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Thema: U18 - Gewerbeanmeldung

  1. #1
    TP-Veteran heatseeker bringt sich richtig ein heatseeker bringt sich richtig ein Avatar von heatseeker
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    U18 - Gewerbeanmeldung

    Ich bin 16 Jahre alt.

    Nun möchte ich neben der Schule Webprogrammierung anstatt Hobby als Nebenverdienst betreiben.

    Was muss mich anmelden?
    Wo muss ich hin?
    Steuern?
    Was kommt auf mich zu?


    Ich hab jetzt soviel verschiedenes gehört.
    Die einen sagen ich muss erst zum Vormundschaftsgericht, die anderen sagen ich kann direkt zum Amt und mein Gewerbe anmelden. Wieder andere sagen ich müsste gar nciht anmelden.

    jetzt seid ihr als profis gefragt ^^

    heatseeker

  2. #2

  3. #3
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Auch immer wieder gern genommen zu diesem Thema (<- Achtung, Lüge ): Klick

    ~ BLINK! ~


  4. #4
    TP-Veteran heatseeker bringt sich richtig ein heatseeker bringt sich richtig ein Avatar von heatseeker
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    Sry , ich war verzweifelt ^^

  5. #5
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Sry , ich war verzweifelt ^^
    Und ich hab schon gestutzt... Ein Supporter der so eine Frage stellt

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  6. #6
    TP-Veteran heatseeker bringt sich richtig ein heatseeker bringt sich richtig ein Avatar von heatseeker
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    Nee, kommt normal wirklich nicht vor.
    Will ja ein eigenständiger sein ^^

  7. #7
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    Ich nehme mal an, das Deine Fragen nunmehr alle beantwortet sind - dieses Thema ist hier tausendmal durchgekaut worden ..... Schade das es keine "Erledigtfunktion" mehr gibt....

    Viel Erfolg

    Thomas

  8. #8
    TP-Veteran heatseeker bringt sich richtig ein heatseeker bringt sich richtig ein Avatar von heatseeker
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    Danke
    Ich hoffe den werde ich haben.
    ja meine Fragen wurden gut beantwortet.
    Deswegen liebe ich das TP ja auch so .

    Schönen Tag noch

    Heatseeker

  9. #9
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    Sry das ich das nochmal aufwärme, aber eine ganz andere Frage stellt sich nun für mich: Muss ich überhaupt was anmelden?
    Ich habe mir das Buch "Recht für Grafiker und Webdesigner " gekauft.
    Demnach wäre ich ein Freiberufler und müsste nichts anmelden.

    zitat:
    Wer selbstständig in einem freien Beruf ist, benötigt keine Gewerbeanmeldung, keine Mitgliedschaft in der IHK und keine Eintragung ins Handelsregister. Nur das Finanzamt muss informiert werden.

    ALso einen Wisch ans Amt und gut is?

    Zitat2:
    Screendesign, das engen Vorgaben der Auftraggeber folgt, leigt für die Finanzämter im gewerblichen Bereich. Unternehmensberater und Software-Architekten haben dagegen größere Chancen, dass ihre Tätigkeit als freier beruf akzeptiert wird.

    Demnach wäre ich, als Web-Programmierer (Keine Designtätigkeiten!) und Usability Berater ein guter Kandidat für einen Freiberufler oder?

    Wenn ich kein Gewerbe oder sonstiges anmelden muss, muss ich dann die Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht trotzdem haben?

    Sry wenn das hier schon oft geklärt wurde, aber wenn ich selbst aus einem 35€ Buch nicht schlau werde kann man das nachvollziehen...

    heatseeker

  10. #10
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    Zitat Zitat von heatseeker
    Sry das ich das nochmal aufwärme, aber eine ganz andere Frage stellt sich nun für mich: Muss ich überhaupt was anmelden?
    Ich habe mir das Buch "Recht für Grafiker und Webdesigner " gekauft.
    Demnach wäre ich ein Freiberufler und müsste nichts anmelden.

    zitat:
    Wer selbstständig in einem freien Beruf ist, benötigt keine Gewerbeanmeldung, keine Mitgliedschaft in der IHK und keine Eintragung ins Handelsregister. Nur das Finanzamt muss informiert werden.

    ALso einen Wisch ans Amt und gut is?

    heatseeker
    Hallo Hitzesucher

    leider kenne ich dieses Buch nicht .... daher weiß ich auch nicht was da entweder für ein Schwachsinn drin steht oder ob da eventuell so einiges von Dir mißverstanden worden ist - aber ich gehe jetzt erstmal davon aus, das Du das verständig durchgelesen hast.

    Sofern dort von "freien Berufen" gesprochen worden ist, könnte man davon ausgehen, das von den "Freiberuflern" im Sinne des Gesetzes die Rede war/ist. Das betrifft im Regelfall akademische Berufe wie z.B. Steuerberater aber auch Leute die Design - im weitesten Sinne (Design) studiert haben. Die sind unter ganz bestimmten Voraussetzungen "Freiberufler".

    Der normale WDer, wie Du, ist kein "Freiberufler".

    Es gibt nur ganz, ganz wenige WDer die hier im TP aber auch anderswo umherkrauchen, die wirkliche, echte "Freiberufler" sind. (Diese Thema wurde in den letzten drei Jahren auch schon bis ins kleinste im TP besprochen ...)


    Also - vergiß das ganze was Du da gelesen hast - die Vorraussetzung für Dich um gesetzmäßig ein Gewerbe zu betreiben ist: Antrag beim Gericht - wenn positv - dann Gewerbe anmelden - dann die Mios € einnehmen und ordnungsgemäß versteuern.

    Gruß Thomas

    Wenn ich nicht so "faul" wäre, würde ich endlich mal 3 Jahre TP und zig Jahre Jurastudium in ein entsprechendes Buch "gießen" - aber warum soll ich mir 6 Monate 24/7 Arbeit aufhalsen um eventuell 1000 Eulen (vor Steuer) zu "verdienen" - da fragt mich mein "Aldi/Real" Kassierer nicht nach ....

  11. #11
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    Hmm, danke
    Aber versuchen kann man es doch trotzdem oder?
    Also das Finanzamt zu überzeugen das man als freiberufler durchgeht.
    Und selbst wenn ich erst als Freiberufler auftrete. Was kann mir passieren?
    Vor einer Klage wegen unterlassener Gewerbeanmeldung kommt normaler Weise eine Mahnung.
    Also kann ich doch erstmal selbstbewusst als freiberufler auftreten, oder?

    Sry für meine Unwissenheit.
    Dieses ganze Thema ist neuland für mich und ich hab mich da einfach auf mein Buch verlassen...

  12. #12
    TP-Junior nicker macht alles soweit korrekt
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    warum weigerst du dich mit händen und füssen ein gewerbe anzumelden wenn dir nu n paarmal dazu geraten wurde?

  13. #13
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    Ich weiger mich ja nicht,
    aber es ist nicht von der Hand zu weisen das es mehr Vorteile hat als freiberufler zu arbeiten .
    Warum sollte ich dann nicht auch wenigstens versuchen diesen Status zu erlangen ?!

    Wahrscheinlich komme ich um eine Gewerbeanmeldung nicht herum , aber ein Versuch ist es wert.

  14. #14
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    Hallo Hitzesucher,

    egal ob Du "freiberuflicher" oder gewerbsmäßiger Wder bist: Du kannst die für ein, untechnisch genannt, Unternehmen notwendigen Rechtsgeschäfte als nicht vollgeschäftsfähiger ohne die Erlaubnis des Vormundschaftsgerichtes nicht treffen. Da geht es nicht um die Frage ob Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit.

    Es geht um die Frage der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften.

    Diese Vorschrift dient nicht dazu Dich und Deine Altersgenossen zu quälen. Es geht darum Dich vor Entscheidungen zu schützen die schlimmstenfalls Deine nächsten 30 Jahre ruinieren können.

  15. #15
    TP-Veteran heatseeker bringt sich richtig ein heatseeker bringt sich richtig ein Avatar von heatseeker
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    Mir ist schon klar das das dazu da ist um mich davor zu schützen mir Finanziell den Hals zu brechen.
    Aber werde ich , nach erlangen der vollen Geschäftsfähigkeit , in den Genuss des Stats Freiberufler kommen?

    Ich hba mal ein paar Punkte zusammen gefasst mit denen ich dem Finanzamt klar machen möchte das ich als freiberufler einzustufen bin:

    - Eine Dienstleistung wird erbracht
    - Künstlerische Leistung da höchst individuelle Programmierung ohne festen Rahmen
    - Es steht die Künstlerische Leistung im Vordergrund da nicht das Beherrschen der Programmiersprachen sondern das ,aus Erfahrung resultierende , logische Denken den Schwerpunkt setzt.
    - Programmierung stark tendierend zur Systemprogrammierung , da rohe Datenbank- und Serveranwendungen programmiert werden die lediglich als technische Grundlagen des Webdesigns dienen.
    - Weiteres Indiz das die Art der Programmierung eher der Systemprogrammierung zugeschrieben werden kann ist die methodische, ingenieursmäßige Vorgehensweise, insbesondere die strukturierte Umsetzung von Abläufen in der Software.
    - Erringung einer Fachlichen Kompetenz durch autodidaktische Ausbildung mittels über 6000 Seiten Fachliteratur im Werte von rund 500€.


    Nach allen Infos die ich gesammelt habe sind das die wichtigsten Stichpunkte um die Tätigkeit Webprogrammierer(lediglich PHP-programmierungund so , kein Design!) vor dem Finanzamt als freiberuflich gelten zu lassen.
    Hätte ich damit ne chance?

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