Ich glaube ich kann dir helfen...
Also eine Handelsregistereintragung ist was anderes als eine Gewerbeanmeldung.![]()
Die Sache ist komplizierter als du annimmst.(notfalls per pn)
Eine Gewerbeanmeldung (beim Gewerbeaufsichtsamt) ist wie ein Führerschein, für kleiner Unternehmen, die eine einfachere Sache anbieten (, ev. einer Kontrollaufsicht unterliegen [Pommesbude, Bäcker..]), mit dem Gewerbeschein darfst du dann agieren.
Die Handelsregistereintragung (das macht man beim Notar) ist dazu da, dass deine Geschäftspartner deiner habhaft werden können, wenn du Bockmist baus. Für eine Pommesbude z. B. brauchst du das nicht. Bei einem Architekten ist das genau umgekehrt. Der braucht keinen Gewerbeschein, aber eine Handelsregistereintragung (, weil von dem nimmt man an, dass er so helle und gebildet ist, dass er selbst mit dem Finanzamt abrechnen kann und für sein Geschäft intellent genug ist.)
Ob du nun als Selbständiger einen Gewerbeschein benötigst oder einen Handelsregistereintrag, oder für dein im Handelsregister eingetragenen Betrieb noch einen Gewerbeschein (z. B. ein Glaser, oder Bäcker, oder ein Hersteller von Lebensmitteln), das hängt von Fall zu Fall ab. (z. B. ob du ein Studium für dein Gewerbe zwingend benötigst....)
Ein Handelsregistereintrag ist wichtig für einen Firmennamen...
So das soll vorerst reichen.![]()


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(notfalls per pn)