Eine nicht mitgeteilte Nebentätigkeit gibt deinem Chef einen Kündigungsgrund. Wenn es sogar im Tarifvertrag geregelt ist, gilt dies um so mehr. Dieses Risiko musst du einkalkulieren...
Hallo,
ich habe vor ein Gewerbe als Kleinunternehmerin anzumelden. Zur Zeit habe ich Elternzeit, das 2. Jahr hat im Februar angefangen. Ich bin Arzthelferin und habe einen Tarifvertrag. Darin steht,daß eine Nebentätigkeit der Genehmigung des Arbeitgebers bedarf. Das wollte ich meinem Chef eigentlich nicht mitteilen. Das ist doch meine Privatsache und geht ihn eigentlich nichts an. Im Moment bin ich ja eh zu Hause, wer weiß, ob ich nach der Elternzeit nochmals zurück gehe.
Oder bringt das irgenwelche Nachteile für mich?
Eine nicht mitgeteilte Nebentätigkeit gibt deinem Chef einen Kündigungsgrund. Wenn es sogar im Tarifvertrag geregelt ist, gilt dies um so mehr. Dieses Risiko musst du einkalkulieren...
Hello again!
Ich habe meinen Betriebsrat (Bin Hauptberuflich Fabrikarbeiter) gefragt, der meinte, das müsse der Betrieb nicht unbedingt wissen.
Nur wenn es Körperlich belastbare Arbeiten sind, die übermüdung oder dadurch entstehend auffällige verspätungen, unkonzentriertheiten entstehen, sollte der Betrieb es wissen, und darf u.a. es untersagen, bzw ein Wörtchen mitreden.
Lieber es erst den Betriebsrat beichten, dann siehst Du schon was kommen könnte.
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