+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Frage zu Nr.3 Steuerliche Erfassung Finanzamt

  1. #1
    TP-Junior cosmic1000 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2005
    Beiträge
    19

    Frage zu Nr.3 Steuerliche Erfassung Finanzamt

    Hallo, hab den FA Bogen zur steuerlichen Erfassung fast fertig,hätte nun noch Fragen zur Nr. 3, da ist mir einiges nicht klar. Ich bin Kleinunternehmer u umsatzsteuer befreit und betreibe ein Nebengewerbe neben meinem Job.

    Nr.3.1.) Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

    -Also bei voraussichtliche Einkünft, schreibe ich doch bei Nichtselbstständiger Tätigkeit mein Brutto Jahresgehalt hin,ist das korrekt??

    -Bei Gewerbebetrieb weiß ich absolut nicht was da hin soll, soll ich da den geschätzten Jahresumsatz meines Nebengewerbes hinschreiben oder den geschätzten Jahresgewinn?? Mir ist nicht klar auf was sich das Wort "Einkünft" da bezieht??

    Nr.3.2.) Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

    -Was kommt da hin, Unfallversicherung, Hausrat und normale Haftpflichversicherung????

    2.) Steuerabzugsbeträge

    Was bedeutet das und was muß ich da hin schreiben?

    vielen lieben Dank

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Mir ist nicht klar auf was sich das Wort "Einkünft" da bezieht??
    In der Einkommensteuer werden die Einkünfte unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebensumstände besteuert. D.h. es gibt 7 Einkunftsarten:
    1. Land- und Forstwirtschaft
    2. Gewerbebetrieb
    3. selbstständige Tätigkeit
    4. nichtselbstständige Tätigkeit
    5. Kapitalvermögen
    6. Vermietung und Verpachtung
    7. sonstige Einkünfte

    Bei den ersten 3 Einkunftsarten stellen die Einkünfte den Gewinn dar. Also Betriebseinnahmen abzgl. der Betriebsausgaben.

    Bei den verbleibenden 4 Einkunftsarten ist jedoch der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend und somit nicht der Bruttoarbeitslohn. Dieser ist nämlich noch um die Werbungskosten zu kürzen. Am besten einfach mal in den Steuerbescheid des Vorjahres schauen. Das hilft schon viel weiter.

    Die Versicherungsbeiträge mit Ausnahme der Hausratsversicherung stellen Sonderausgaben dar. Auch hier würde ich vorerst einmal in den Steuerbescheid des Vorjahres hineinschauen, wobei ich an dieser Stelle nicht auf die Auswirkungen durch das neue Alterseinkünftegesetz auf den Sonderausgabenabzug eingehen möchte. Das führt zu weit.

    Was bedeutet das und was muß ich da hin schreiben?
    Hierunter ist die Kapitalertragsteuer bzw. Zinsabschlag und der Solidaritätszuschlag zu verstehen, der z.B. bei nicht freigestellten Zinseinnahmen abgezogen wird.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie scherasade macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    4
    Hi,mich interessiert diese Frage auch,sitz auch davor.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden,daß bei nichtselbstständiger Tätigkeit der Bruttoarbeitslohn für alle 12 Monate minus die Benzinkosten zur Arbeit(Werbungskosten) hingeschrieben werden?
    Die Finanzämter gewähren ja für die Werbungskosten einen Pauschalbetrag von 920E pro Jahr, kann ich von meinen Bruttojahreslohn diese 920E komplett abziehen,obwohl ich erst seit Juni diesen JAhres wieder arbeite und vorher arbeitslos war?

    2.) Also schreibt man bei Selbstständiger Arbeit den geschätzten Jahresgewinn und nicht den geschätzten Jahresumsatz hins,ist das korrekt??

    3.) Steuerabzugsbeträge
    Das hab ich jetzt auch gar nicht verstanden. Muß man da etwas hinschreiben??

    danke
    Geändert von scherasade (25.09.2005 um 22:12 Uhr)

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Habe ich das jetzt richtig verstanden,daß bei nichtselbstständiger Tätigkeit der Bruttoarbeitslohn für alle 12 Monate minus die Benzinkosten zur Arbeit(Werbungskosten) hingeschrieben werden?
    Benzinkosten? Du meinst sicherlich die Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer (nur die Hinfahrt). Diese kannst du absetzen, sowie noch andere Kosten, die mit den Arbeitnehmereinkünften zusammenhängen.

    kann ich von meinen Bruttojahreslohn diese 920E komplett abziehen,obwohl ich erst seit Juni diesen JAhres wieder arbeite und vorher arbeitslos war?
    ja, das geht.

    Also schreibt man bei Selbstständiger Arbeit den geschätzten Jahresgewinn und nicht den geschätzten Jahresumsatz hins,ist das korrekt??
    richtig, den geschätzten Gewinn

    Das hab ich jetzt auch gar nicht verstanden. Muß man da etwas hinschreiben??
    Schau mal in das Posting #2, wenn die genannten Beträge nicht auf dich zutreffen brauchst du dort auch nichts eintragen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51