zu Frage4: Hab grad durch Zufall gelesen, das die EÜR jährlich in die Anlage GSE der Einkommenssteuererklärung kommt, stimmt das?
Hallo liebe Leute!
Da ich bisher so tolle Hilfe hier bekommen habe, zähle ich nochmals auf euch....Ich habe wieder ein paarFragen. Ich bin nun mittlerweile ganze 6Stunden hier am Suchen und Finden, bin auch schon schlauer, aber auch sehr viel verwirrter geworden... man liest und liest und freut sich, das man was gefunden hat (ich glaube ich habe mittlerweile so gut wie alle threads hier durchgelesen) und im näxten Moment weiß man nicht mehr wo vorn und hinten ist und dann steht es da wieder anders und da anders...deshalb nun ein paar kleine Frägelchen, um hoffentlich die letzten Unklarheiten und Verwirrtheiten zu beseitigen.
Ich danke schonmal vielmals im voraus allen die sich meiner annehmen!!
Frage 1:Steuernummer:
Der 1.Brief vom FA kam, oben steht: Steuernummer/Geschäftszeichen=339/6482/XY GWS 50(Beispiel)...nun will ich das in mein Kassenbuch (für Umst-Voranmeldung) einfügen, welches jedoch die Buchstaben nicht als Steuernummer anerkennt-zumal diese doch eigentlich nur aus Zahlen besteht, oder?...........Ist das nun schon meine *richtige*Steuernummer, oder bekomm ich eine extra gesonderte*richtige* im nächsten Anschreiben?
Frage 2:Weitere Einkünfte:
Auf dem Erfassungsbogen soll ich nun weiter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, auch des Ehegatten, angeben. Speziell *Art der Einkünfte*,*Höhe (jährlich)*und *bezogen seid*. Mein Mann ist normaler Arbeitnehmer, arbeitet seid 10 Jahren in der gleichen Firma..............die *Höhe* ist doch von Jahr zu Jahr unterschiedlich, kommt dort etwa ein Querschnitt aller hin? Und wäre das dann brutto oder netto? Und *bezogen seid*...10 Jahren?
Frage 3:Wann was bzw. was ist was?
Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat, das ist klar.Umst-Erklärung einmal im Jahr, auch klar. Einkommenssteuererklärung auch einmal im Jahr, auch logisch. Aber die EÜR? Wann ist die fällig?
Frage 4: UST-ID:
Ich hab ja mittlerweile rausbekommen, das man diese nicht braucht, wenn man nur Privatkunden hat und nicht im innergemeinschaftlichen Handel tätig ist. Nun bin ich mir sicher, das beides vorerst nicht zutreffen wird, aber wenn ich an Privatkunden eine Rechnung ausstelle, dann müßte doch laut § 14 (4) die vom Finanzamt erteilte Steuernummer draufstehen...nun habe ich aber schon oft hier gelesen, das es aus Gründen der Sicherheit besser ist, (s)eine UST-ID mit draufzuschreiben...........wenn man aber eigentlich keine braucht, geht man denn so ein Risiko ein? Wo lägen die Nachteile, wenn man einfach eine beantragt?
Frage 5: Geschäftskonto:
Soweit ich hier gelesen habe, kann man auch ein Privatkonto als Geschäftskonto nehmen.......nun bin ich bei einer Bank, die eigentlich nur(!)Privatkunden hat, aber ich habe anfangs nur monatlich einen Betrag als *Einkommen*, weil erstmal alles über die Firma geht, für die ich *entwerfe*. Lohnt sich da wirklich (bei einmal monatlich n Kleckerbetrag) ein Geschäftskonto bzw. sollte ich besser ein zweites Privatkonto bei einer anderen Bank eröffnen, damit mir die jetzige Bank nichts anhaben kann, falls sie dochmal dahinterkommen?
Frage 6:Einzelaufstellung:
Ich zitiere hier mal aus einem anderen thread:*Grundsätzlich benötigt man keine Einzelaufstellung, wenn man als Gewerbetreibender seinen Gewinn über eine EÜ-Rechnung ermittelt. Bringt man jedoch bereits vorhandene Vermögensgegenstände in das neu gegründete Gewerbe ein, z.B. Büroeinrichtung, Computer, Messgeräte, etc. dann wird man diese Vermögensgegenstände in einer Einzelaufstellung mit dem jeweiligen Wert erfassen. In der Einzelaufstellung wird, wie im Anlagegitter bei der Bilanzierung, der Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter neben der EÜ-Rechnung fortgeschrieben*...............
Kann mir jemand sagen, was es damit genau auf sich hat?
Hat nicht fast jeder irgendwie ein Kapital (meist wohl der PC), das er mit in das neugegründete Gewerbe bringt? Wie sieht solch eine Einzelaufstellung aus und was bringt sie für Vor- und Nachteile mit sich?
Ja...das ist ne Menge...wohl pillepalle für den einen oder anderen hier, aber für mich ne große Hilfe selbst ein wenig an der Oberfläche zu kratzen.
Und auch hier nochmals ein großes Dankeschön an alles die mehr helfen wollen und können!
Viele liebe Grüße Gusi123
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E.
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
zu Frage4: Hab grad durch Zufall gelesen, das die EÜR jährlich in die Anlage GSE der Einkommenssteuererklärung kommt, stimmt das?
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E.
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
Hallo,
wo fange ich an
1. Steuernr. besteht nur aus Zahlen. Also nimm aus dem Beispiel von dir einfach nur die Zahlen. Die Steuernr. aus dem Schreiben ist richtig.
2. Die weiteren Einkünfte braucht das FA zur Berechnung eventueller Vorauszahlungen z.B. für die ESt. Da musst Du den Bruttolohn der zu erwarten ist einsetzen.
3. Die EÜR musst du jährlich mit deiner ESt-Erklärung abgeben. Diese brauchst Du um deinen Gewinn des Geschäftsjahres zu ermittlen.
Gewinn => Einkünfte aus z.B. Gewerbebetrieb.
4. Du kannst ruhig die normale Steuernummer nehmen. Mit deiner St.Nr. kann im Normalfall keiner "Mist" bauen.
5. Es ist egal was für ein Konto Du hast.
6. Da kann man echt viel zu schreiben. Der Vorteil ist aber das Du Abschreibungen auf die Vermögensgegenstände (z.B. PC) als Kosten in deiner EÜR gelten machen darfst.
Was Du gelesen hast ist ein rein theoretisches Risiko und sollte nicht überbewertet werden. Die Finanzämter sind verpflichtet sich bei Auskünfte per Telefon davon zu überzeugen das sie auch mit dem richtigen sprechen... wie das genau aussehen soll ist nicht geklärt. Theoretisch ist es einem Konkurenten von Dir möglich durch resolutes Auftreten und das Wissen über Deine Steuernummer empfindliche Daten über Dich zu erfahren. Mir ist allerdings so ein Fall noch nicht unter gekommen. Meine Empfehlung lautet deshalb die Umsatzsteuer Id auf den Rechnungen zu verwenden wenn eine vorhanden ist. Extra eine USt Id Nr. zu beantragen halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für überzogen und unnötig.Frage 4: UST-ID:
Ich hab ja mittlerweile rausbekommen, das man diese nicht braucht, wenn man nur Privatkunden hat und nicht im innergemeinschaftlichen Handel tätig ist. Nun bin ich mir sicher, das beides vorerst nicht zutreffen wird, aber wenn ich an Privatkunden eine Rechnung ausstelle, dann müßte doch laut § 14 (4) die vom Finanzamt erteilte Steuernummer draufstehen...nun habe ich aber schon oft hier gelesen, das es aus Gründen der Sicherheit besser ist, (s)eine UST-ID mit draufzuschreiben...........wenn man aber eigentlich keine braucht, geht man denn so ein Risiko ein? Wo lägen die Nachteile, wenn man einfach eine beantragt?
Hier würde ich mit der Bank sprechen und abklären ob das so in Ordnung geht, damit Du nicht irgendwann einfach das Konto gekündigt bekommst. Steuerlich spielt es überhaupt keine Rolle ob Du Deine Geschäfte nun über ein Geschäftskonto oder ein Privatkonto abwickelst.Soweit ich hier gelesen habe, kann man auch ein Privatkonto als Geschäftskonto nehmen.......nun bin ich bei einer Bank, die eigentlich nur(!)Privatkunden hat, aber ich habe anfangs nur monatlich einen Betrag als *Einkommen*, weil erstmal alles über die Firma geht, für die ich *entwerfe*. Lohnt sich da wirklich (bei einmal monatlich n Kleckerbetrag) ein Geschäftskonto bzw. sollte ich besser ein zweites Privatkonto bei einer anderen Bank eröffnen, damit mir die jetzige Bank nichts anhaben kann, falls sie dochmal dahinterkommen?
Hier geht es darum bereits vorhandene Wirtschaftsgüter (Ursprünglich privat angeschafft)in einen Betrieb einzulegen. Ein vereinfachtes Beispiel erklärt es vieleicht am besten:Bringt man jedoch bereits vorhandene Vermögensgegenstände in das neu gegründete Gewerbe ein, z.B. Büroeinrichtung, Computer, Messgeräte, etc. dann wird man diese Vermögensgegenstände in einer Einzelaufstellung mit dem jeweiligen Wert erfassen. In der Einzelaufstellung wird, wie im Anlagegitter bei der Bilanzierung, der Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter neben der EÜ-Rechnung fortgeschrieben*...............
Kann mir jemand sagen, was es damit genau auf sich hat?
Privater Pc Anschaffungskosten 900 € im Jahr 2003
Betriebseinlage 2004
Der Pc hat steuerliche eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. Zum Zeitpunkt der Einlage in das Betriebsvermögen hat der Pc steuerlich noch einen Wert von 600€ (900 € ./. 300 € Wertminderung durch Abnutzung). Der Pc kann also mit einem Wert von 600€ in den Betrieb eingelegt werden und über die Restnutzungsdauer von 2 Jahren Abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass der Gewinn für zwei Jahre jeweils um 300€ gemindert werden kann und somit Steuern gespart werden.
Das Ergebnis Deine Gewinn und Verlustrechnung wird in die Anlage GSE übertragen. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf der ersten Seite und bei Einkünften aus selbständiger arbeit auf Seite 2.zu Frage4: Hab grad durch Zufall gelesen, das die EÜR jährlich in die Anlage GSE der Einkommenssteuererklärung kommt, stimmt das?
Gruß Epic03
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Hallo Ihr Lieben!
Zuerst mal vielen lieben Dank euch zweien für die schnelle Hilfe und die aufgewendete Zeit für meine Probleme! Ich wüßte nicht, was ich ohne euch tun würde!...wie kann man diese Hilfe bloß wieder gutmachen...*grübel*
nur noch kleine Ergänzungsfrägelchen...![]()
...also ursprünglich 339/6482/XY GWS 50 würde dann 339/6482/ 50 lauten, oder kommen statts der Buchstaben nun Nullen ->339/6482/00 000 50 oder rückt die 50 vor und die Nullen kämen hinterher ->339/6482/50 000 00?1. Steuernr. besteht nur aus Zahlen. Also nimm aus dem Beispiel von dir einfach nur die Zahlen. Die Steuernr. aus dem Schreiben ist richtig.
...der zu erwarten ist? Also dann auf dieses Jahr zugeschnitten? Ein Schätzwert?2. Die weiteren Einkünfte braucht das FA zur Berechnung eventueller Vorauszahlungen z.B. für die ESt. Da musst Du den Bruttolohn der zu erwarten ist einsetzen.
... muß ich dafür auch Belege beilegen?6.Hier geht es darum bereits vorhandene Wirtschaftsgüter (Ursprünglich privat angeschafft)in einen Betrieb einzulegen. Ein vereinfachtes Beispiel erklärt es vieleicht am besten:
Privater Pc Anschaffungskosten 900 € im Jahr 2003 Betriebseinlage 2004
Seid Euch meiner großen Dankbarkeit sicher! DANKE
Liebe Grüße Gusi123
P.S. Epic, was nimmst du die Stunde?![]()
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E.
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
Das Format bzw. die Zahlenanzahl kommt mir fremd vor........ ich würde Dir empfehlen einfach mal bei Deinem Finanzamt anzurufen und nochmal konkret nach Deiner Steuer Nr. zu fragen. Hier bei uns im Norden kenn ich nur Steuernummern 00/000/0000. Im gesamten Bundesgebiet ist das aber unterschiedlich, drum kann ich Dir leider nicht sicher sagen wie es in Deinem Fall ist.Zitat:
1. Steuernr. besteht nur aus Zahlen. Also nimm aus dem Beispiel von dir einfach nur die Zahlen. Die Steuernr. aus dem Schreiben ist richtig.
...also ursprünglich 339/6482/XY GWS 50 würde dann 339/6482/ 50 lauten, oder kommen statts der Buchstaben nun Nullen ->339/6482/00 000 50 oder rückt die 50 vor und die Nullen kämen hinterher ->339/6482/50 000 00?
Hier kannst Du Dich weitestgehend an die Vorjahreszahlen halten, es sei denn es sind Dir jetzt schon Gründe dafür bekannt das die Einkünfte geringer ausfallen werden, dann gibts Du natürlich einen geringeren Betrag an.Zitat:
2. Die weiteren Einkünfte braucht das FA zur Berechnung eventueller Vorauszahlungen z.B. für die ESt. Da musst Du den Bruttolohn der zu erwarten ist einsetzen.
...der zu erwarten ist? Also dann auf dieses Jahr zugeschnitten? Ein Schätzwert?
Zwingend notwendig ist es nicht das Du noch die Belege für diese Wirtschaftgüter hast. Zur Belegung des Buchwertes zum Einlagezeitpunkt wäre dies aber von Vorteil. Ansonsten wären die Güter zum Teilwert einzulegen und auf ihre Restnutzungsdauer abzuschreiben. Teilwert ist nach der gesetzlichen Definition der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Im Endeffekt also ein Schätzwert.Zitat:
6.Hier geht es darum bereits vorhandene Wirtschaftsgüter (Ursprünglich privat angeschafft)in einen Betrieb einzulegen. Ein vereinfachtes Beispiel erklärt es vieleicht am besten:
Privater Pc Anschaffungskosten 900 € im Jahr 2003 Betriebseinlage 2004
... muß ich dafür auch Belege beilegen?
Gruß Epic03
P.S. Freut mich das Du Dich freust :-) da macht es doch gleich viel mehr Spaß zu helfen. Trotzdem, denke daran das Du hier keine Rechtsverbindlichen Antworten erwarten kannst. Auch ich gucke nicht jede Frage im Gesetz nach die hier gestellt wird. In meinem Beruf muss ich das tun, aber hier helfe ich aus spaß an der Materie soweit es meine Freizeit zulässt. Es kann mir also auch mal passieren das ich mich verhaue ;-). Nehm Dir also meine Signatur zu Herzen und Dir kann nix passieren.
Gruß Epic03
Geändert von Epic (02.03.2005 um 00:27 Uhr)
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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zur steuernummer mit buchstaben: in meiner "ersten" steuernummer waren auch buchstaben - das war eine vorläufige, die ich in meinen ust-va angeben durfte (ich hätte aber auch noch die "alte" aus der zeit vor meiner gewerbeanmeldung nehmen können - zitat meines finanzamtsmitarbeiters: "völlig wurscht, welche sie dahin schreiben, hauptsache, wir können das irgendwie zuordnen") .. eine weile später kam dann der bescheid mit der neuen steuernummer ohne buchstaben .. vielleicht ist es ja bei dir auch so ..?
Hm...ich werde da morgen mal anrufen und nachfragen, kann ja nicht schaden. Mal sehen was sie sagen...... aber trotzdem vielen lieben Danke euch beiden!![]()
Was täte ich bloß ohne euch?...*haare rauf* DANKE!
Liebe Grüße Gusi123
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E.
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
..also wer vielleicht mal irgendwann das gleiche Problem mit der *komischen* Steuernummer* hat....mieze hatte es schon richtig geschrieben, das war eine vorläufige, man bekommt dann später eine *richtige* zugesandt. Das ist wirklich nur, damit das FA einen erstmal richtig zuordnen kann!![]()
Liebe Grüße Gusi123
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E.
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