Stand hier glaube ich auch schon 100 Mal und wenn nicht, dann zumindest 99 Mal.![]()
Maßgebend für die Kindergeldgewährung sind die Einkünfte und Bezüge des Kindes. Bei den Gewinneinkunftsarten ist wie der Name schon sagt der Gewinn maßgebend und bei den Überschusseinkünften der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
Unter Bezüge versteht man steuerfreie Einnahmen wie z.B. der Wehrsold eines Kindes und andere Einnahmen. Hierzu einfach mal googeln.
Gruß
Sven


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Sven, du hast völlig recht!!!!
, mehr MACHT dem STAATE....... [IRONIE ENDE]