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Thema: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung !

  1. #1
    TP-Newbie demonic-toys macht alles soweit korrekt
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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung !

    Hallo!
    1. Im Fragebogen "steuerliche Erfassung" muss man ja seine vorraussichtlichen Einkünft angeben, u.a. die aus nichtselbständiger Arbeit.(Bei mir der Fall, da nur nebenberuflich Gewerbe). Gebe ich hier die kompletten Bruttoeinkünfte,oder die Nettoeinkünfte, oder das zu versteuernde Einkommen, also abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben usw., an? Da ich ja bereits beim Finanzamt geführt werde wissen sie doch von dem Lohnsteuerjahresausgleich schon alles !? Bei dem Lohnsteuerjahresausgleich gebe ich auch die gezahlten Lohnsteuer an - die werden ja schon vom Chef abgeführt !? Warum soll ich das jetzt nochmal zur Berechnung der "Vorauszahlung" angeben ? Sind doch schon bzw. werden doch schon gezahlt ! Ich habe noch einen Minijob 400.-€ ! Muss ich den da auch angeben ?
    2. Da ich den Gesamtumsatz von 17.500€ nicht überschreite und warscheinlich im ersten Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen habe oder vielleicht ab August 200.-€ je Monat Gewinn - was gebe ich am besten an bei Gesammtumsatz der Betrieböffnung 1000.-€ ? Ich hatte gelesen das man nicht zu wenig hinschreiben darf weil sonst der anschein einer Scheinfirma ensteht !? Besser 10.000 € angeben ?
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen !!!

    Danke !
    Gruß !

    Markus
    Geändert von demonic-toys (02.03.2005 um 23:00 Uhr)

  2. #2
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    hi

    aaalso .. dein 400-euro-job wird da schonmal nicht mitgerechnet, hat mein finanzamt gesagt (weil der ja schon pauschal versteuert wird - was anderes wäre, wenn er auf deiner steuerkarte eingetragen ist, aber das vermute ich mal nicht) ..
    als einkommen wird der netto-betrag deines normalen lohns eingetragen.. die zahlen des vorjahres sind da gut geeignet, es sei denn, du erwartest gravierende änderungen .. ob du da schon werbungskosten etc. vorher abziehen kannst .. hmm .. meines wissens schon, aber warte da lieber noch auf eine kompetentere antwort

    ich habe beim fragebogen in dem feld für den erwarteten gewinn "erwarte anfangsverluste" reingeschrieben (so wars dann ja auch *lol*) .. wenn du gewinn erwartest, schätz ihn einfach so halbwegs - schreib bloß nicht zuviel rein, es kann sein, daß dann evtl. schon vorab steuern fällig werden (wenn ich mich recht erinnere)..

  3. #3
    TP-Junior ohinrichs macht alles soweit korrekt
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    Hallo, liebe Community!

    Ich sitze hier auch gerade vor dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und habe gleich - wie soll´s auch anders sein!? - einige Fragen dazu:

    ---> Punkt 3: Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

    Hierzu habe ich meine zuständige Finanzbeamtin angerufen und gefragt, was man hier eintragen sollte, wenn man sich nicht sicher ist.

    Antwort: "Es ist nicht unüblich, dass dort ein Fragezeichen eingetragen wird. Machen Sie das doch einfach auch, wenn Sie sich nicht sicher sind... Sie können auch in die InfoZentrale bei uns im Haus gehen, dort bekommen Sie Beratung und Hilfe zum Ausfüllen."

    Ich dann heute in die InfoZentrale. Dort hat mir eine (sehr gestresste und unfreundliche) Frau gesagt, das müsse ich zwingend eintragen, sonst bekomme ich keine Steuernummer. Also 2 verschiedene Aussagen, ganz toll!

    Jetzt weiß ich natürlich nicht genau, was ich da eintragen soll. Ich hab nen Finanzplan, da könnte ich die Zahlen rausnehmen. Wär ja kein Ding...
    Doch hab ich Angst vor den Folgen. Muss ich dann da schon Zahlungen ans FA vornehmen, auch wenn ich die angegebenen Zahlen gar nicht erreiche??? Sowas könnte mir im schlimmsten Fall das finanzielle Genick brechen, worauf ich natürlich gar keine Lust habe!!!

    Die gleiche Problematik besteht auch bei
    ---> Punkt 7 Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer!

    Muss ich da Umsatzsteuer abführen, die ich gar nicht habe, wenn ich da einen zu hohen Betrag eintrage??? Oder erübrigt sich das, wenn ich die "Ist-Versteuerung der Entgelte" (Punkt 7.3) beantrage?

    ---> 7.4 Dauerfristverlängerung
    Auf einem Seminar zum Steuerrecht wurde mir gesagt, man sollte das lieber beantragen. Hintergrund: sollte man mal einige Wochen im Kranhenhaus sein oder aus anderen Gründen die USt.-Voranmeldung nicht vornehmen können, so kann man das nachreichen. Ist das wirklich zu empfehlen?

    So, das war´s erstmal. Danke schonmal für Antworten!

    Grüße, ohinrichs

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von ohinrichs Beitrag anzeigen
    ---> Punkt 3: Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
    Trag da deine reelle Schätzung ein. Der Finanzplan ist doch 'nen guter Anhaltspunkt, oder ist er das Papier nicht wert ??? Falls Vorauszahlungen festgesetzt werden, ist es doch besser seinen monatl. Beitrag zu bezahlen statt am Jahresande die große Rechnung. Wenn du zu versteuernde Gewinne erzielst, sollte auch die darauf enthaltene Steuer in deinen Finanzplänen berücksichtigt sein.

    Zitat Zitat von ohinrichs Beitrag anzeigen
    ---> Muss ich da Umsatzsteuer abführen, die ich gar nicht habe, wenn ich da einen zu hohen Betrag eintrage??? Oder erübrigt sich das, wenn ich die "Ist-Versteuerung der Entgelte" (Punkt 7.3) beantrage?
    Musst du natürlich nicht. Ist-Versteuerung ist natürlich gut, da du die USt. erst abführen musst, wenn du die tatsächlich eingenommen hast.
    Wichtig ist der Punkt allerdings für die Festlegung der Besteuerungsart, Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung, deswegen auch hier: reell schätzen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior ohinrichs macht alles soweit korrekt
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    Hallo dorintia! Besten Dank erstmal für die zügige Antwort!

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Trag da deine reelle Schätzung ein. Der Finanzplan ist doch 'nen guter Anhaltspunkt, oder ist er das Papier nicht wert ??? Falls Vorauszahlungen festgesetzt werden, ist es doch besser seinen monatl. Beitrag zu bezahlen statt am Jahresande die große Rechnung. Wenn du zu versteuernde Gewinne erzielst, sollte auch die darauf enthaltene Steuer in deinen Finanzplänen berücksichtigt sein.
    Also wenn ich da jetzt 20.000 EUR eintrage, setzen die dann da die Steurzahlungen auf den Betrag fest, teilen das durch zwölf und ich muss dann monatlich schon Gewerbesteuer zahlen oder wie ist das?



    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Musst du natürlich nicht. Ist-Versteuerung ist natürlich gut, da du die USt. erst abführen musst, wenn du die tatsächlich eingenommen hast.
    Wichtig ist der Punkt allerdings für die Festlegung der Besteuerungsart, Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung, deswegen auch hier: reell schätzen.
    Kleinunternehmerregelung hab ich nicht beantragt. Ich möchte ja irgendwann doch bisschen mehr verdienen und denke, lieber klein an den Umgang mit dem Finanzamt gewöhnen...

  6. #6
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    Zitat Zitat von ohinrichs Beitrag anzeigen
    Also wenn ich da jetzt 20.000 EUR eintrage, setzen die dann da die Steurzahlungen auf den Betrag fest, teilen das durch zwölf und ich muss dann monatlich schon Gewerbesteuer zahlen oder wie ist das?
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_(Deutschland)

    Da gehts auch um so profane Dinge wie die Einkommensteuer . Ob tatsächlich Vorauszahlungen festgelegt werden, weiss ich nicht. Keine Ahnung ob es da Gewinngrenzen gibt ab denen das FA das machen muss, ich denke aber ja. Ein normaler AN muss auch monatlich seine Steuer abdrücken.

    Zitat Zitat von ohinrichs Beitrag anzeigen
    Kleinunternehmerregelung hab ich nicht beantragt. Ich möchte ja irgendwann doch bisschen mehr verdienen und denke, lieber klein an den Umgang mit dem Finanzamt gewöhnen...
    Es war ja auch nur ein Beispiel für was die Angabe dort wichtig ist.
    Ein Kleinunternehmer z.B. der seinen Umsatz auf weniger als 17500 € geschätzt hat, kann ja trotzdem zur Regelbesteuerung optieren und ist an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.

    Ansonsten lies dir mal hier die FAQ durch, steht viel Interessantes drinne .....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior ohinrichs macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ein normaler AN muss auch monatlich seine Steuer abdrücken.
    Ein normaler AN bekommt aber auch immer schön seinen Lohn aufs Konto, macht also Plus jeden Monat. Mein Finanzplan sieht aber einen Verlust in den ersten Monaten vor. Der Vergleich hinkt also ein wenig...

    Habe eh relativ knapp kalkuliert. Mein Finanzplan sieht die Steurn erst am Ende des Geschäftsjahres vor. Wenn ich jetzt Steuern schon im Voraus zahlen muss, wär das gar nicht so gut...

  8. #8
    TP-Junior ohinrichs macht alles soweit korrekt
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    Sorry, muss hier nochmal nachhaken. Habe hier jetzt ein ganze Weile gesucht, konnte jedoch nichts dazu finden. Sollte ich was übersehen haben, bin ich auch für einen Link sehr dankbar.

    Kann mir mal jemand ganz genau erklären, welche Auswirkungen die Eintragungen genau haben??? Vllt. anhand einer simplen Rechnung?(Muss ja nicht 100%ig sein, nur ne Richtlinie)

    Bsp.:
    Voraussichtliche Einkünfte Gründungsjahr --> 15000 EUR
    Voraussichtlich Einkünfte Folgejahr --> 30000 EUR

    Welche Folgen hätte diese Angabe explizit in diesem Fall?

    Dann noch "Gesamtumsatz (geschätzt)":

    Wenn ich da jetzt 50000 EUR eintrage, was kommt dann auf mich zu? Muss ich dann schon USt. auf diesen Betrag abführen oder nur für Tatsächliche Umsätze?

    Danke für Antwort!

  9. #9
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    Also wenn Du jetzt schon Deinen Umsatz über 17.500 schätz wirst Du auf jeden Fall Umsatzsteuer abführen müssen (hab' jetzt nicht oben nachgelesen ob Du evtl. Kleinunternehmer machen willst, geht aber ja wohl eh nicht). Ansonsten werden anhand der Schätzungen die Vorauszahlungen festgelegt.

  10. #10
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Also wenn Du jetzt schon Deinen Umsatz über 17.500 schätz wirst Du auf jeden Fall Umsatzsteuer abführen müssen (hab' jetzt nicht oben nachgelesen ob Du evtl. Kleinunternehmer machen willst, geht aber ja wohl eh nicht). Ansonsten werden anhand der Schätzungen die Vorauszahlungen festgelegt.
    Danke für die Antwort! USt.-Befreiung will ich eh nicht haben. Will nur nicht mein knapp bemessenes Startkapital schon im Vorfeld für Vorauszahlungen verballern. Werde dann also die Beträge doch lieber etwas geringer angeben, als es mein Finanzplan vorsieht...

  11. #11
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    Aber nicht ZU deutlich, sonst fällt es evtl. auf.

  12. #12
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    Hmmm... Ich führe ja nix Böses im Schilde. Will mich ja nicht grundsätzlich vor Steuerzahlungen drücken. Werde sowieso mal zum Steuerberater müssen... Nur eilt das mit dem Fragebogen, wegen Abgabetermin Und da wollt ich das halbwegs vernünftig machen. Wenn da jetzt noch Zahlungen in Höhe von ein paar hundert EUR/monatlich wären, käme mir das gar nicht so recht

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