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Thema: neues Gewerbe mit alten Namen?

  1. #1
    TP-Newbie topmathew macht alles soweit korrekt
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    neues Gewerbe mit alten Namen?

    Hallo,

    meine Freundin hat ein Gewerbe was jetz auch gut läuft, nur hat sie noch eine Menge Altlasten am Hals. Sie ist kein Kaufmann und nicht im Handelsregister eingetragen (Einzelunternehemen/Gewerbe). Sie will ihr Gewerbe abmelden und eine Verbraucherinsolvenz anmelden. Ich habe eine neues Gewerbe angemeldet und will unter dem dem gleichen Namen (Phantasienamen+mein richtiger Name) das Gewerbe "weiterführen". Eigentlich müße das doch gehen, da ich ja nicht das Gewerbe weiterführe. Der Name ist ja nicht geschützt und spätestens wenn das Gewerbe meiner Freundin abgemeldet ist wieder frei. Meine Freundin würde ich als Arbeitnehemer anstellen. Kann ich für Schulden meiner Freundin haftbar gemacht werden. Wie geschrieben: Einzelunternehmen, Kein Kaufmann, nicht im Handerlsregister/Handwerkerollee etc.


    Danke für Eure Mühe

  2. #2
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Bochum
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    Hallo ...

    mit dieser Frage MÜSSEN!!! Sie dringend zu einem auf Insolvenzen spezialisierten Fachanwalt gehen!!!

    Setzen Sie Ihr Vorhaben AUF KEINEN FALL!!! ohne anwaltliche Rücksprache um, Sie haben zwar nicht viel geschildert, allem Anschein nach sind Sie jedoch dabei gegen § 3 des Gesetzes über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (AnfG) zu verstoßen, indem Sie Gläubiger vorsätzlich benachteiligen, durch die Übertragung des Unternehmens auf einen Dritten.

    Wenn dabei Vermögensmassen übertragen werden (kann ja sein) dann bereiten Sie sich und Ihrer Freundin massive Probleme und Sie erhält ggf. keine Restschuldbefreiung.

    Daher sollten Sie dringend einen Fachanwalt im Insolvenzrecht befragen.

    Viel Erfolg !

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  3. #3
    TP-Newbie topmathew macht alles soweit korrekt
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    Apr 2005
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    2
    Also, ich bin selbst Gläubiger meiner Freundin, werde also auch im Insolvenzverfahren auftauchen. Ich habe aber an der Insolvenzmasse ein Absonderungsrecht (Sicherungsübereignung, älter als ein Jahr) und die Gegenstände sind schon in meinen Besitz übergegangen (es geht hier um Peanuts, ca 5000Euro). Das kann man also nicht mehr anfechten. Eigentlich ging es mir nur um den Namen des Gewerbes!

    Danke trotzdem!

  4. #4
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
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    Apr 2005
    Beiträge
    73
    Das Vorhaben ist ohne Probleme umsetzbar und wird auch regelmäßig praktiziert. Solange keine Vermögenswerte übertragen werden die eigentlich in die Insolvenzmasse fließen müssten ist das alles kein Problem.

    Frechdachs

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