Hallo ...
mit dieser Frage MÜSSEN!!! Sie dringend zu einem auf Insolvenzen spezialisierten Fachanwalt gehen!!!
Setzen Sie Ihr Vorhaben AUF KEINEN FALL!!! ohne anwaltliche Rücksprache um, Sie haben zwar nicht viel geschildert, allem Anschein nach sind Sie jedoch dabei gegen § 3 des Gesetzes über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (AnfG) zu verstoßen, indem Sie Gläubiger vorsätzlich benachteiligen, durch die Übertragung des Unternehmens auf einen Dritten.
Wenn dabei Vermögensmassen übertragen werden (kann ja sein) dann bereiten Sie sich und Ihrer Freundin massive Probleme und Sie erhält ggf. keine Restschuldbefreiung.
Daher sollten Sie dringend einen Fachanwalt im Insolvenzrecht befragen.
Viel Erfolg !
MfG
BEBOUB


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren