Ich würde das als klaren Fall von Gestaltungsmissbrauch sehen und somit geht das nicht.
Hallo zusammen !
Da ich noch neu hier im Forum bin,hoffe ich,das ich mein Problem hier an richtiger Stelle beschreibe!
Folgende Frage habe ich :
Ich bin seit Januar 04 selbstständig,davor war ich arbeitslos gemeldet ein paar Monate.
Zur Zeit arbeite ich selbstständig für eine Firma,die leider jetzt keine Aufträge mehr hat,erst in ca.2 Monaten wieder.
Kann ich jetzt für die Zeit(brauche ja Geld)mein Gewrbe abmelden und mich arbeitslos melden und so dann in 2 Monaten wieder mein gewerbe anmelden gehen.
Geht das So ? Muss ich da etwas beachten? Und wenn es so klappt habe ich nach den 2 monaten wieder meine gleiche steuernummer(wegen meinen Rechnungen und so )
Vielen Dank für Eure Antworten im Vorraus
Mario
Ich würde das als klaren Fall von Gestaltungsmissbrauch sehen und somit geht das nicht.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Was meinst du mit Gestaltungsmissbrauch ?Zitat von Poloatze
Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten:
"Wird bei der bestimmten Gestaltung eines Sachverhaltes eine steuergesetzliche Vorschrift zwar dem Buchstaben nach erfüllt oder nicht erfüllt, läuft diese Erfüllung oder Nichterfüllung aber dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zuwider, liegt eine Gesetzesumgehung vor, die verhindert werden soll."
Aber es war wahrscheinlich vorschnell geantwortet von mir.
Was sollte denn dagegen sprechen das Gewerbe beizubehalten?
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Kleine Anmerkung weil uns das momentan auch betrifft:
Du kannst zusätzlich zum Gewerbe Zuschüsse über Arbeitslosengeld II beantragen. Wenn die Gewerbeeinkünfte nachweislich (riesen Fragebogen, ich könnt mich heut noch aufregen) nicht zum Leben reichen gibts die Möglichkeit auch während der Selbständigkeit z. B. einen Mietzuschuss zu beantragen. Dazu müsste das Gewerbe auch nicht abgemeldet werden. Würde an deiner Stelle also mal bei der Agentur für Arbeit vorbei schaun und mir so ein Formular mal mitgeben lassen.
Dagegen sprechen würde nur,das ich,wenn ich ein Gewerbe habe, jetzt kein Geld vom Arbeitsamt sehe.Zitat von Poloatze
Mein Auftraggeber hat momentan nicht genug Aufträge,mich zu beschäftigen,sonder erst ab ca.01.03 wieder.
Also wollte ich mich jetzt in dieser zeit Arbeitslos melden.Aber ich habe jetzt auch woanders gelesen das das wohl geht.
Man kann sich arbeitslos melden mit Gewerbeschein,darf nur nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten und nur ganz wenig verdienen.
Das ist ja das was ich will.Gewerbeschein nur behalten,falls Aufträge rein kommen.
Das glaube ich nicht. Das Arbeitsamt würde auf den Gewinn abstellen, der aus dem Gewerbebetrieb resultiert und wenn dieser aufgrund der Auftragslage sehr gering ist sollte dies auch nicht schädlich für das Arbeitslosengeld sein.Dagegen sprechen würde nur,das ich,wenn ich ein Gewerbe habe, jetzt kein Geld vom Arbeitsamt sehe.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sorry,aber wie meinst du das jetzt ?
Das Arbeitslosengeld wird von dem letzten Status der Arbeitslosigkeit berechnet
Hallo,
bitte versteh mich nicht falsch (ich meine es nicht böse). Prinzipiell solltest du prüfen ob es reicht für eine Firma zu arbeiten. Gibt es dort wirtschaftliche Probleme steckst du eben in der Krise (die du nun leider live erlebst).
Darf ich Fragen was genau du machst?
Viele Grüße
Geändert von webfriendz (17.02.2006 um 14:05 Uhr)
Zu der oben geschriebenen Frage gab es kürzlich im Fernsehen eine klare Auskunft, die vorher wenig bekannt war:
Auch Selbstständige, die arbeitslos werden (z. B. weil ihnen die Aufträge ausgehen) haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie vorher schon einmal als Arbeitnehmer arbeitslosversichert waren und damit einen Anspruch erworben haben und die Arbeitslosenversicherung durch freiwillige Beiträge aufrecht erhalten haben.
An einem Beispiel wurde erläutert, dass die Arbeitsagenturen damit noch wenig Erfahrung haben und ihnen dazu evtl. auch die passenden Formblätter fehlen. Wenn der Anspruch jedoch besteht, solltest du nicht locker lassen, und deinen Anspruch geltend machen.
Geändert von vagori (17.02.2006 um 16:32 Uhr)
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