Hallo, das Überbrückungsgeld ist ähnlich dem ICH-AG-Zuschuss eine Förderung zu Beginn einer Selbstständigkeit. Und offiziell selbstständig ist man erst mit eingetragenem Gewerbe. Da führt kein Weg dran vorbei. Und wenn du als Grafiker Aufträge annimmst und dafür Geld kassierst musst du natürlich ein Gewerbe angemeldet haben und beim Finanzamt fleißig deine Steuern zahlen.
Also nochmal kurz:
a) ja
b) ja


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