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Thema: Gründung Versandhaus, Kleinunternehmen

  1. #1
    TP-Member DisCover macht alles soweit korrekt
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    Gründung Versandhaus, Kleinunternehmen

    Hallo,

    ich habe vor ein Versandhaus Online-Shop zu eröffnen.
    Dies möchte ich vorerst als Kleinunternehmen anmelden.
    Da ich noch nicht weis ob es was wird usw.

    Meine Frage:
    Ich wohne noch bei meinen Eltern, gehört das Haus meiner Eltern zu meinem Privaten Haftvermögen? wenn es MEINE Firma ist?

    Sollte ich die Firma lieber im nächsten Jahr (anfang des Jahres) oder in diesem Jahr beginnen. Ich könnte beides tun, möchte nur nichts überstürzen...

    Ich bin derzeit noch in der Ausbildung, habe also einen Job, bekomme ich dennoch irgendwelche Zuschüsse von Vater Staat??

    Ich hoffe auf eine spezifische Antwort und nicht einfach auf einen Verweis eines anderen Beitrages, da ich mich schon oft durchgelesen habe und die antwort auf meine Fragen nicht gefunden oder verstanden habe.
    DANKE!

  2. #2
    TP-Senior Innova ist auf einem guten Weg Avatar von Innova
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    1.Gehört dir das Haus deiner Eltern etwa? Ich geh mal nicht davon aus also wie soll das zu deinem Vermögen gehören. Nur weil dus vielleicht in vielen vielen Jahren mal erben wirst gehört es jetzt noch lang nich dir sondern ist Eigentum deiner Eltern und somit bei Forderungen an dich nicht relevant.

    2. Wann du dein Gewerbe anmelden willst bleibt dir überlassen.

    3. An was für Zuschüsse hast du denn gedacht? Du machst ja lediglich ein Nebengewerbe auf das als Kleinstgewerbe läuft. Du machst dich in dem Sinn also ja nicht hauptberuflich selbständig falls du auf sowas wie das Überbrückungsgeld anspielst.

    Abschließend bleibt noch die Frage: Hast du deinen Ausbildungsbetrieb darüber informiert, dass du ein Nebengewerbe anmelden willst und wie alt bist du?

  3. #3
    TP-Member DisCover macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Innova
    1.Gehört dir das Haus deiner Eltern etwa? Ich geh mal nicht davon aus also wie soll das zu deinem Vermögen gehören. Nur weil dus vielleicht in vielen vielen Jahren mal erben wirst gehört es jetzt noch lang nich dir sondern ist Eigentum deiner Eltern und somit bei Forderungen an dich nicht relevant.

    2. Wann du dein Gewerbe anmelden willst bleibt dir überlassen.

    3. An was für Zuschüsse hast du denn gedacht? Du machst ja lediglich ein Nebengewerbe auf das als Kleinstgewerbe läuft. Du machst dich in dem Sinn also ja nicht hauptberuflich selbständig falls du auf sowas wie das Überbrückungsgeld anspielst.

    Abschließend bleibt noch die Frage: Hast du deinen Ausbildungsbetrieb darüber informiert, dass du ein Nebengewerbe anmelden willst und wie alt bist du?
    Informiert habe ich mein chef noch nicht.
    Ich wollte erst 100 % auf Nummer Sicher gehen, bevor ich das in der Firma anspiele.
    Möchte es eigentlich als Geschäftsführer machen, da ich das knowhow habe (übe einen kaufmännischen Beruf aus) und sonst greift mein Bruder mir evtl. unter die Arme und übernimmt die Firma, wenns gut läuft.... Deshalb beginne ich ganz ganz klein...
    Ich bin 18.

    Kann man noch als Gewerbe "Handel mit Waren aller Art" eintragen?

  4. #4
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Zitat Zitat von DisCover
    Möchte es eigentlich als Geschäftsführer machen,
    Zitat Zitat von DisCover
    da ich das knowhow habe


    .
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  5. #5
    TP-Member DisCover macht alles soweit korrekt
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    hehe, ich meine, wenn es um Buchen und Abführen von Beiträgen geht usw.
    Also, ich weis einfach das, was man im kaufmännischen Beruf lernt so, das ist zwar nicht viel, aber da ich noch in der Ausbildung bin, kann ich alles erfagen und bekomme meistens auch schnell eine gute Antwort.

  6. #6
    TP-Senior Innova ist auf einem guten Weg Avatar von Innova
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    Wenn du 18 bist und das Nebengewerbe anmeldest bist du Inhaber und somit auch wenn du es so nennen willst Geschäftsführer also von daher...

    Aber denk dran, dass du eigentlich verpflichtet bist es deinem Arbeitgeber mitzuteilen. Ich vermute die Gewerbebezeichnung sollte gehn aber mach dich doch einfach mal beim zuständigen Amt schlau - da musst du sowieso dann demnächst hin um dein Gewerbe anzumelden

    Na dann viel Erfolg und Glück für dein Versandhaus.

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