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Thema: Onlineshop umgehen.

  1. #1
    TP-Junior SoundFreak1234 macht alles soweit korrekt
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    Onlineshop umgehen.

    Wenn ich eine Website gründe und sage "hier seht ihr meine hardware sammlung wer was haben will kann sich melden" und neben die Artikel "Wert und nicht Preis schreibe" muss ich dan trotzdem einen onlineshop anmelden?

    Ich blick nähmlich überhaubt nicht durch welche steuer ich an wen zahlen muss und wann ich mich wo anmelden muss.

  2. #2
    TP-Senior zerwas macht alles soweit korrekt
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    sag mal ist das nicht ein bischen überdimensioniert? Also ich meine extra ein Gewerbe anzumelden nur um die Teile des alten PCs unters Volk zu bringen? Wenn du dir da schon bei Ebay schlechte Chancen ausrechnest, was versprichst du denn von der Aktion? Hmm das waren jetzt mal meine Gedanken dazu

  3. #3
    TP-Junior SoundFreak1234 macht alles soweit korrekt
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    erm ja das bisschen hardware ist schon nen bissle mehr das sind so 30Teile oder so und es werden nur noch mehr :-). Allerdings sind das Teile die sich nicht so toll verkaufen lassen. Die gibt es bei eBay 1000fach und ich könnte die nur billiger als bei eBay verkaufen (und damit auch warscheinlicher verkaufen) wenn ich von einer Website aus verkaufe wo ich keine eBay Gebühren bezahlen muss...
    ...da ich allerdings wie es scheint erst ein _Gewerbe anmelden müsste kann ich diese idee wohl vergessen. Deshalb frage ich ja ob es unbedingt notwendig ist.
    Geändert von SoundFreak1234 (17.06.2005 um 06:50 Uhr)

  4. #4
    TP-Veteran Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nina
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    Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn du dir davon einen wirtschaftlichen Gewinn versprichst (was du ja vor hast), dann musst du auch ein Gewerbe anmelden. In deinem Fall wäre das dann vermutlich ein Kleinstunternehmen.

  5. #5
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Zitat Zitat von Nina
    dann musst du auch ein Gewerbe anmelden.
    ... und gesetzliche Gewährleistung für deine verkaufte Hardware übernehmen!

    Versuch es lieber Privat über eBay.
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  6. #6
    TP-Junior SoundFreak1234 macht alles soweit korrekt
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    ich glaub ich werde wohl oder übel bei ebay bleiben.

  7. #7
    TP-Member voodoo macht alles soweit korrekt
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    Wenn dich die Gebühren so stören, dann kannst du auch nach den alternativen Auktionshäusern (hood, azubo, etc) gucken

  8. #8
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Als Kleinunternehmer hast Du doch gar keine Steuerlast zu tragen, wenn Du in den entsprechenden Freibeträgen bleibst.
    ............................

  9. #9
    TP-Junior SoundFreak1234 macht alles soweit korrekt
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    echt nict is ja fett. Aber wo muss ich mich überall anmelden und welche steuer sachen muss ich beachten und wie hoch ist der freibetrag?

  10. #10
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Zitat Zitat von Levis
    Als Kleinunternehmer hast Du doch gar keine Steuerlast zu tragen, wenn Du in den entsprechenden Freibeträgen bleibst.
    eBay Gebühren musst du aber trotzdem zahlen!

    //Thema Kleinunternehmer
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  11. #11
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Leute,

    der Mensch versucht einmalig seine privaten PC-Teile zu verkaufen. Ich kann dies nicht unter eine der 7 Einkunftsarten des § 2 EStG packen und wenn es noch so viele Dinge sind, die er verkauft. Wenn ihr das könnt??????

    MfG
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  12. #12
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Wenn ihr das könnt??????
    Der ein oder andere Richter konnte das schon:
    Ist aber rechtlich eher umstritten, da es zu dem Thema zig Urteile gibt. Hier ist mal ne schön Übersicht: huhu

    Ich würde es aber trotzdem Privat machen. Man muss ja nicht gleich alles auf einmal reinstellen.
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  13. #13
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    Super. Der Beitrag trifft die Situation schon sehr gut.

    Wenn ich mir dies jedoch durchlese komme ich immer noch nicht zu einer Unternehmereigenschaft. In den Urteilen geht es um eBay-Powerseller. Diese verkaufen IMHO keine Produkte, die sie selbst vor ein paar Jahren erworben haben und dann selbst genutzt haben (korrigiert mich wenn das nicht stimmen sollte). Die verkaufen zumeist neue und keine gebrauchten Produkte.
    Hier ist es zudem soo, dass sofern die Waren weg sind auch nichts mehr nachbestellt wird.

    Ich kann mich weiterhin nicht mit der Unternehmereigenschaft anfreunden. Aber falls es doch zu Problemen kommen sollte empfiehlt es sich rechtliche Beratung seitens eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts einzuholen.

    Eine Vorabfrage beim Finanzamt kann auch schon helfen. Dann aber versuchen eine schriftliche verbindliche Antwort zu bekommen.
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  14. #14
    TP-Junior SoundFreak1234 macht alles soweit korrekt
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    stimmt so mein ich das das was ich jetzt hab wird verkauft und da kommt nichts neues nach. (es sei den ich brauch irgendwann mal wieder wa nicht mehr :-)). Alle sachen die ich vorhabe zu verkaufen hab ich selber bereits genutzt besitze sie nur einmal und kaufe diese auch nicht mehr.

  15. #15
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Mein Tip:

    Pack alles in ne Kiste und stell die bei eBay rein. Dann haste kein Problem mit Gebühren und du hast keinen weiteren Stress mit dem Krempel. Bringt sowieso meistens mehr als einzeln zu verkaufen bei alten PC-Teilen...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

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