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Thema: Selbstständig und halber KV-Beitrag?

  1. #1
    TP-Newbie ollen1 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2005
    Beiträge
    1

    Selbstständig und halber KV-Beitrag?

    Hallo liebe Leute,
    ich bin etwas verwirrt und hoffe auf Aufklärung

    Eine Freundin ist selbstständig und in der gesetzlichen KV freiwillig versichert. Beim Jammern in der grösseren Runde über die Höhe der Sozialabgaben meinte sie, sie zahle 125 Euro KV-Beiträge im Monat. Ich konnte das nicht wirklich glauben, entspricht das doch ungefähr dem Betrag, den Angestellte bis zur Beitragsbemessungsgrenze anteilig zahlen.

    Sie hat mir allerdings tatsächlich eine entsprechende Abrechnung präsentiert und meinte, sie gebe einmal im Jahr eine Kopie der EinKSt-Erklärung bei ihrer KV ab und da wäre eben ein entsprechend geringes Einkommen aufgeführt.

    Meine konkrete Frage: gibt es für Selbstständige eine andere BBG als für Angestellte oder sitzt da jemand irgendwo, der auch für Selbstständige den halben Beitrag (ähnlich Arbeitgeberanteil) zuschiesst. (Und nein, sie ist tatsächlich nicht in der KSK, sondern wie geschrieben bei einer GKV - nämlich der AOK).

    Anschlussfrage: wenn das tatsächlich funktioniert, wie bekommt man denn einen solchen Beitragssatz (oder eine herabgesetzte BBG) im ersten Jahr der Selbstständigkeit? Eine vorweisbare EinKStErkl. gibt's da ja noch nicht.

    Vielen Dank
    oli

  2. #2
    TP-Junior lioness macht alles soweit korrekt
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    13
    Hi,

    also ich weiss es auch nicht 100%ig, aber ich denke dass es bei ihr ähnlich sein wird wie bei mir:
    Bin offiziell noch arbeitssuchend gemeldet, ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld, daher zahlt das AA auch keine KV Beiträge für mich. Zahle also den Mindestbeitrag für arbeitslose freiwillig Versicherte, das sind bei mir 115,- Euro. Nebenbei hab ich mir ne Steuernummer geholt, erledige auch kleinere Aufträge (Innenarchitektur = freiberuflich) aber das sind jetzt keine riesigen Beträge, ausserdem recht unregelmässig. Als Selbständiger müsste ich ja 260 Euro zahlen, das würde ganz schön reinhauen. Die 260 Euro sind ja anhand eines fiktiven Einkommens von 1.811 Euro bemessen, was man Selbständigen durchschnittlich bzw. mindestens unterstellt, um einen Anhaltspunkt für die Berechnung zu haben. Da komm ich leider momentan bei weitem nicht ran. Drum hab ich mit meiner Krankenkasse abgemacht, dass ich weiter den geringen Beitrag zahle, und am Ende des Jahres meine Einkommensbescheinigung nachreiche, wo dann geguckt wird, wieviel ich tatsächlich verdient habe, und wenn sich da keine Abgründe auftun, sprich, mein Einkommen gering genug ist, werd ich damit durchkommen. Im schlimmsten Fall muss ich halt was nachzahlen. Leider hab ich dazu auch nichts schriftlich gefunden. Mir ist aber so als hätten die was von einer Grenze bis zu 800 Euro monatliches Einkommen genannt... wenn ich im Jahresdurchschnitt drüber liege, gelte ich als selbständig und muss nachzahlen.

    Falls ich selbst absehen kann, dass ich z.B. 9 Monate kaum Einnahmen habe und die letzten 3 Monate gehäuft sehr große Geldeingänge, könnte ich clevererweise natürlich vorher der KK bescheid sagen, dass ich z.B ab Oktober den vollen Selbständigenbeitrag zahlen möchte. Macht 3 mal 260 anstatt den ganzen Jahresdurchschnitt hochzutreiben und 12 mal 260 nachzuzahlen.

    So ungefähr *g*

    Soweit zur Theorie... Da ich aber auch erst angefangen hab, hab ich leider keine Erfahrungswerte, ob die KK dann wirklich so kulant ist... (lieber was zurücklegen)

    Gruß
    lioness

  3. #3
    TP-Junior carsten65 macht alles soweit korrekt
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    Feb 2005
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    13
    Zitat Zitat von ollen1
    ...sitzt da jemand irgendwo, der auch für Selbstständige den halben Beitrag (ähnlich Arbeitgeberanteil) zuschiesst. ...

    Als ihr eigener Chef trägt si sozusagen beide Anteile: Den AN und den AG-Anteil. Die Beitragshöhe kannst du letztendlich nur durch die Wahl der KK beeinflussen. [AOK ist da sicher NICHT die erste Wahl]. Informiert euch zum nächstmöglichen Wechsektermin über die verschiedenen KK und wählt danach aus.

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