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Thema: 16%Mwst oder 13,79% Mwst ? ...

  1. #1
    TP-Member gusi123 macht alles soweit korrekt
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    Question 16%Mwst oder 13,79% Mwst ? ...

    Ich weiß mal wieder nicht weiter und hoffe ihr könnt mir helfen….
    folgendes Problem….

    Ich habe bei Ebay einen Artikel ersteigert und dazu folgende Rechnung bekommen:

    Artikel mit 16%Mwst = 12,99€
    Versandkosten = 4,01€
    --------------------------
    Gesamt-Brutto = 17,00€
    --------------------------
    Gesamt ohne Mwst. = 14,66€
    Mwst. = 2,34
    --------------------------
    Mwst.Betrag 16% = 2,34


    Kann mir das bitte jemand erklären? Ich habe gerechnet bis ich schwarz geworden bin. Nach einigem rumrechnen bin ich dann (auf der Rechnung basierend) statt einem Mwst.Satz von 16% auf einen in Höhe von 13,79% gekommen.
    Daraufhin hatte ich andere Rechnungen durchgerechnet, wobei auch 13,79% verwendet wurden.

    … zu diesem %Satz hab ich dann folgendes im Netz gefunden:
    -> http://www.zeit.de/archiv/2002/25/200225_tax.xml , nur weiß ich damit nicht wirklich was anzufangen.
    Fakt ist doch, das der Verkäufer von Ebay hierbei 2,34€ ans FA zahlen muss, ich eigentlich volle 16% für den Artikel (exklusive Versand, denn der ist ja meines Wissens nach steuerfrei?) als Vorsteuer wiederbekäme.

    Aaaahhh…ich sitze schon ein paar Tage lang vor irgendwelchem Buchhaltungszeug und sehe anscheinen den Wald vor lauter Bäumen nicht… ich bin also wieder mal auf Eure Hilfe angewiesen! Ich danke euch schon jetzt tausendfach im Voraus!!

    Dankende Grüße Eure Gusi123
    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E.
    ...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich verstehe dein Problem nicht.

    USt wird immer auf den Nettobetrag erhoben und dies wären dann 16 % bzw. 16/100.

    Wird die USt aus einem Bruttobetrag herausgerechnet geschieht dies mit dem Multiplikator 16/116 (einfacher Dreisatz 5. Klasse), der dann einem Prozentsatz von 13,79 % entspricht.

    Es stimmt doch alles auf der Rechnung. Das eBay hier im Spiel ist spielt doch überhaupt keine Rolle, da es sich um eine Leistung zwischen euch beiden handelt, die steuerlich auch zu beurteilen ist.

    Fakt ist doch, das der Verkäufer von Ebay hierbei 2,34€ ans FA zahlen muss,
    richtig

    ich eigentlich volle 16% für den Artikel (exklusive Versand, denn der ist ja meines Wissens nach steuerfrei?) als Vorsteuer wiederbekäme.
    Portokosten hatten wir schon öfter. Hier stellen die Portokosten eine Nebenleistung zur Hauptleistung dar und sind deshalb so zu beurteilen wie die Hauptleistung und folglich auch steuerpflichtig. Du ziehst dir ja auch die vollen 16 % i.H.v. 16 % des Nettobetrages wie immer und dies entspricht 2,34 EUR.

    Vergiss den von dir genannten Link ganz schnell.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Den Netto Betrag kannst du so ausrechnen:

    Bruttobetrag / 1,16 = Nettobetrag

    Bei einem Brutto betrag von 17 Euro ergibt sich also:

    Nettobetrag = 17 / 1,16 = 14,66 Euro
    MwSt: 17 - 14,66 = 2,34 Euro

    Das Porto ist natürlich nicht steuerfrei. Der Verkäufer muss als Umsatz den Artikelpreis + Portokosten angeben und darauf 16% Steuern zahlen.

  4. #4
    TP-Member gusi123 macht alles soweit korrekt
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    Ach herje...ohjeohje.. ich seh schon, das war mal wieder so eine Frage die total simpel war, aber ich mal wieder keine Ahnung davon hatte....

    Ich danke euch zweien für die schnelle Antwort!!! Danke! Nun ergibt das natürlich für mich als noob auch wieder nen Sinn...Danke für eure Mühe!!!!
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  5. #5
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von boundles
    Das Porto ist natürlich nicht steuerfrei.
    Das würde ich so nicht stehen lassen!!!

    Denn es kann sich, sofern der Portobetrag direkt weiterbelastet wird, auch um durchlaufende Posten handeln, die wiederum nicht in die Bemessungsgrundlage für die USt einbezogen werden.

    Wenn man sich die Richtlinien dazu anschaut, kann man zu dem Ergebnis kommen, dass der Versand eines Artikels ja auf Veranlassung des Käufers geschieht.

    In aller Regel verkauf ich doch meinen Artikel dort, wo ich meinen Sitz habe (wenn ich nicht gerade etwas anderes verabrede). D.h. der Käufer "müsste" sich die Ware dort abholen; will er aber nicht, soll also versendet werden und zwar zu Lasten des Käufers. Wenn nun per Deutsch Post AG versendet wird, die ja von der USt befreit ist, ergäbe sich ein Nachteil für den Verkäufer. Denn aus der Portogebühr von EUR 4,10 (Beispielsweise für ein Päckchen) kann sich der Verkäufer keine USt ziehen. Würde er dann aber Deinem Beispiel folgend die 4,10 EUR "Brutto" in die Rechnung schreiben, würde er unter dem Strich von seinem Kunden "nur" 3,53 EUR erstattet bekommen, denn den Rest 0,57 EUR müsste er ja ans FA abführen.

    Ich schließe für mich daraus, dass, wenn die Portokosten unmittelbar weitergereicht werden, es sich um einen durchlaufenden Posten handelt.

    Wird aber ein Pauschalbetrag vereinbart, weil z.B. Verpackung etc. berechnet wird, dann teilt der Portoaufwand das Schicksal der Hauptleistung und wäre somit steuerpflichtig.

    Im übrigen steht in der Richtlinie folgendes dazu:
    Zitat Zitat von Abschn. 152 UStR
    Durchlaufende Posten gehören nicht zum Entgelt (§ 10 Abs. 1 letzter Satz UStG). Sie liegen vor, wenn der Unternehmer, der die Beträge vereinnahmt und verauslagt, im Zahlungsverkehr lediglich die Funktion einer Mittelsperson ausübt, ohne selbst einen Anspruch auf den Betrag gegen den Leistenden zu haben und auch nicht zur Zahlung an den Empfänger verpflichtet zu sein.
    Ich werde mal schauen, ob ich das Thema noch etwas konkretisieren kann. Dann könnte das Saxoflayer dieses mit in die FAQ aufnehmen.

  6. #6
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