Bitte??????
RichtigIch möchte aus Japan Nikon´s D2x zum Preis von 3300,- EUR importieren.
Es fallen 16% Einfuhrumsatzsteuer an, die wären 528,- EUR.
Also Zahle ich zusammen 3828,- EUR.
Die Einfuhrumsatzsteuer kannst du dir gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Somit bleibt der Nettobetrag übrig, der dich wirtschaftlich belastet.
Was sollte daran illegal sein?Wenn ich jetzt die Ware verkaufen will,
muss ich die 3828,- als Ausgangswert nehmen oder kann man diese dann für
3450,- + Mehrwertsteuer 552,- EUR für zusammen 4002,- EUR verkaufen?
(glaube dies wäre dann illegal).
Nettopreis: 3.450,- €
Umsatzsteuer: 16 % entspricht 552,- €
Bruttoverkaufspreis: 4.002,- €
Die 552,- € werden an das Finanzamt gezahlt, während du die 528,- € aus dem Eingangsumsatz als Vorsteuer abziehst.
Versteh' ich beim besten Willen nicht wie du auf diese Aussage kommst. Du kannst doch deinen Verkaufspreis selbst bestimmen. Es macht dir doch niemand Vorschriften darüber. Weshalb sollte das illegal sein?Ansonsten werden die 16% auf die 4000,- gerechnet, was dann 4600,- EUR entspricht.


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