+ Antworten
Ergebnis 1 bis 15 von 15

Thema: Systemadministrator - Freiberufler oder Gewerbetreibender?

  1. #1
    TP-Junior Tasko macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    6

    Systemadministrator - Freiberufler oder Gewerbetreibender?

    Hallo,

    ist man als Systemadministrator nach aktueller Rechtslage ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender? Eigentlich ist man bei diesem Job ja Psychologe für Server und Psychologe ist ein Katalogberuf und damit freiberuflich. Das Finanzamt scheint aber anderer Ansicht zu sein. Bislang gab es ja auch immer nur Streß bei den Programmierern. Nun meint der Steuerberater, daß ich ja eigentlich im Zuge der Administration auch "Systeme programmiere", da ich sie (um)konfiguriere und damit ihre Arbeitsweise ändere. Für mich ist das bißchen weit hergeholt, aber wenn ich andere Entscheidungen der Finanzämter/-gerichte im IT-Bereich so lese, könnten einige von denen das wirklich so sehen...
    Weiß jemand was aktuelles? Kennt jemand endgültig geklärte Beispiele (Web/Bekanntschaft)?

    Ciao,
    Tasko

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht. Dort befindet sich ein aktueller Fachaufsatz zur Abgrenzung der beiden Einkunftsarten.

    "Der EuGH definiert freie Berufe als Tätigkeiten, die ausgesprochen intellektuellen Charakter haben, eine hohe Qualifikation verlangen und gewöhnlich einer genauen und strengen berufständischen Regelung unterliegen."

    Da keines dieser Merkmale auf den Systemadministrator zutrifft wird da nie etwas von mit der freiberuflichen Tätigkeit.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Veteran fettmme bringt sich richtig ein fettmme bringt sich richtig ein Avatar von fettmme
    Registriert seit
    Feb 2002
    Beiträge
    1.491
    Zitat Zitat von Tasko
    Eigentlich ist man bei diesem Job ja Psychologe für Server
    Ich liebe dieses Forum
    class GetProfileCustomerEntityReceiverInformationReceiverAndProgrammingInforma...{
    public function __construct(){ if(!$this) die(' '); } }
    http://www.thedailywtf.com/

  4. #4
    TP-Junior Tasko macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    6
    Zitat Zitat von Saxoflyer
    "Der EuGH definiert freie Berufe als Tätigkeiten, die ausgesprochen intellektuellen Charakter haben, eine hohe Qualifikation verlangen und gewöhnlich einer genauen und strengen berufständischen Regelung unterliegen."

    Da keines dieser Merkmale auf den Systemadministrator zutrifft wird da nie etwas von mit der freiberuflichen Tätigkeit.
    Naja, ob Künstler da rein passen würden, wenn es den Katalog nicht gäbe?

    Schon in den kleineren Netzen mit 100 Servern werden nur wenige mit administrieren, die nicht studiert haben und "entsprechend denken". Da ist bei Fehlern nämlich nichts mehr mit drauf los reparieren/reinstallieren, da sollte man sich schon über die Folgen seiner Handlungen klar sein. Die Fehler sollen ja schließlich auch endgültig abgestellt werden. Eine alleinige Symptombekämpfung ist i.d.R. unerwünscht. Und Computerbild-Experten kommen da nicht weit, ebensowenig wie (die meisten) Arbeitsamt-Umschüler. Die sind bei uns die Turnschuh-Truppe, wobei ich selbst auch diese (wenn denn selbständig) als freiberuflich und nicht als gewerblich einschätzen würde.

    Interessant ist ja auch der 1. Absatz auf Seite 2 des Aufsatzes und das zusammenfassende "Wesenbestimmendes Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit in Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit ist also die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers.". Das ist ganz klar gegeben.

    Mich würde die ganze Sache rektal tangieren, wenn nicht die IHK mit ihrer Zwangsabgabe lauern würde, die noch sinnloser als die Abgabe an die GEZ ist. Ich stelle nichts her und handele mit nichts, was soll ich in der IHK?

    Ciao,
    Tasko

  5. #5
    TP-Junior Tasko macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    6
    Zitat Zitat von fettmme
    Ich liebe dieses Forum
    Ist doch so... So ein Server tickt nicht mehr richtig, also analysiere ich sein Problem und löse es. Hardware-Probleme sind es ziemlich selten und normale Ärzte sind i.d.R. auch Freiberufler.
    Und manchmal reicht es beim Rechnersogar, wenn man mal drüber gesprochen hat...

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Noch einer zur Abgrenzung (das untere Zitat zur künstlerischen Betätigung)

    http://www.traum-projekt.com/forum/535668-beitrag8.html

    Ich stelle nichts her und handele mit nichts, was soll ich in der IHK?
    Tja, so ist es nunmal. Da bleibt wohl nur die Klage vor dem Finanzgericht übrig.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #7
    TP-Junior Tasko macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    6
    Mit der Klage überlege ich es mir noch...

    Aber Du hast schon Recht. Der ganze Mist Gewerbe/Freiberufler gehört in dieser Form abgeschafft. Ist doch eh alles nur Definitionsfrage und damit ziemlich gummiartig und willkürlich. Schon die "Rechtsprechung" im Bereich Programmierung bzw. die zugehörigen Urteilsbegründungen sprechen Bände in Bezug auf die (In)Kompetenz der Entscheider. Wenn ich sowas wie DOS selbst programmiere, bin ich Freiberufler, schreibe ich ein Spiel mit KI und allem drum und dran, bin ich Gewerbetreibender. DOS schreiben finde ich weit einfacher als irgendwelchen Spielfiguren eine anständige KI nahezubringen... Schreibe ich eine kleine Spezialanwendung für einen einzelnen Kunden und verticke ihm diese für 10 T€ (Abrechnung nach Entwicklungszeit), bin ich Freiberufler. Mit Datenbankzugriff kriegt man das je nach Bearbeiter als komplex oder sogar als Systemsoftware durch. Verkaufe ich ein Spiel mit anständiger KI und allem drum und dran im Massenmarkt für 50€, um damit unterm Strich mehr zu verdienen, bin ich Gewerbetreibender. Letzteres verstehe ich ja wegen des intensiven Handels mit dem Produkt. Aber die Begründung geht ausschließlich vom Preis und von der angeblich damit einhergehenden Minderwertigkeit aus. Genau so eine Begründung sagt mir, daß es Richter gibt, die zwar im EDV-Bereich entscheiden, aber eigentlich EDV gerade mal buchstabieren können.
    Und irgendwann gab es IIRC ein BFH-Urteil, in dem die Rede davon war, daß man prinzipiell dem Kläger folgen würde, wenn der Ges(chwa)etzgeber es nicht verpennt hätte, seine Geschreibsel an die aktuelle Zeit anzupassen....

    BTW: Danke für Deine interessanten Links. Hast Du auch was zur Höhe der IHK-Abzocke bzw. ob man diese umgehen kann?

    Ich verstehe auch nicht, wieso der Staat so einen Blödsinn macht. Steuerlich ist es für mich eigentlich aufkommensneutral. Aber als Gewerbetreibender habe ich AFAIK Mehrkosten für den Steuerberater und muß noch Geld an die IHK abtreten, was ich natürlich von meinem Einkommen absetze. Damit zahle ich weniger Steuern. Ich bin mir nicht sicher, ob das für den Staat auch noch so kostenneutral ausgeht oder ob er nicht auf auf einen möglichen finanziellen Vorteil verzichtet.

    Ciao,
    Tasko

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Mit der Klage überlege ich es mir noch...
    Das würde ich mir aber sehr gut überlegen und außerdem einen Steuerberater hinzuziehen. Nimm keinen Fachanwalt für Steuerrecht, die haben keine Ahnung (2 Wochenkurs Steuerrecht oder 3 Verfahren vor dem Finanzgericht vertreten und man hat den Titel => also lächerlich).
    Meine persönliche Meinung geht aber in die Richtung Gewerbebetrieb

    Hast Du auch was zur Höhe der IHK-Abzocke bzw. ob man diese umgehen kann?
    Ich habe nur im Bereich Steuerrecht zu tun. Mit der IHK habe ich nichts am Hut und daher auch keine Links zur Hand.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  9. #9
    TP-Junior Tasko macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    6
    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Das würde ich mir aber sehr gut überlegen und außerdem einen Steuerberater hinzuziehen. Nimm keinen Fachanwalt für Steuerrecht, die haben keine Ahnung (2 Wochenkurs Steuerrecht oder 3 Verfahren vor dem Finanzgericht vertreten und man hat den Titel => also lächerlich).
    Meine persönliche Meinung geht aber in die Richtung Gewerbebetrieb
    Ich bin auch am Grübeln. Es geht gerade mal um 110€ vom FA festgesetzte Gewerbesteuer (ist ja bei 300% Hebesatz für mich so ziemlich aufkommensneutral), aber eben zzgl. der ganzen Folgen wie z.B. Bilanzierung und IHK. Der Steuerberater rät mir zur Klage, allerdings sehe ich persönlich bei der derzeitigen Rechtsprechung auch wenig Chancen. Dummerweise hat mein Steuerberater gegenüber dem FA versucht, meinen Freiberuflerstatus mittels "Systemprogrammierung" zu begründen, wobei man da als EDV-Kundiger bei Systemadministration schon ganz schön an den Haaren ziehen muß, um zur Programmierung zu kommen. Vor allem argumentiert er mit meiner Ausbildung als Dipl.-Informatiker. Das ist zwar Freiberufler-tauglich, aber nun mal nicht ausreichend, da ich mit der Ausbildung auch Rechner zusammenbauen und verkaufen könnte. Da hat das FA schon recht, wenn es auf meine seiner Ansicht nach gewerbliche Tätigkeit als Sysadmin hinweist, auf die es ankommt und daß die Ausbildung da zweitrangig ist. Vom Steuerrechtsanwalt hat er mir aber auch abgeraten. Sind wohl allgemein nicht so beliebt...
    Ich hatte mich mehr oder weniger aus dem Einspruchsverfahren rausgehalten und nur auf Wunsch des Steuerberaters irgendwas geschrieben. Im Nachhinein hätte ich aber mehr mit meiner wirklichen Tätigkeit inkl. ihrer Merkmale argumentiert. Und es ist nun mal so, daß ich selbst vor Ort bin und "geistig" inkl. anstudierter Methodik arbeite. Und wie gesagt: Mit Computerbild lesen kommt man in den Netzen, die ich i.d.R. betreue, nicht weit.

    Ich habe nur im Bereich Steuerrecht zu tun. Mit der IHK habe ich nichts am Hut und daher auch keine Links zur Hand.
    Schade. Ich hatte schon mal gesucht, aber irgendwie halten sich da alle ziemlich bedeckt. Oder ich war zu blöd zum Suchen... Die Grundbeiträge hatte ich mal gefunden. Mir fehlen nur noch die Gewinnumlagen, die wahrscheinlich mehr ausmachen.

    Ciao,
    Tasko

  10. #10
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Ich bin auch am Grübeln. Es geht gerade mal um 110€ vom FA festgesetzte Gewerbesteuer (ist ja bei 300% Hebesatz für mich so ziemlich aufkommensneutral), aber eben zzgl. der ganzen Folgen wie z.B. Bilanzierung und IHK.
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__35.html

    § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG:
    Gewerbesteuerbelastung liegt also nur noch in einem ganz geringen Maße vor.

    Also überleg' dir ob du wegen den IHK-Beträgen eine Klage einreichen willst. Die kann sehr teuer kommen.

    IHK weiß ich leider nichts zu sagen. Bin kein Angehöriger der steuerberatenden Berufe und habe daher auch nichts mit der IHK zu tun.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  11. #11
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
    Registriert seit
    May 2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    616
    a)
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Zulässigkeit der IHK-Pflichtmitgliedschaft und damit seine frühere Rechtsprechung bestätigt.
    In einem Beschluss vom 7. Dezember 2001 bekräftigt die 2. Kammer, dass die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG nicht vor einer gesetzlich angeordneten Eingliederung in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft schützt.
    b)


    Beitragsberechnung IHK-Berlin

    c)

    @Saxoflyer: Dieser Link hier "LINK", ist besonders gut geeignet die vielen Fragenden weiterzuhelfen....hinsichtlihc der Fragen "Welche Gesellschaftsform und wie??"


    Im übrigen gibt es eine Beitragsfreistellung, einfach mal in der Beitragsordnung der jeweiligen IHK nachlesen.

  12. #12
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    oder hier:

    http://www.traum-projekt.com/html/traum-start.php

    EDIT: Hab' deinen Link mal in die Linkliste Steuerrecht aufgenommen
    Geändert von SvenWeb (13.10.2005 um 19:46 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  13. #13
    TP-Newbie Haraldus macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2010
    Beiträge
    1
    Inzwischen hat sich die Rechtsprechung geändert. Ein Systemadministrator hat eine Chance auf Anerkennung als Freiberufler, wenn er als Ingenieur ausgebildet worden ist. Hier reicht es , wenn er sich um die Anwendung vorhandener Hard- und Software kümmert. Wer nicht ein solches Studium abgeschlossen hat, muss nachweisen, dass er sich als Autodidakt die gleichen Kenntnisse angeeignet hat. Ergibt sich meiner Ansicht nach aus einer Entescheidung des BFH vom 22.09.2009 Az. VIII R 31/07.

  14. #14
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
    Registriert seit
    Jan 2005
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    527
    wie wäre es denn 1 mal IT consulting und dann System-irgandwas anzubieten? die kostenstrukturen gestaltet man entsprechend...
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  15. #15
    TP-Junior Tasko macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    6
    @Haraldus
    Ergibt sich meiner Ansicht nach aus einer Entescheidung des BFH vom 22.09.2009 Az. VIII R 31/07.
    Was meinst Du wohl wessen Fall das war?

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51