Ohne Gewähr:
Als Einzelunternehmen ohne Registerpflicht trägst Du gar keine Firmenbezeichnung ein. Das Gewerbe läuft unter Deinem Vor-/Nachnamen.
Wie Du Dein Unternehmen schliesslich in der Öffentlichkeit nennst, ist in dieser Hinsicht egal, solange Du z.B. auf Rechnungen auch Deinen Namen angibst. Also z.B. "Phantasiefirmenbezeichnung", "Klaus Soundso".
(Vorsicht aber beim Firmennamen z.B. hinsichtlich Markenrecht).
Ich empfehle Dir aber, einfach mal bei Deinem Gewerbeamt anzurufen und zu fragen.
Gruß ...
wys


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