Ja...Zitat von Mr.Knister
Sofern überhaupt noch eine Schulpflicht besteht, wird dies sicher nicht von irgendeiner beruflichen Tätigkeit berührt. Diese Pflicht besteht dann unabhängig.Befreit mich die Selbständigkeit als Minderjähriger von der Schulpflicht?
Lies dir mal die Sticky-Threads in diesem Unterforum durch. Da solltest du alle nötigen Infos finden. Außerdem gibt es noch im Portalbereich ausführliche Beiträge auch zur Selbständigkeit unter 18 (Beachte den wichtigen Sticky-Thread dazu in diesem Unterforum)...Sollte ich das Gewerbe anmelden, oder mein Bekannter(da er ja Volljährig)?
Oder kann ich mich mit ihm zusammenschließen und das Gewerbe gemeinsam führen? 2 Inhaber:50%-50%
Oder sollte er mich als Angestellter einstellen?(Befreit mich dies von der Schulpflicht?
Sollten dann noch Fragen offen bleiben, kannst du die gerne hier stellen.


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