Hallo Peter,
die alte Freiberufler"mär"![]()
Es ist einerseits zwischen dem nicht juristischem, also eher volkstümlichem Freiberuflerbegriff und dem juristischem Freiberuflerbegriff zu unterscheiden.
Der einzig reale ist der letztere. Der meint meist Berufe, die zu den sogenannten "Kammerberufen" gehören bzw die meist eine akademische Ausbildung verlangen. Die realen "Freien Berufe", gesetzlich dadurch gekennzeichnet, das sie nicht in Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden (rein juristisch gesehen) sind eher "selten". (z.B. Arzt, RA. StrBer., Hebamme udergl.)
Bei Deiner Tätigkeit handelt es sich um eine normale gewerbliche Tätigkeit, die einen Gewerbeschein erfordert.
Thomas


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?? Also, so sicher wäre ich mir da nun nicht, denn eine gewisse Tendenz zu einem katalogähnlichen Beruf ist da m. E. schon gegeben, und von den Spielräumen des FA bei der Bewertung "Freiberuflichkeit - ja oder nein" war schon die Rede ...