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Thema: Nach Gewerbeanmeldung noch kleine Fragen

  1. #1
    TP-Supporter Avatar von Taney
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    Nach Gewerbeanmeldung noch kleine Fragen

    Hallo Liebe TP'ler,
    hab am 1.1.2005 mit einem Freund Gewerbe anmgemeldet, und nun erst heute vom Finanzamt meine Steuernummer erhalten.

    - Diese Steuernummer ist doch die Umsatzsteuer die wir immer bei Rechnungen angeben müssen?

    - Da wir mit dem Finanzamt erst neulich in Kontakt sind, wollte ich fragen, wie es aussieht mit den Vorsteueranmeldungen? Nun müssen wir das ja jeden Monat abgeben. Wie ist es aber, da wir unser Gewerbe schon am 1.1. angemeldet hatten und in den ersten drei Monaten natürlich auch Ausgaben hatten?

    - Die letzte Frage noch. Wie sieht es aus, wenn der Partner von der Gbr austritt. Wie läuft das formal dann ab? Wo muss man das alles melden? Bleibt die Namensbezeichnung "Gbr" dann noch?

    Grüße

  2. #2
    TP-Member
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    97
    Ich würde dir empfehlen zum Steuerberater zu gehen.


    GbR: Wenn dein Partner die Gesellschaft verlässt, kannst du als Einzelkaufmann weitermachen wenn ihr nichts anderes im Gesellschaftsvertrag vereinbart habt.

  3. #3
    TP-Insider
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    Zitat Zitat von LazTaner
    Hallo Liebe TP'ler,
    hab am 1.1.2005 mit einem Freund Gewerbe anmgemeldet, und nun erst heute vom Finanzamt meine Steuernummer erhalten.

    - Diese Steuernummer ist doch die Umsatzsteuer die wir immer bei Rechnungen angeben müssen?
    Nein, die USt.-ID-Nummer, die Du hier sicherlich meinst, muss man gesondert beantragen, daher dürfte es sich "nur" um die Steuernummer handeln. Zum Thema "Steuernummer auf Rechnung" noch dies:
    Zitat Zitat von Epic
    Wurde dem leistenden Unternehmer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.Nr.) erteilt, musss ab 1.1.2004 zwingend die Steuernummer angegeben werden; ggf. die gesonderte Steuernummer für Zwecke der Umsatzbesteuerung (z. B. bei von der Zuständigkeit nach dem Betriebssitz abweichender Zuständigkeit nach § 21 AO) bzw. eine neu erteilte Steuernummer (z. B. bei Verlagerung des Unternehmenssitzes). Nicht erforderlich ist die Angabe des Names oder Anschrift des Finanzamts, Finanzamtsnummer oder Länderschlüssel. Bei Gutschriften muss die Steuernummer bzw. die USt-Id.Nr. des Leistenden (nicht die des Gutschriftserteilers) anzugeben.

    Das es sich bei der Angabe der USt-Id.Nr. oder der Steuernummer in erster linie um eine Wahlrecht handelt geht aus dem BMF schreiben vom 29.01.2004, IV B 7 - S 7280 - 19/04, BStBl I 2004, 258; Rechnungsrichtlinie und Rechtsprechung des EuGH und BFH: Änderungen durch das StÄndG 2003 hervor.
    - Da wir mit dem Finanzamt erst neulich in Kontakt sind, wollte ich fragen, wie es aussieht mit den Vorsteueranmeldungen? Nun müssen wir das ja jeden Monat abgeben. Wie ist es aber, da wir unser Gewerbe schon am 1.1. angemeldet hatten und in den ersten drei Monaten natürlich auch Ausgaben hatten?
    Ihr müsstet eigentlich für die drei Monate doch bereits USt.-Voranmeldungen eingereicht haben - zur Klärung würde ich daher dringend einen Anruf beim Finanzamt oder den Gang zum Steuerberater empfehlen.

    Bleibt die Namensbezeichnung "Gbr" dann noch?
    Nein, es gibt dann ja keine Gesellschaft mehr, wenn nur noch einer von zuvor zwei Beteiligten weitermacht.
    Geändert von hezen (14.04.2005 um 16:36 Uhr)
    ~ BLINK! ~

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