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Thema: Nebenbei Kleingewerbe was ist mit jetzigem AG

  1. #1
    TP-Member DisCover macht alles soweit korrekt
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    Nebenbei Kleingewerbe was ist mit jetzigem AG

    Also,
    ich möchte nebenbei ein kleins Kleingewerbe machen, d.h. bei ebay verkaufen und auch einen eigenen Shop aufmachen.
    Aber das alles nur klein, da ich nicht weis ob es was wird.
    Viel Eigenkapital habe ich nicht deswegen läuft es alles eher just-in-time, müsste das richtige wort sein

    meine Frage, ändert sich etwas mit meinem jetzigen arbeitsverhältnis?

    muss ich mehr abgaben leisten, oder irgendetwas?
    hat mein jetziger Chef irgendwelche Einschränkungen oder irgendeinen Nachteil dadurch, dass ich dann NEBENBEI selbstständig bin?

    Am ende des Jahres muss ich ja diese Jahresüberschussrechnung machen, kommen dann darauf irgendwelche Abgaben an Finanzbehörden oder ähnliches??? Das Heißt, soll ich immer gut was beiseite legen, weil am ende des Jahres eine dicke Rechnung über irgendwelche Provisionen an das Finanzamt??????????????

    Oder entstehen mir wirklich einmalig diese 30, ich glaube bei uns in Celle 50 € für die Gewerbeanmeldung und dann kann ich kaufen udn verkaufen was ich will, solange es unter diesen paar tausend euro im Jahr bleibt??? und darf alles behalten, was am Ende über bleibt????

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Am ende des Jahres muss ich ja diese Jahresüberschussrechnung machen, kommen dann darauf irgendwelche Abgaben an Finanzbehörden oder ähnliches??? Das Heißt, soll ich immer gut was beiseite legen, weil am ende des Jahres eine dicke Rechnung über irgendwelche Provisionen an das Finanzamt??????????????
    Der Gewinn wird zu den Einkünften aus deinem Arbeitnehmerverhältnis hinzugerechnet und dann entsprechend versteuert. Er erhöht somit das zu versteuernde Einkommen nachdem sich letztlich der Einkommensteuertarif (Prozentsatz) richtet.

    Ich empfehle mal die Suchfunktion zu nutzen, zumal diese Fragen jede Woche 1 Mal auftaucht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Member DisCover macht alles soweit korrekt
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    dass der hinweis der Suchfunktion kommt war klar...

    hatte "gewerbe nebenbei" eignegeben und nix passendes gefunden.
    wonach soll ich denn sonst suchen?

    Was ist, wenn ich ein Gewerbeschein kaufe und dann aber überhaupt nix verkaufe?
    habe ich am Ende des Jahre dann eine Rechnung über das Geld, was ich bei meinem jetzigen AG verdiene bez. Einkommenssteuer????
    Ich bin noch in der Ausbildung und zahle nicht einmal Lohnsteuer!!!

  4. #4
    TP-Senior Innova ist auf einem guten Weg Avatar von Innova
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    Wie wärs mit dem Suchbegriff "Nebengewerbe" oder "Kleinstgewerbe"? Du wirst Unmengen an Beiträgen finden.

    Aber was deine "Rücklagen" angeht. Wär grundsätzlich immer gut wenn du die hast weil du damit rechnen musst, dass mal ein Geschäft schief läuft und deine Rechnung nicht gezahlt wird - du aber die Ware schon zahlen musst. Oder Mahnkosten usw. Also nicht alles was du einnimmst sofort wieder ausgeben. Und sonst naja... wenn deine Einnahmen höher sind als deine Ausgaben wirst du die Steuerdiferenz zahlen müssen...

    Egal wie, mach dich vorher gründlich schlau was das ganze für Auswirkungen hat und informiere deinen Arbeitgeber darüber, dass du ein Nebengewerbe anmelden möchtest. Einfach mal ein Gewerbe anmelden und das wars - davon träumen sicher viele aber ganz so einfach ist es dann leider doch nicht.

    Bist du eigentlich schon volljährig wenn du noch in der Ausbildung bist?

    Zitat Zitat von DisCover
    Was ist, wenn ich ein Gewerbeschein kaufe und dann aber überhaupt nix verkaufe?
    habe ich am Ende des Jahre dann eine Rechnung über das Geld, was ich bei meinem jetzigen AG verdiene bez. Einkommenssteuer????
    Ich bin noch in der Ausbildung und zahle nicht einmal Lohnsteuer!!!
    Um ehrlich zu sein versteh ich die Fragestellung jetzt nicht wirklich. Wenn du weder Einnahmen noch Ausgaben hast wird das ganze eine Fehlmeldung aber den Verwaltungsaufwand hast du im Grunde trotzdem. Und was für eine Rechnung willst du von deinem Arbeitgeber? Du kriegst Lohnbescheinigungen oder nicht?
    Geändert von Innova (13.12.2005 um 21:22 Uhr)

  5. #5
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    habe ich am Ende des Jahre dann eine Rechnung über das Geld, was ich bei meinem jetzigen AG verdiene bez. Einkommenssteuer????
    Das Gewerbe hat steuerlich nichts mit dem Arbeitslohn zu tun.

    Du bekommst die Lohnsteuerbescheinigung, trägst die darauf angegebene E-TIN Nummer in der Anlage N ein und füllst die anderen Felder aus und fertig. Nicht erschrecken, die Steuervereinfachung in diesem Land hat es nunmehr zu einer dritten Seite Anlage N gebracht.

    Was das Gewerbe angeht erstellst du Einnahme-Überschuss-Rechnung (in meiner Signatur unter Linkliste Steuerrecht befindet sich eine wundervolle PDF-Datei von fridge) und trägst den Gewinn bzw. Verlust in der Anlage GSE auf der Vorderseite ein und fügst die Gewinnermittlung dieser Anlage bei.

    Den Arbeitgeber musst du insoweit darüber informieren, dass du ein Nebengewerbe betreibst und evtl. auch um Einverständnis bitten, je nach Arbeitsvertragsgestaltung.

    Gruß
    Sven
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