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Thema: verbuchung

  1. #1
    TP-Senior
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    verbuchung

    hallo hab ma ne wichtige frage

    benutze lexware büro easy


    ich bin hauptsächlich dienstleister und hab unter "lieferanten nur das finanzamt stehen

    wollte mal fragen ob so sahen wie telefonrechnung und ebayrechnung usw. auch unter lieferanten gebucht werden soll oder ob das in der beleg assistenten unter ausgaben gebucht werden soll

    und was ich auch nicht weiss

    ich hab mir von privat ein auto gekauft

    habs unter "andere anlagen pkw " gebucht

    kann ich das geld von der vorsteuer abziehen oder ist das nicht so einfach ?

    brauche das auto zu 50% geschäftlich

  2. #2
    TP-Senior
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    wenn ich dire umsatzsteuer voranmeldung drucken will geht das nicht

    das support forum von lexware gefällt mir absolut nicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von jay_nasty
    ich hab mir von privat ein auto gekauft

    habs unter "andere anlagen pkw " gebucht

    kann ich das geld von der vorsteuer abziehen oder ist das nicht so einfach ?

    brauche das auto zu 50% geschäftlich
    Irgendwie habe ich das Gefühl, Du hast da ein paar grundlegende Dinge falsch verstanden - oder aber Du drückst Dich nur extrem unglücklich aus.

    Grundsätzlich ist es so:

    Die Umsatzsteuer, die Du in Rechnungen an Deine Kunden ausweist, musst Du ans Finanzamt abführen.

    Die Umsatzsteuer, die in Rechnungen an Dich ausgewiesen ist (= Vorsteuer), bekommst Du vom Finanzamt erstattet. "Von der Vorsteuer abziehen" ist also IMHO begrifflich nicht so sinnvoll ...

    Wenn Du Dein Auto, wie Du sagst, von einer Privatperson gekauft hast, so kann dabei keine USt. ausgewiesen gewesen sein - das dürfen Privatleute nicht. Insofern kann da auch keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet werden, denn Du hast ja keine gezahlt.

    Ach so: Falls Du (was Du aber nicht geschrieben hast) Kleinunternehmer sein solltest, hast Du mit dem Thema USt. gar nichts zu tun.
    ~ BLINK! ~

  4. #4
    TP-Senior
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    danke für die antwort!

    nein auf die kleinunternehmer regelung hab ich verzichtet

    ja stimmt klingt logisch

    dachet nur ich könnte die ausgabe irgendiw geltend mache weil ich das auto auch oft für geschäftsreisen brauche.

    kann ich dann nur tankquittungen abziehen wie es scheint!

    _

    komisch finde ich das sich das finazamt garnicht bei mir meldet

    seit januar hab ich mein betrieb angemeldet!

  5. #5
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    Du kannst den Wagen ggf. gewinnmindernd als Geschäftsausgabe geltend machen, aber ich bin in dieser Thematik (v. a. wg. der fünfzigprozentigen Privatnutzung, von der Du schreibst) zugegebenermaßen nicht bewandert genug, um dazu Näheres/Definitives zu sagen, daher auch nur "ggf." ...

    Das Finanzamt meldet sich sicher noch, da vergehen durchaus schon mal mehrere Monate.
    ~ BLINK! ~

  6. #6
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    So, zum Thema Auto hab ich mal ein bisschen für Dich gesucht:

    http://www.traum-projekt.com/forum/s...=Auto+absetzen

    Interessant in diesem Zusammenhang sind Epics Antworten. Weitere Threads zum Thema findest Du hier.
    ~ BLINK! ~

  7. #7
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    thxx

  8. #8
    TP-Junior
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    Hallo

    Wieso hat sich das Finanzamt bei Dir noch nicht gemeldet ?? Januar ??

    Da muss doch längst der Bogen zur Steuerlichen Erfassung gekommen sein.
    Ab dann heisst es Umsatzsteuervoranmeldungen abliefern.

    Komisch.

  9. #9
    TP-Senior
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    ne immer noch nicht ...

    unternehmen besteht seit 16.januar..



    wie funktioniert das eigentlich dann

    von januar bis mai gesammt eingenomme umsatzsteuer zahlen auf einmal ...
    und wann bekomm ichh die vorsteuer dann zurück ...komme auf fast +-0

  10. #10
    TP-Junior
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    Also im diesen Fall würde ich schon bis Mai alles auf einmal verbuchen, nur die Umsatzsteuer bzw Vorsteuern musst Du ja selber über Dein Buchführungsprogramm verrechnen. Sofern Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist darfst Du es ja.

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