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Thema: Renta-Vorschau >>> manches nicht 100 % klar

  1. #1
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Question Renta-Vorschau >>> manches nicht 100 % klar

    Hallo allerseits,

    lese schon eine Weile mit und hab auch schon etliche Infos bzw. Anregungen rausholen können , vielen Dank dafür.

    Habe meinen Businessplan fast fertig und am Donnerstag Termin bei der Bank .
    Ein paar Punkte sind mir noch unklar bzw. möchte ich sie 100%ig richtig machen.

    Meine Gliederung sieht folgendermaßen aus:

    Umsätze
    -Betriebsmittel
    -Handelswaren
    -Telefon/Sprit
    -Vertrieb/Werbung/Büro
    -Strom/Rep./Instandhaltung
    -Gebühren/Beiträge
    -Zinsen/Tilgung
    -Gewerbesteuer
    = Gewinn

    Nun hab ich hier aber eine etwas andere Auflistung gefunden und bin jetzt verunsichert.
    Müssen z.B. unbedingt Abschreibungen mit aufgenommen werden? An welche Stelle?
    Muss man Zinsen und Tilgung trennen? Muss ich die Tilgung fürs Startgeld aus dem Gewinn begleichen?
    Gewerbesteuern brauch man ja als "Normalunternehmer" nicht bezahlen, normalerweise , muss ich den Punkt dann trotzdem aufnehmen?
    Zugehörigkeit wäre IHK, die haben da was von "Kaufleuten" und "Nichtkaufleuten" etc. stehen. Ich möchte zwar nur ein Einzelunternehmen gründen, mache aber richtige Buchführung, auch wegen der Abschreibungen. Bin ich dann plötzlich kein Nichtkaufmann mehr und die Beiträge werden anders berechnet?
    Nach welchem Punkt in meiner Liste würde sich der "Rohertrag" ergeben?

    So, vielen Dank für eure Mithilfe.

    Viele Grüße in die Runde schmeiß

  2. #2
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    am Beispiel einer Einnahmen-/Überschussrechnung:

    A. BETRIEBSEINNAHMEN
    1. Einnahmen aus Ausgangsrechnungen
    2. Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen
    3. Vorsteuererstattungen
    4. Sonstige Einnahmen

    B. BETRIEBSAUSGABEN

    1. Materialausgaben
    a) Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe
    b) bezogene Waren

    2. Raumkosten
    a) Miete
    b) Gas, Strom, Wasser

    3. Personalkosten
    a) Löhne/Gehälter
    b) Sozialabgaben

    4. Steuern/Versicherung/Beiträge
    a) Gewerbesteuer
    b) Versicherungen
    c) Beiträge (z.B. IHK)

    5. Werbe- und Reisekosten
    a) Mailings
    b) Messekosten
    c) Zeitungswerbung

    6. Kfz-Kosten
    a) Steuern/Versicherung
    b) Verbrauch

    7. Abschreibungen
    a) auf geringwertige Wirtschaftsgüter
    b) auf Betriebs- und Geschäftsausstattung
    c) Ansparabschreibung

    8. sonstige Kosten
    a) Geldverkehr
    b) Porto
    c) Telefon
    d) Internet
    e) sonstiges

    9. Vorsteuer der Eingangsrechnungen

    10. Umsatzsteuerzahllast

    11. Zinsen
    a) Zinsen Kontokorrent
    b) Zinsen mittelfristige Darlehen

    C. GEWINN/VERLUST

    -Abschreibungen-
    S. § 7 (1) EStG (Zusammenfassung) Wirtschaftsgüter, deren Nutzungsdauer sich auf mehr als ein Jahr erstreckt, sind abzuschreiben.

    -Zinsen, Tilgung-
    Zinsen mindern als Betriebsausgabe den Gewinn. Die Tilgung erfolgt aus versteuertem Gewinn und findet sich in der EÜ-Rechnung nicht wieder.

    -Gewerbesteuer-
    Wenn der Gewinn eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft 24.500€ übersteigt, dann löst dies Gewerbesteuer aus. 24.500€ sind schnell erreicht, denn rechnet man aus diesem Betrag die Einkommenssteuern, dann bleibt für einen selbständigen Unternehmer recht wenig übrig und dann fragt man sich schon nach der Tragfähigfkeit des Vorhabens, wenn es eine Vollexistenz sein soll, denn Kranken- und Rentenversicherung sind davon ja auch noch zu zahlen.

    -doppelte Buchführung-
    Es steht Ihnen frei, sich für die doppelte Buchführung zu entscheiden, eine Begründung ist mit den Abschreibungen jedoch nicht gegeben, denn in einer EÜ-Rechnung kann man genausogut Abschreibungen vornehmen.

    -Rohertrag-
    Der Rohertrag ergibt sich in der doppelten Buchführung nach §§ 275, 276 HGB z.B. im Umsatzkostenverfahren:

    Umsatz
    ./. Herstellkosten (Wareneinsatz)
    Rohertrag

    Viel Erfolg !

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  3. #3
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    Oh, vielen Dank, das ist ja ganz schön...ähm.... umfangreich .
    So detailliert habe ich es bisher in keiner Vorlage gesehen, Danke.

    Zu der Gewerbesteuer muss ich nochmal was fragen: man kann doch aber einen Freibetrag abziehen in Höhe von diesen 24500. Oder hab ich da jetzt was missverstanden?

    Hab hier Listen zu den AfA vorliegen, leider kann ich meine Investitionen nicht so direkt zuordnen. Bin jetzt unsicher ob 10 oder 13 Jahre.

  4. #4
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    zum Gewerbesteuerfreibetrag... deshalb steht da ja: "...wenn der Gewinn 24.500€ übersteigt."

    Gewinn im Sinne der Gewerbesteuer ist im übrigen nicht der Gewinn, der in der EÜ-Rechnung steht... der Gewinn wird mittels Hinzurechnungen und Kürzungen §§ 8, 9 GewSt erst gewerbesteuerrechtlich ermittelt, aber das steht ja auch irgendwo in des FAQ's.

    Zu den Abschreibungen kann man nichts sagen, weil Sie ja nicht schreiben, um was es sich handelt.

    Viel Erfolg !

    MfG
    BEBOUB
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