermann
    Ebay, Chris Mustermann


    Warum sollte es jemanden stören, wenn Sie drei verschiedene Gewerbe betreiben ?

    Aber mal eine ganz andere Frage...

    Sie bauen einen Geschäftsbetrieb auf, der nach kaufmännischer Art und Weise organisiert und eingerichtet werden soll.

    Es könnte sein, dass Sie bereits nach kurzer Zeit eine Aufforderung zur Eintragung ins Handelsregister erhalten und wenn dem so sein sollte, dann bietet es sich vielleicht an, sich sofort eintragen zu lassen, denn dann ist die Problematik mit der Namensgebung von vornherein geklärt.

    Sie sollten in dieser Frage mit der Rechtsabteilung der für Sie zuständigen IHK sprechen, denn für eine solche Bewertung sind die Informationen hier am Board einfach zu knapp.

    Viel Erfolg !

    MfG
    M. Grigo
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  6. #6
    TP-Member fkessler ist auf einem guten Weg
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    Wenn du es genau machen willst kannst du ja auch

    Allgemeiner Fantasie NAme und dann Bereich : Erotik
    : Webdesign

    usw.

  7. #7
    TP-Newbie derfrank.net macht alles soweit korrekt
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    Wo muss man denn den Fantasiefirmennamen melden

    Hallo,
    ich habe auch ein Gewerbe angemeldet und habe aber noch keinen Firmennamen.
    Zu welcher Behörde bzw. Stelle muss ich denn flitzen, um einen Fantasienamen nutzen zu dürfen?
    Vielen Dank.

    Gruss frank

  8. #8
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Re: Wo muss man denn den Fantasiefirmennamen melden

    Original geschrieben von derfrank.net
    Zu welcher Behörde bzw. Stelle muss ich denn flitzen, um einen Fantasienamen nutzen zu dürfen?
    zu keiner

    den Fantasienamen gibst du dir einfach und benutzt ihn fortan auf deiner Visitenkarte, dem Briefkopf, Flyer, Anzeigen, Schaufensterbeschriftung ...
    Wichtig natürlich immer, zumindest ganz klein dabeizuschreiben "Inh. Max Mustermann"

    Dein Gewerbeschein wird auf deinen "echten" Eigennamen ausgestellt (die interessiert ein Firmenname recht wenig) und gegenüber Finanzamt, Banken u.ä. trittst du auch unter deinem Namen auf

  9. #9
    TP-Specialist PeterBrand hilft, wo's geht PeterBrand hilft, wo's geht PeterBrand hilft, wo's geht Avatar von PeterBrand
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    Ich sprech jetzt für Österreich, aber ich denke nicht, dass es in Deutschland anders ist:

    Beispiel Finazamt - Gewerbeamt etc., weil mir das am Anfang auch nicht alles so klar war.

    Als "Max Mustermann" bist Du beim Finanzamt gemeldet und hast EINE eindeutige Steuernummer anhand derer Du abgerechnet wirst.
    Eine Steuernummer hast Du sobald Du irgendwo mal angemeldet warst und eine Firma für Dich Steuern gezahlt hat.
    Und auch wenn Du selbständig wirst (egal ob nebenbei oder hauptberuflich), diese Steuernummer bleibt Dir ein Leben lang.
    Dem Finanzamt ist es egal, WOHER Deine Einkünfte kommen (es können gleichzeitig selbständige und unselbstänndige Einkünfte sein, oder aus mehreren Gewerben, die parallel betrieben werden etc.) - das FA will nur, dass Du alles brav deklarierst.


    Beim Gewerbeamt holst Du Dir Deinen Gewerbeschein, dieser lautet auch auf Deinen Namen "Max Mustermann". Bei uns heißt das Gewerbe z.B. "Dienstleistung in der elektronischen Datenverarbeitung". Ist ein freies Gewerbe, d.h. Du brauchst keinen Nachweis (Meisterprüfung oder so).
    Sowohl "Web Design", "Live-Erotik"(im Internet) und "Ebay" kannst Du damit problemlos ausüben.
    Was anderes wäre, wenn Du z.B. Handel betreiben willst, dann brauchst Du dafür auch einen eigenen Gewerbeschein. Den Internetshop (Hard- und Software und auch den Erotikbereich) würd ich auch unter Dienstleistung durchgehen lassen, wenn´s nicht zu große Formen annimmt. -> Bei der Beratungsstelle der Wirtschaftskammer gibt´s gute Auskünfte darüber.
    (Dem Finanzamt ist es wie gesagt völlig egal)

    Aja, und das Gewerbeamt leitet Deine Anmeldung ans Finanzamt und die Sozialversicherung weiter. Die melden sich dann schon ganz alleine, wenn sie was wollen. - Und sie wollen!!! - Viel Spaß damit!

    So, und jetzt ist´s egal, welchen Fantasienamen Du nimmst, wenn nur Dein richtiger Name dabeisteht. So wie BEBOUB meinte:

    z.B.:

    IT Solutions
    Max Mustermann

    und

    Webrotica
    Max Mustermann

    um die zwei Bereiche zu trennen.


    Und für den Einkommensbescheid würd ich einen Steuerberater hinzuziehen. Dann kann nix mehr schief gehen... (okay, kann doch, aber ich will Dir nicht gleich zu Beginn der Karriere die Freude verderben )

    Viel Erfolg
    Peter
    Freedom for Mars!


  10. #10
    TP-Senior Robert K. macht alles soweit korrekt
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    Ebay, Chris Mustermann
    Dennoch solltest du nicht mit diesem Namen gegenüber irgendwem auftreten!

  11. #11
    TP-Newbie feuerteufel112 macht alles soweit korrekt
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    Also auf gut deutsch kann ich meine Unternehmen

    zum Beispiel:
    Protection Detektei
    Inh. Max Mustermann

    nennen.

    Meine Frage ist jetzt nur, wenn ich ganz klein den Inhaber hinschreibe, MUSS ich den Vornamen ausschreiben oder reicht es wenn ich z.B.: M.Mustermann schreibe statt Max Mustermann?

    MfG
    Geändert von feuerteufel112 (03.01.2011 um 19:18 Uhr)

  12. #12
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    Ich bin mir jetzt nicht sicher - aber wenn, dann macht das Inhaber mehr Probleme... Du bist ja nicht der Inhaber von Dir selbst...

    Und ich würde Vor- und Nachname schreiben - das ist so Vorschrift, denke ich.
    </andy>
    Jetzt bauen wir´09 + ´10

  13. #13
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von feuerteufel112 Beitrag anzeigen
    Also auf gut deutsch kann ich meine Unternehmen

    zum Beispiel:
    Protection Detektei
    Inh. Max Mustermann

    nennen.
    Auf gut deutsch: Nein, kannst du nicht. Aus dem Grund, den Rinaldo genannt hat. Als Einzelunternehmer hast du kein Unternehmen, sondern bist das Unternehmen. Das ist an dich als Person gebunden.

    Wenn du nicht gerade einen Thread aus dem Jahr 2004 ausgegraben hättest, sondern einen neueren, wäre das klar. Das Thema haben wir alle paar Wochen.

    copy

  14. #14
    TP-Newbie feuerteufel112 macht alles soweit korrekt
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    ok Danke!!!

    also wenn ich aber das Inh. weg lasse also

    z.B.:
    Protection Detektei
    Max Musermann

    würde es gehen?

    Also Fantasienamen, Branche und meinen Vor- & Zunamen. So wäre es ok oder auch das nicht????

    Weil so verstehe ich es aus dem Beitrag von PeterBrand.

    Oder darf man keinen Fantasienamen in Deutschland haben?

    Weil ich finde es hört sich echt nach 08/15 an wenn man
    z.B.:
    IT-Service
    Max Mustermann

    heißt und wenn man dann auch noch pech hat weil man den Namen Müller, Meyer Schnitz trägt wirde es ja ganz beschissen! Weil bei uns gibt es schon eine Firma,Unternehmen oder Kleingewerbetreibenden der mit Vor- und Zunamen genaus so heißt wie ich und in der gleiche "Branche" wir ich arbeitet / arbeiten will. Was macht man dann???

    MfG

  15. #15
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    Zitat Zitat von feuerteufel112 Beitrag anzeigen
    z.B.:
    Protection Detektei
    Max Musermann

    würde es gehen?
    Ja-ha.

    Also Fantasienamen, Branche und meinen Vor- & Zunamen. So wäre es ok oder auch das nicht????
    Die Frage ist bereits beantwortet.

    Oder darf man keinen Fantasienamen in Deutschland haben?
    Doch, darf man. Die Frage ist bereits beantwortet.

    Weil ich finde es hört sich echt nach 08/15 an wenn man

    z.B.:
    IT-Service
    Max Mustermann
    Was findest ist aber irrelevant, im Übrigen ist das 08/15, na und? Du bist der Unternehmer, also muss da auch dein Name stehen, damit deine Kunden wissen, mit wem sie es zu tun haben.

    Was macht man dann???
    Dann überlegt man sich was anderes!!!

    Oder man gründet eine 'richtige' Firma, die ins Handelsregister eingetragen wird. Da kann dann jeder Kunde nachsehen, mit wem er es zu tun hat, da reicht der Firmenname. Beim Einzelunternehmer geht das aber eben nicht.

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