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Thema: Zwei Gewerbescheine für zwei verschiedene Firmen (e.K. und GbR)???

  1. #1
    TP-Newbie
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    Zwei Gewerbescheine für zwei verschiedene Firmen (e.K. und GbR)???

    Hallo Zusammen,

    erst einmal vielen Dank für die vielen Infos, die ich in den letzten Minuten sammeln konnte. Aber mein spezieller Fall ist nun leider noch nicht geklärt worden.

    Ich bin Student und betreibe seit einem Jahr nebenberuflich eine Agentur, die auch als e.K. im Handelsregister eingetragen ist. Nun möchte ich mit zwei Freunden noch eine weitere Firma auf der Grundlage "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" gründen.

    Soweit ich weiß, müssen Gewerbescheine in der Kommune angemeldet werden, wo der Firmensitz ist. Nun wird es zwei verschiedene Firmensitze geben in zwei verschiedenen Kommunen.

    Deswegen besteht nun die Frage, muss ich in jeder Kommune einen eigenen Gewerbeschein anmelden?
    Oder kann ich nicht in den GbR-Vertrag unter meiner bisherigen Firma, also der e.K. eingetragen und aufgenommen werden?

    Ich habe bei einem Kunden mal folgenden Satz aufgeschnappt:
    "Ich kann nicht noch ein Gewerbe anmelden, dann kriege ich Probleme mit dem Finanzamt".

    Die genaueren Hintergründe habe ich natürlich nicht erfragt, aber kennt irgendwer irgendwelche Umstände die eine zweite Gewerbeanmeldung im Bezug auf Steuerrecht oder sonstigen Angelegenheit mit sich bringen kann?

    Als Student darf ich ja nicht zuviel verdienen und die neue GbR wird im ersten Jahr voraussichtlich nicht wirklich viel abwerfen und somit auch nicht zum Verdienst beitragen. Aber sehe ich das richtig (so habe ich es bisher verstanden), dass alle Einnahmen aus allen Gewerbeeinnahmen addiert werden und dann der jeweiligen Stelle (Krankenkasse, Finanzamt, Bundesagentur für Arbeit -> Kindergeld usw.) vorgelegt wird?

    Ihr seht, viele Fragen für einen aus meiner Sicht speziellen Fall.
    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Vielen Dank schon einmal

  2. #2
    TP-Senior Avatar von Innova
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    159
    Also wir haben momentan auch den Fall, dass in zwei verschiedenen Gemeinden ein Gewerbe (allerdings Einzelunternehmen) läuft und das müssen wir unverzüglich ändern laut Finanzamt da immer nur an ein FA eine Umsatzsteuervoranmeldung geschickt werden darf, an zwei verschiedene wäre unzulässig. Somit holn wir jetzt das eine Gewerbe in die gleiche Gemeinde wie das andere. Gleichzeitig hieß es aber, man könne an so vielen Orten wie man möchte ein Gewerbe anmelden nur eben steuerlich nicht. Das versteh wer will. Grundsätzlich würde ich dir raten, dich mit deinm zuständigen Finanzamt zu unterhalten um die tatsächliche Regelung zu erfahren.

  3. #3
    TP-Greis
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    Da gilt jedoch nicht im Falle einer GbR und eines Einzelunternehmens. Umsatzsteuerlich liegen 2 Unternehmen vor.

    Ich könnte mir vorstellen, dass zwei Gewerbescheine erforderlich sind. Frag' doch einfach mal direkt beim Gewerbeamt nach.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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