Ich verstehe dein Problem nicht.
USt wird immer auf den Nettobetrag erhoben und dies wären dann 16 % bzw. 16/100.
Wird die USt aus einem Bruttobetrag herausgerechnet geschieht dies mit dem Multiplikator 16/116 (einfacher Dreisatz 5. Klasse), der dann einem Prozentsatz von 13,79 % entspricht.
Es stimmt doch alles auf der Rechnung. Das eBay hier im Spiel ist spielt doch überhaupt keine Rolle, da es sich um eine Leistung zwischen euch beiden handelt, die steuerlich auch zu beurteilen ist.
richtigFakt ist doch, das der Verkäufer von Ebay hierbei 2,34€ ans FA zahlen muss,
Portokosten hatten wir schon öfter. Hier stellen die Portokosten eine Nebenleistung zur Hauptleistung dar und sind deshalb so zu beurteilen wie die Hauptleistung und folglich auch steuerpflichtig. Du ziehst dir ja auch die vollen 16 % i.H.v. 16 % des Nettobetrages wie immer und dies entspricht 2,34 EUR.ich eigentlich volle 16% für den Artikel (exklusive Versand, denn der ist ja meines Wissens nach steuerfrei?) als Vorsteuer wiederbekäme.
Vergiss den von dir genannten Link ganz schnell.
Gruß
Sven


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