Das kannst du so sicherlich so machen, wobei dies sicherlich unwirtschaftlich ist. Mit UStID müsstest du z.B. nur die deutsche USt zahlen i.H.v. noch 16 %Kann ich ohne weitere Sorgen Waren in der EU einkaufen (an das jeweilige Land Steuern bezahlen (z.B. NL 19%) und ohne weiteres in Deutschland verkaufen? Verbucht werden nur Ein und Ausgaben.
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Nein. Es kommt auf die jeweilige Leistung an.Und ohne weitere Umstaende in Deutschland einkaufen (16% Steuer bezahlen) und in der EU Verkaufen mit vermerk auf § 19 USTG befreit?
Handelt es sich um Lieferungen von Gegenständen kann man das so machen.
Handelt es sich aber um Dienstleistungen, also sonstige Leistungen, muss man die Ortsbestimmung des § 3a UStG beachten. Ist der Ort dann in Deutschland ist die Formulierung zu vermerken. Ist der Ort der Leistung nicht im Inland ist die Leistung nicht steuerbar und es ist m.E. überhaupt kein Vermerk in Bezug auf § 19 UStG erforderlich. Die Begründung liegt darin, dass nur Leistungen im Inland steuerbar sein können und nur bei steuerbaren Umsätzen aufgrund der Kleinunternehmerregelung die Umsatzsteuer nicht erhoben wird.
JuppSachen die z.B. in USA eingekauft werden, muessen durch den Zoll und importiert werden?
http://www.zoll.de
Nein, da gibt es keine Besonderheiten.- Gibt es irgendwelche steuerlichen Problem, wenn ich Waren von einem anderen Kleinhaendler kaufe, also er auch schon von § 19 USTG befreit war und ich weiterverkaufe?


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