Also wir haben momentan auch den Fall, dass in zwei verschiedenen Gemeinden ein Gewerbe (allerdings Einzelunternehmen) läuft und das müssen wir unverzüglich ändern laut Finanzamt da immer nur an ein FA eine Umsatzsteuervoranmeldung geschickt werden darf, an zwei verschiedene wäre unzulässig. Somit holn wir jetzt das eine Gewerbe in die gleiche Gemeinde wie das andere. Gleichzeitig hieß es aber, man könne an so vielen Orten wie man möchte ein Gewerbe anmelden nur eben steuerlich nicht. Das versteh wer will. Grundsätzlich würde ich dir raten, dich mit deinm zuständigen Finanzamt zu unterhalten um die tatsächliche Regelung zu erfahren.

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