Bei einem Nebengewerbe reicht die gesetzliche Krankenversicherung so wie sie jetzt bereits besteht.Zitat von nichuchi
Die Scheinselbständigkeit leitet sich nicht daraus ab ob du ein Neben- oder Hauptgewerbe anmeldest.2 a) Bin ich auch dann durch die Scheinselbständigkeit bedroht, wenn ich das Gewerbe nur nebenher betreibe?
Man korrigiere mich wenns nicht stimmt aber Scheinselbständigkeit definiert sich doch darüber ob du Arbeiten für nur einen Auftrageber übernimmst. Also wie ein Angestelltenverhältnis nur auf Selbständigenbasis. Da du vielseitig tätig sein wirst sollte das eigentlich nicht relevant sein.b) Angenommen, ich habe für jeden der von mir angemeldeten Geschäftbereiche nur einen Kunden - kann man mich dann auch der Scheinselbständigkeit wegen belangen? Also genauer gesagt´.. muß ich für jeden der einzelnen Tätigkeitsbereiche mehrere Kunden aufweisen (also jeweils für Fitness, IT, Promotion etc...) oder reicht es, wenn ich insgesamt, so und so viele vorweisen kann?
Nein es kommt auf die Art der Tätigkeit an also ob du nur für einen Auftraggeber tätig bist und es einem Angestelltenverhältnis ähnelt. Der Umsatz ist eher für die Entscheidung interessant ob man ein Kleinstgewerbe machen sollte oder ein normales Gewerbe anmelden muss.c) Ist das Problem der Scheinselbständigkeit abhängig vom Umsatz und´auch bei einem geringen Umsatz von nicht mehr als 400 Euro im Monat gegeben?
Alle Angaben aber natürlich ohne Gewähr![]()


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