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Thema: Kleingewerbe als Studierender (Kindergeld, Verdienst ...)

  1. #1
    TP-Newbie david-G macht alles soweit korrekt
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    1

    Kleingewerbe als Studierender (Kindergeld, Verdienst ...)

    Hi,

    ich spiele mit dem Gedanken ein kleines Gewerbe zu gründen. Dazu habe ich ein paar Fragen.

    Meine Verdienste im Jahr 2006

    Aufgrund meines Studiums, muss ich insgesamt 26 Wochen Praktikum nächste Jahr machen. Dabei verdiene ich einmal für 6 Wochen 500 Euro und für 20 Wochen 4000 Euro.
    In den Monaten, in dem ich nicht im Praktikum bin, werde ich wahrscheinlich ca. 2000 Euro in meinem 400 Euro Job verdienen.

    Wenn ich weiterhin Kindergeld beziehen will, muss ich unter 7188 Euro bleiben, oder? Zählen dazu die verdienste aus dem Praktikum und aus dem 400 Euro Job? Muss ich mein Taschengeld, welches ich von meinen Eltern bekomme auch mit einberechnen(Ich glaube nicht, oder?)?
    Aufgrunden meinen Jobs werde ich 2006 ca. 6500 Euro verdienen. Wenn ich jetzt noch zusätzlich mit selbstständig machen, dann dürfte ich max. noch 688 Euro aus dem gewerbe verdienen, damit ich noch kindergeld bekommen!?! Sehe ich das so richtig?

    Wie ist es, wenn ich den Gewinn, der mein Gewerbe (ganz Grob gesagt: Internethandel mit Computer) bringt, mir nicht auszahle, sonderen sofort wieder in neue Sache investiere, die ich dann wieder weiterverkaufe?

    Das wären so meine Frage, die mir noch durch den Kopf gehen.. Ich bedanke mich schon mal für Antworten.

    Gruß
    dAVID

  2. #2
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    Wenn ich weiterhin Kindergeld beziehen will, muss ich unter 7188 Euro bleiben, oder?
    7.680 EUR

    Zählen dazu die verdienste aus dem Praktikum und aus dem 400 Euro Job?
    OHNE GEWÄHR

    Wenn das Praktikum auf Lohnsteuerkarte läuft dann ist es den Einkünften zuzuordnen und der Mini-Job stellt in meinen Augen Bezüge dar. Der Unterschied besteht darin, dass unterschiedliche Pauschbeträge zu gewähren sind bei den Einkünften und Bezügen.

    Muss ich mein Taschengeld, welches ich von meinen Eltern bekomme auch mit einberechnen(Ich glaube nicht, oder?)?
    Gute Frage, wär' ich nie drauf gekommen. Ich würd's nicht machen aber frag' mich nicht warum. Ich würde wahrscheinlich mit "nicht steuerbarer Schenkung" argumentieren.

    Wie ist es, wenn ich den Gewinn, der mein Gewerbe (ganz Grob gesagt: Internethandel mit Computer) bringt, mir nicht auszahle, sonderen sofort wieder in neue Sache investiere, die ich dann wieder weiterverkaufe?
    Einnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn = Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Sollte dir zumindest weiterhelfen deinen Denkfehler zu erkennen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    KaM
    KaM ist offline
    TP-Member KaM ist auf einem guten Weg
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    Du musst auch aufpassen, dass du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, denn nur dann bist du hauptberuflich Student. Sonst kommen weitere Nachteile, wie z.B. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf dich zu! Da solltest du dich nochmal informieren!

    Ausnahmen gibt es natürlich auch, damit kann man schon einiges wieder retten:
    - wenn die Beschäftigung geringfügig entlohnt ist oder nur kurzfristig ausgeübt wird (also z.B. das Praktikum)
    - du nur in den Semesterferien und/oder am Wochenende und in den Abend- und Nachtstunden mehr als 20 Stunden arbeitest

  4. #4
    TP-Senior Jules_B ist auf einem guten Weg Avatar von Jules_B
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    Ich bin ebenfalls Studentin und werde im Januar auchein Gewerbe anmelden.
    Ich darf wegen meiner Krankenkasse 340 Euro im Monat verdienden.
    Sonst müsste ich mich selbst Krankenversichern.
    Die Grenze mit dem Kindergeld kann ich so nicht überschreiten.
    Wobei du die Grenze mit dem Kindergeld - sprich Gewinn von 7500 Euro nicht erreichst wenn du Abschreibungen hast - du dir also zb. einen PC oder ähnliches für dein Kleingewerbe käuftst....

    Grüße Jules

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