7.680 EURWenn ich weiterhin Kindergeld beziehen will, muss ich unter 7188 Euro bleiben, oder?
OHNE GEWÄHRZählen dazu die verdienste aus dem Praktikum und aus dem 400 Euro Job?
Wenn das Praktikum auf Lohnsteuerkarte läuft dann ist es den Einkünften zuzuordnen und der Mini-Job stellt in meinen Augen Bezüge dar. Der Unterschied besteht darin, dass unterschiedliche Pauschbeträge zu gewähren sind bei den Einkünften und Bezügen.
Gute Frage, wär' ich nie drauf gekommen. Ich würd's nicht machen aber frag' mich nicht warum. Ich würde wahrscheinlich mit "nicht steuerbarer Schenkung" argumentieren.Muss ich mein Taschengeld, welches ich von meinen Eltern bekomme auch mit einberechnen(Ich glaube nicht, oder?)?
Einnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn = Einkünfte aus GewerbebetriebWie ist es, wenn ich den Gewinn, der mein Gewerbe (ganz Grob gesagt: Internethandel mit Computer) bringt, mir nicht auszahle, sonderen sofort wieder in neue Sache investiere, die ich dann wieder weiterverkaufe?
Sollte dir zumindest weiterhelfen deinen Denkfehler zu erkennen.


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