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Thema: Gewerbe Anmeldung Formular

  1. #1
    TP-Newbie PhiSi macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe Anmeldung Formular

    Hi
    Ich hab mir mal ein Gewerbe-Anmeldungs Formular besorgt ... und hab eine kleine Frage:

    Unter Punkt 1 heißt es:
    Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)
    So mein Problem ist das Wörtchen "eingetragener". Bei der Anmeldung wird doch der Name erst eingetragen oder? Und bei dem korrekten Beamtendeutsch würde man doch eher ein "einzutragender" erwarten. Zur Klärung:
    Ich habe vor eine Kleinfirma (/Kleingewerbe) anzumelden mit dem Namen: "P.SI. Software Philipp Simon" oder ähnliches. Ich hab dem Forum entnommen, das mein Name und Vorname in dem Namen vorkommen muß. Wäre nur "P.SI." auch OK (nur Initialen)?

  2. #2
    TP-Member Micha2 ist auf einem guten Weg
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    Ich glaube ich kann dir helfen...
    Also eine Handelsregistereintragung ist was anderes als eine Gewerbeanmeldung.
    Die Sache ist komplizierter als du annimmst. (notfalls per pn)

    Eine Gewerbeanmeldung (beim Gewerbeaufsichtsamt) ist wie ein Führerschein, für kleiner Unternehmen, die eine einfachere Sache anbieten (, ev. einer Kontrollaufsicht unterliegen [Pommesbude, Bäcker..]), mit dem Gewerbeschein darfst du dann agieren.

    Die Handelsregistereintragung (das macht man beim Notar) ist dazu da, dass deine Geschäftspartner deiner habhaft werden können, wenn du Bockmist baus. Für eine Pommesbude z. B. brauchst du das nicht. Bei einem Architekten ist das genau umgekehrt. Der braucht keinen Gewerbeschein, aber eine Handelsregistereintragung (, weil von dem nimmt man an, dass er so helle und gebildet ist, dass er selbst mit dem Finanzamt abrechnen kann und für sein Geschäft intellent genug ist.)

    Ob du nun als Selbständiger einen Gewerbeschein benötigst oder einen Handelsregistereintrag, oder für dein im Handelsregister eingetragenen Betrieb noch einen Gewerbeschein (z. B. ein Glaser, oder Bäcker, oder ein Hersteller von Lebensmitteln), das hängt von Fall zu Fall ab. (z. B. ob du ein Studium für dein Gewerbe zwingend benötigst....)
    Ein Handelsregistereintrag ist wichtig für einen Firmennamen...
    So das soll vorerst reichen.
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  3. #3
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Hallo PhiSi,

    da der Beitrag von Micha2 m. E. doch einige Fehlinformationen enthält, würde ich Dir in aller Kürze das Lesen folgender Beiträge empfehlen:

    http://www.traum-projekt.com/forum/s...andelsregister

    http://www.traum-projekt.com/forum/s...andelsregister

    Übrigens: Falls Du noch Informationen zum Thema Kleinunternehmer benötigst, kann man Dir diesen Thread ans Herz legen.

    Zu Deiner eigentlichen Frage: Für Kleinunternehmer kommt ein (hier: freiwilliger) Handelsregistereintrag ob der sich daraus ergebenden verschärften Pflichten (bspw. doppelte Buchführung) eigentlich nicht in Betracht. Insofern solltest Du das betreffende Feld der Gewerbeanmeldung offen lassen. Ansonsten kann man vor Ort beim Gewerbeamt aber üblicherweise auch entsprechende Fragen zum Ausfüllen des Bogens stellen.

    Vor- und Nachname müssen in ausgeschriebener Form angegeben werden, die Initialen reichen nicht.

    @ Micha2: Nur mal so als Hint zum Thema Gewerbe: Architekten sind Freiberufler ... und, mit Verlaub: die Geschichte mit der Intelligenz des Architekten, der "selbst mit dem Finanzamt abrechnen kann und für sein Geschäft intellent genug ist", scheint mir eher ein bisschen Deiner Phantasie zu entspringen ... Ob ein Gewerbe erforderlich ist oder nicht, hängt nicht nicht vom IQ der betreffenden Person ab, sondern hiervon:

    Zitat Zitat von OBI-Wahn
    Ein Gewerbe betreibt, wer eine auf Dauer angelegte selbständige und legale Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, die nicht Urproduktion, freier Beruf oder Verwaltung eigenen Vermögens ist.
    Geändert von hezen (23.02.2005 um 06:43 Uhr)

  4. #4
    TP-Member Micha2 ist auf einem guten Weg
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    Hallo Hezen,

    Danke für die Links, werds mir mal anschauen.
    Das was ich da schrieb entspringt allerdings nicht ganz meiner Phantasie, die Bezeichnung freier Beruf war mir entfallen.
    Im Prinzip ist es nämlich schon so, dass freie Berufe oder Freiberufler nur werden kann, wer ein Tätigkeit ausübt, die ein qualifiziertes Studium bedingen und auch das mit dem Finanzamt ist nicht ganz falsch (von einem Freiberufler geht man jedoch in aller Regel aufgrund höherer Umsätze davon aus, dass er sich einen Steuerberater nimmt.
    Ich selbst bin jemand der ein Unternehmen mit Handelsregistereintrag hat und ein anderes Gewerbe ohne ...
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  5. #5
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    Hallo Micha,

    wieso sollte ein Freiberufler per se höhere Umsätze haben als ein Gewerbetreibender?!


    Grüße
    hezen

  6. #6
    TP-Member Micha2 ist auf einem guten Weg
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    hätte ich bloß das mit den höheren Umsätzen nicht geschrieben
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