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Thema: Gründung eines Kleinunternehmen als Hausfrau

  1. #1
    TP-Newbie nadelöhr macht alles soweit korrekt
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    Question Gründung eines Kleinunternehmen als Hausfrau

    Hallo,
    ich bin verheiratet,habe zwei Kinder und bin Hausfrau,also über meinen mann versichert und versteuert.
    Da ich für meine Kinder sehr viel nähe,und die Sachen überall auffallen möchte ich einen online shop eröffnen.
    Ich habe mich in das Thema Kleinunternehmen auch schon eingelesen,weiß aber nicht ob ich es auch richtig verstanden habe.
    Ich werde nicht mehr als 300-400 Euro monatlichen Gewinn haben-dann kann ich über meinen mann versichert bleiben oder?Der Gewinn den ich erwirtschafte wird am Ende des Jahres mit auf das Haushaltseinkommen gerechnet und dann laut Splittingtabelle versteuert-ist das Richtig?
    Meine Stoffe kaufe ich hauptsächlich auf Stoffmärkten,ähnlich Flohmärkten,da ist kaum ein Händler der eine Quittung ausstellt ,oder über ebay von Privatpersonen wie kann ich dann die Ausgaben verrechnen?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,da ich mich noch nicht so Richtig entschieden habe ein wenig Angst habe das ich irgendwo Kosten vergesse und der kleine Nebenverdienst nach hinten losgeht.
    Danke und schöne Grüße
    Sabine

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Hi,
    ich nähe auch ein bissl , aber Gott sei Dank will ich das nicht gewerblich tun. Ich will was anderes machen...
    Ich kenn mich jetzt nicht wirklich aus, aber...
    du wirst ja sicher die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, berechnest also keine Umsatzsteuer und bekommst auch keine wieder.
    Rechnungen ausstellen als Nachweis für die Verkäufe über Internet ist ja kein Problem.
    Tja, für die Einkäufe der Materialien... bei ebay-Privatverkäufern kannst du dir die Auktionen ausdrucken, für die Stoffmärkte würd ich immer 'nen Quittungsblock dabei haben.
    Keine Ahnung welche Bestimmungen man ansonsten als Nachweis einhalten muss .

  3. #3
    TP-Senior Innova ist auf einem guten Weg Avatar von Innova
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    Na also da Privatleute keine Rechnungen stellen können wird vermutlich auch die Auktionsbestätigung nicht wirklich viel bringen. Sie setzt das ja nicht wie bei der Regelbesteuerung monatlich gegenüber (Umsatzsteuervoranmeldung) sondern kann hinterher nur zusehn, dass sies als Betriebsausgaben irgendwie geltend macht.

    Generell FAQ Kleinunternehmer mal lesen hier im Forum, da werden fast alle Fragen beantwortet. Auch zu den Belegen

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