Ach ja und die Freigrenze für die GewSt liegt meines Wissens bei
24500,-- €
liegen.
Gruß sp1313
Voraussetzungen:
- Unternehmer ist im Inland ansässig
- Unternehmer erziehlt steuerbare Umsätze
- Gesamtumsatz Vorjahr > 17500,00 €
Gesamtumsatz lfd. Jahr > 50000,00 €
Allerdings kann man dann auch keine USt abziehen und es ist je nach Auftraggeber/Kunden evtl. nicht von Vorteil, da diese ebenfalls keine VSt abziehen können, da ja keine ausgewiesen ist.
Das sollte man sich also genau überlegen auch bzgl. des eigenen VSt-Abzuges, denn wann man viele Kosten (Einkäufe - Hardware etc.) hat wäre die Kleinunternehmerschaft eher nicht sinnvoll.
Ach ja und die Freigrenze für die GewSt liegt meines Wissens bei
24500,-- €
liegen.
Gruß sp1313
Nix ist.Zitat von fourns
![]()
Einkommenssteuer will auch noch bezahlt sein. Dieser werden dann unter anderem die Einkünfte aus selbständiger + nichtselbständiger Tätigkeit zugrundegelegt. Gewerbesteuer ist dann (also wenn man sie zahlen muss) noch ein zusätzliches Bonbon. Ahso, ferner darfst Du die Zwangsmitgliedschaft in der IHK bezahlen.
BTW: Was mir aber wirklich mal einer der Tausenden von Azubis, die sich nebenher selbständig machen wollen, erklären muss: Wie macht man das noch so nebenher? Wie ist man zum Beispiel für (potenzielle) Kunden des eigenen Ladens während üblicher Bürozeiten erreichbar - über's Handy im Ausbildungsbetrieb? Und bei Präsentationen und dergleichen feiert man krank? Oder geht's hier nur um "mal eben 'ne Website für den Patenonkel machen"?![]()
~ BLINK! ~
Was für eine Zwangsmitgliedschaft? Habe seit 1998 mein Gewerbe und bekomme auch regelmäßig dieses komische Zeitschrift aber zahlen tu ich denen nix.
Bisher wollte auch keiner was - bis auf die üblichen Abzocker![]()
cu sp1313
Jene Zwangsmitgliedschaft, bei der man gezwungenermaßen Mitglied werden und dafür bezahlen muss, dass man diese "komische Zeitschrift bekommt". Jene Zwangsmitgliedschaft, zu der man ein Schreiben mit etwa folgendem Wortlaut bekommt:Zitat von sp1313
"Nach unseren Unterlagen üben Sie eine gewerbliche Tätigkeit aus. Daher werden Sie zur Beitragszahlung veranlagt. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem steuerlichen Gewerbeertrag bzw. dem Gewinn des [Vorjahres]. Der Mindestbeitrag beträgt 38 Euro. Kammerzugehörige, deren maßgeblicher Gewinn im Beitragsjahr unter 5.200 Euro liegt, sind allerdings auch von diesem Beitrag freigestellt. [...] Bei einem Gewerbeertag von mehr als 24.500 Euro erhöht sich der Grundbeitrag auf 77 Euro. Von Ihrem Gewinn aus Gewerbebetrieb oder Gewerbeertrag wird zusätzlich noch eine Umlage in Höhe von 0,29 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb bzw. des Gewerbeetrags erhoben [...]." Usw.
~ BLINK! ~
Hallo!
Also jetzt kapier ich irgendwie nichts mehr.
Wie hoch ist denn die Einkommenssteuer?
Wenn ich jetzt angenommen mal eine Website mache, dafür 600€ verlange, kommen da noch die UST dazu, die ich ans Finanzamt abführen muss und davon dann am Ende des Monats noch die Einkommenssteuer (Wie hoch ist die)?
Das mit der IHK ist mir neu. Gibts nicht irgend eine Lösung, dass ich einfach nur bisschen Hobbymässig was nebenher machen kann?
Ich glaub soweit ich mich da belesen habe, geht Kleinunternehmer in meinem Fall nicht, weil es der IT-Bereich ist, oder?
@hezen: ist ja alles semi-professionel. das heisst ne website macht ich feierabends, oder wochenende. Und der Rest, da hatte ich bisher keine Anfragen die über Rechnungen laufen sollten.
Wie gut das ich im Urlaub bin LOL mir fallen echt die Augen aus hihihi gut das Du hezen da bist und alles wieder ein wenig in die richtigen Bahnen lenkst............. Danke
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Ein interessanter Link was die Einverständnis des Chefs angeht: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/mehrarb.htm
Perl-Community.de - die deutschsprachige Perl-Gemeinschaft
Wie gesagt, mein Chef hat nichts dagegen, geht in erster Linie ja darum, was ich an den Staat abgeben muss. Denn wenn ich zuviel abgeben muss, lass ichs lieber.
Ich versuche es mal mit einer "Quick and dirty"-Erklärung: Das hängt von Deinen Einkünften ab. Zu diesen zählen Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Einnahmen aus Vermietung, Kapitalerträge (und sicher noch einiges mehr, aber lassen wir's erst mal dabei). Da wir ein progressives Steuersystem haben, wird der Einkommenssteuersatz mit zunehmenden Einkünften höher - wer mehr verdient, zahlt mehr (jedenfalls in der TheorieZitat von fourns
). Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind vereinfacht gesagt die Differenz zwischen Deinen Betriebseinnahmen und Deinen Betriebsausgaben. Es gibt einige Dinge, die man davon noch in Abzug bringen kann, so dass die zu versteuernden Einkünfte am Ende niedriger sind. Ich denke, es macht aber zunächst keinen Sinn, hier ins Detail zu gehen. Wichtig: Es gibt bei der EkSt. einen jährlichen Freibetrag in Höhe von ca. 7.200 Euro (+/- ein paar Euro, ich hab's grad' nicht ganz genau parat) - liegen Deine Einkünfte nicht über diesem Freibetrag, zahlst Du überhaupt keine EkSt. Wenn Du wissen möchtest, wie Deine EkSt.-Belastung für den Betrag x aussehen würde, klick' hier.
Die Themen Umsatzsteuer (-ausweis/-vorauszahlung) und Vorsteuer (-abzug) sind ohnehin nur interessant, wenn Du kein Kleinunternehmer bist. Zum Thema Kleinunternehmer lies' bitte diesen Thread.Zitat von fourns
Nimmst Du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch, so musst Du in allen Deinen Rechnungen die USt. ausweisen und die entsprechenden Beträge monatlich ans Finanzamt abführen. Umgekehrt kannst Du Dir aus allen Rechnungen, die Du bekommst, die USt. "ziehen" - diese nennt man dann "Vorsteuer". Im Endeffekt verrechnest Du also die USt.-Beträge aus Deinen Ausgangsrechnungen mit den Vorsteuer-Beträgen aus Deinen Eingangsrechnungen. Den Differenzbetrag zahlst Du jeweils an das Finanzamt (oder aber das Finanzamt an Dich - es kann ja auch einmal sein, dass Deine Ausgaben höher als Deine Einnahmen waren, was aber natürlich kein Dauerzustand sein sollte ...).
Doch - Du verlangst einfach kein Geld dafür.Zitat von fourns
Nochmal: Lies' bitte den Kleinunternehmer-Thread.Zitat von fourns
Ich möchte hier der Schwarzarbeit keinen Vorschub leisten - über Deine Planungen bzgl. irgendwelcher Illegalitäten will ich gar nix wissen.Zitat von fourns
~ BLINK! ~
Oh, vielen Dank!
Genau das wollte ich wissen.
Wobei ich das mit der UST/VST ein bisschen Umständlich finde.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, stellte ich meine Rechnung über 1000€. Davon muss ich dann noch die 160€ Umsatzsteuer dazu verlangen, die ich aber ans Finanzamt abführen muss. Sollte ich jetzt am Ende des Jahres über 7200€ kommen, muss ich dazu noch Einkommenssteuer zahlen.
Sollte ich mir jetzt einen PC anschaffe, kann ich davon dann die bezahlte UST vom Finanzamt wieder einfordern, oder?
Und das ist alles was ich an abgaben zu zahlen habe?
Versicherungen und sonstige Verpflichtungen fallen also weg, da ich noch in der Ausbildung bin? Klingt echt super!
Beschwerden über die Umständlichkeit bzgl. USt. nimmt sicher das Finanzministerium gerne entgegen.
Wie gesagt, in Deinen Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer - in Deinen Eingangsrechnungen enthaltene Vorsteuer = Betrag, den Du mtl. an das FA zu zahlen hast/vom Fa wiederbekommst.
IHK-Beitrag habe ich schon erwähnt. Gewerbesteuer auch. Zum Thema Krankenversicherung möge sich bitte jemand mit Ahnung äußern - ich weiß nicht, wie das im Falle der Kombination aus Angestelltenverhältnis und Selbständigkeit ist, schon gar nicht, wenn Du ggf. noch bei Deinen Eltern mitversichert sein solltest.
Sonstige Versicherungen sind IMHO nicht verpflichtend, aber über Betriebshaftpflicht und dergleichen sollte man sich schon ernsthafte Gedasnken machen - Du haftest als Einzelunternehmer persönlich und mit Deinem gesamten Vermögen für den Mist, den Du ggf. baust ...
~ BLINK! ~
Naja ich denke nicht, dass ich über die 24.500€ kommen sollte. Also fällt die Gewerbesteuer weg.
Muss man IHK-Gebühren nur bezahlen wenn man ins Handelsregister eingetragen wird?
Ich habe ein bisschen weiter oben aus einem Schreiben von der IHK zitiert. Lies' es bitte. Das beantwortet Deine Frage.
~ BLINK! ~
Allein die Zeit reicht gar nicht aus, um wirklich große Projekte durchzuführen. Ich hatte während der Ausbildung einige kleine Kunden, wo mich der Chef halt abends nach Feierabend angerufen hat. Wenn man mit offenen Karten spielt ist das bei vielen kleinen Betrieben kein so gravierendes Problem. Man muß natürlich dazu sagen, daß dieser Nachteil häufig durch einen günstigen Preis kompensiert wird - ob man dies nun ok findet oder nicht ist eine andere Diskussion...Zitat von hezen
Im Grunde ist alles eine Frage von Preis und Leistung... und welche Ansprüche der Kunde hat.
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