In der Einkommensteuer werden die Einkünfte unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebensumstände besteuert. D.h. es gibt 7 Einkunftsarten:Mir ist nicht klar auf was sich das Wort "Einkünft" da bezieht??
1. Land- und Forstwirtschaft
2. Gewerbebetrieb
3. selbstständige Tätigkeit
4. nichtselbstständige Tätigkeit
5. Kapitalvermögen
6. Vermietung und Verpachtung
7. sonstige Einkünfte
Bei den ersten 3 Einkunftsarten stellen die Einkünfte den Gewinn dar. Also Betriebseinnahmen abzgl. der Betriebsausgaben.
Bei den verbleibenden 4 Einkunftsarten ist jedoch der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend und somit nicht der Bruttoarbeitslohn. Dieser ist nämlich noch um die Werbungskosten zu kürzen. Am besten einfach mal in den Steuerbescheid des Vorjahres schauen. Das hilft schon viel weiter.
Die Versicherungsbeiträge mit Ausnahme der Hausratsversicherung stellen Sonderausgaben dar. Auch hier würde ich vorerst einmal in den Steuerbescheid des Vorjahres hineinschauen, wobei ich an dieser Stelle nicht auf die Auswirkungen durch das neue Alterseinkünftegesetz auf den Sonderausgabenabzug eingehen möchte. Das führt zu weit.
Hierunter ist die Kapitalertragsteuer bzw. Zinsabschlag und der Solidaritätszuschlag zu verstehen, der z.B. bei nicht freigestellten Zinseinnahmen abgezogen wird.Was bedeutet das und was muß ich da hin schreiben?
Gruß
Sven


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