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Thema: Allgemeine Fragen zum Thema Gewerbe

  1. #1
    TP-Member Rickard macht alles soweit korrekt
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    Allgemeine Fragen zum Thema Gewerbe

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier im Forum.
    Ich habe mir viele Threads hier durchgelesen, bei manchen Sachen bin ich mir aber leider noch immer nicht sicher, also würde ich gerne eure Hilfe in Anspruch nehmen.

    Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen weiterhelfen.
    Das Gewerbe beruht auf einfachen Internethandel als Kleingewerbe (nebenberuflich)
    Meine Fragen an euch:

    1. Wie genau funktioniert die Buchführung? Muss ich einfach nur meine Einnahmen und Ausgaben (mit Umsatzsteuer) auflisten?
    Und wie funktioniert dass das ich von meinen Ausgaben die 16% erstattet bekomme, muss ich dann immer die jeweilige Rechnung dabei schicken? Bei Online Rechnungen dann ausdrucken?
    Und welche Frist gibt es? könnte ich beispielsweise meinen PC den ich 2 Monate vor Gewerbeanmeldung bekommen habe von den 16% absetzen?
    Kennt ihr ein gutes Programm mit dem man das alles leicht machen kann?

    2. Wann bezahlt bzw. bekommt man denn eigentlich immer das Geld vom Finanzamt? (jährlich?)

    3. Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet, also nur Internethandel.
    Mein Chef hat mir aber gesagt dass ich eine zweite Steuerkarte und eine neue Versicherung brauche.
    Trifft das für mich zu?

    4. Was muss ich bei meinen AGB beachten? Ich habe erstmal die AGB von der Finanzministerium Seite kopiert.
    Kann ich dort auch "eigene" AGB eintragen?
    (Bsp.: Unter Lieferzeit und Lieferung: (5) Aufgrund von Zwischenhandel steht der Versand der Ware unter Vorbehalt, da es vorkommen kann, dass die gekaufte Ware nicht mehr lieferbar ist.
    In diesem Fall kontaktieren wir Sie per E-Mail und erstatten Ihnen selbstverständlich den vollen Kaufpreis zurück.)
    Ist das so rechtlich in Ordnung?

    5. Sehen die das wenn ich was gewerblich kaufe? (Bsp.: bei der METRO [großer laden für gewerbe])


    Meine letzte Frage, muss ich die Einnahmen oder Ausgaben ab Bezahlung, Bestellung oder ab Erhalt der Ware eintragen?

    PS: Für allgemeine Tipps worauf ich noch achten sollte wäre ich selbsverständlich auch dankbar!

    Ich hoffe das waren nicht zu viele Fragen und würde mich über die Beantwortung sehr freuen und bedanke mich schon im Voraus für eure Mühe.

    Mit freundlich Grüßen
    Rickard G.

  2. #2
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    1. Wie genau funktioniert die Buchführung? Muss ich einfach nur meine Einnahmen und Ausgaben (mit Umsatzsteuer) auflisten?
    Richtig, alle Geldzu- und -abflüsse im Rahmen des Unternehmens sind zu erfassen.

    Und wie funktioniert dass das ich von meinen Ausgaben die 16% erstattet bekomme, muss ich dann immer die jeweilige Rechnung dabei schicken?
    Das geschieht durch die USt-Voranmeldung. Rechnungen brauchen nicht mitgeschickt werden.

    Bei Online Rechnungen dann ausdrucken?
    => Suchfunktion: 'digitale Signatur' und 'Rechnung'

    Und welche Frist gibt es?
    Jede Menge

    könnte ich beispielsweise meinen PC den ich 2 Monate vor Gewerbeanmeldung bekommen habe von den 16% absetzen?
    Das Finanzamt interessiert sich nicht für den Tag der Gewerbeanmeldung, sondern für den Beginn der gewerblichen Tätigkeit. Das erste Auftreten am Markt und dies wäre z.B. mit dem ersten Einkauf für den Betrieb.

    Kennt ihr ein gutes Programm mit dem man das alles leicht machen kann?
    => Suchfunktion.

    2. Wann bezahlt bzw. bekommt man denn eigentlich immer das Geld vom Finanzamt? (jährlich?)
    Immer ein paar Tage nachdem die USt-Voranmeldung, in der die Erstattung ausgerechnet wurde, abgegeben wurde.

    Mein Chef hat mir aber gesagt dass ich eine zweite Steuerkarte
    Lohnsteuerkarten benötigt man nur bei Arbeitsverhältnissen aber nicht bei Gewerbebetrieben.

    und eine neue Versicherung brauche
    Versicherungen gibt's viele und welche man braucht und welche nicht und welche Pflicht sind ist auch eine Wissenschaft für sich.

    4. Was muss ich bei meinen AGB beachten?
    Hatten wir dazu nicht einen Sticky-Thread im Bereich "Steuer, Recht & Co" ?

    Ist das so rechtlich in Ordnung?
    Mit AGB's würde ich zum Rechtsverdreher gehen und diese checken lassen ehe da etwas schief läuft.

    Sehen die das wenn ich was gewerblich kaufe? (Bsp.: bei der METRO [großer laden für gewerbe])
    Wer sind "die"?

    Meine letzte Frage, muss ich die Einnahmen oder Ausgaben ab Bezahlung, Bestellung oder ab Erhalt der Ware eintragen?
    Immer mit Geldabfluss bzw. Geldzufluss. Bei Bankzahlungen also der Wertstellungstermin und bei bar auf Tatze halt das jeweilige Datum.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Member Rickard macht alles soweit korrekt
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    Wow sehr schnelle Antwort, VIELEN DANK SOWEIT!
    Gefällt mir echt gut hier!
    also:

    Zitat Zitat von Poloatze
    Das geschieht durch die USt-Voranmeldung. Rechnungen brauchen nicht mitgeschickt werden.
    Ja aber woher wissen die (FA) dann ob ich mir das wirklich gekauft habe (Bsp.: Ich hätte mir einen PC für 1000 € gekauft)
    Dann wollen die davon keine Rechnung sondern "trauen" mir einfach? oder habe ich das falsch verstanden?

    was genau ist denn die "USt-Voranmeldung" bekomme ich die bald zugesendet? weil ich habe noch garnichts vom FA oder sonst wem bekommen, ich habe mein Gewerbe aber schon vor ca. einem Monat angemeldet.

    Zitat Zitat von Poloatze
    Wer sind "die"?
    mit die meinte ich das FA, sorry.
    Also die Frage ist halt wenn ich was bei der METRO einkaufe (für mich, NICHT fürs Gewerbe) habe ich ja Vorteile durch den Gewerbeschein, weil man ohne ja nicht dort einkaufen kann, können die (FA) das dann irgendwie kontrollieren ob ich da jetzt was gekauft habe oder nicht?

  4. #4
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    Dann wollen die davon keine Rechnung sondern "trauen" mir einfach? oder habe ich das falsch verstanden?
    Richtig, das Finanzamt vermutet nicht hinter jedem Stpfl. einen Verbrecher.

    was genau ist denn die "USt-Voranmeldung" bekomme ich die bald zugesendet?
    Du solltest mal in meine Signatur schauen unter Linkliste Steuerrecht. "Wie funktioniert der Vorsteuerabzug" oder so ähnlich heißt die Datei und dir diese mal anschauen. Außerdem empfehle ich dir einen Termin beim Steuerberater oder bei der IHK zu machen, zumal dies wirklich Grundlagenkenntnisse sind.

    USt-Voranmeldungen sind die Vordrucke, die ein Unternehmer grds. monatlich beim Finanzamt abzugeben hat. Er berechnet darin selbstständig seine zu zahlende Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Vorsteuerbeträge.
    Alternativ besteht jedoch die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen von den ganzen Umsatzsteuergeschichten zu befreien. In diesem Fall ist im Eröffnungsfragebogen des Finanzamts, der dich sicherlich noch ereilen wird, ein Kreuzchen zu setzen. Weiteres wirst du in der FAQ Kleinunternehmer finden im Unterforum "Steuer, Recht & Co"

    Also die Frage ist halt wenn ich was bei der METRO einkaufe (für mich, NICHT fürs Gewerbe) habe ich ja Vorteile durch den Gewerbeschein, weil man ohne ja nicht dort einkaufen kann, können die (FA) das dann irgendwie kontrollieren ob ich da jetzt was gekauft habe oder nicht?
    Einkaufen für private Zwecke kannst du sicherlich ohne weiteres machen, nur dürfen diese Einkäufe dann deinen Gewinn nicht mindern, weil sie ja nichts mit deinem Unternehmen zu tun haben.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
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    Gut.
    Also ein wenig "Grundwissen" habe ich schon.
    Habe mich bei verschiedenen Quellen schlau gemacht (selbstverständlich auch in euren Sticky-Posts!)
    Also mit der USt-Voranmeldung, das ist doch so dass ich einfach meine Einnahmen und Ausgaben dokumentiere und dann die Differenz der Ust berechne (Bsp.: Kaufpreis: 100 € / 16 €Ust -- Verkaufspreis: 120 € / 19,20 €Ust -> Differenz 3,20 € [das geht dann auf alles zusammengerechnet, monatlich ans FA]) oder liege ich da falsch?

    Ich würde das mit dem Programm "EasyCash&Tax" machen, weiß nicht ob das hier jemand kennt.
    Dann muss ich also nur mit dem Programm monatlich die Seiten ausdrucken auf denen meine Einahmen/Ausgaben stehen, richtig?
    Was muss ich eigentlich als Beschreibung angeben, reicht zb.: Computer oder PC AMD sowieso.........? oder muss ich da was spezielles bzw. genaueres eingeben?

    Außerdem empfehle ich dir einen Termin beim Steuerberater oder bei der IHK zu machen
    ja aber klingt jetzt vielleicht ein wenig dumm, aber wie frage ich den denn?
    soll ich dem sagen "Hallo ich möchte gern alles grundlegende über ein gewerbe wissen" ?
    Also ich mein klar es gibt viele Sachen die ich direkt fragen könnte, aber das sind bestimmt nicht ALLE Sachen die ich wissen sollte.

    DANKE nochmal soweit - ich hoffe nicht das es zuviele fragen sind.

  6. #6
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    Easy Cash & Tax hat das Umsatzsteuervoranmeldungsforumlar integriert und berechnet es dir auch selbständig anhand der Daten die du eingibst. Durch ein zusätzliches Plugin kannst du die Voranmeldung sogar direkt an das FA senden (wie bei elster).

  7. #7
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    oder liege ich da falsch?
    nö, ist richtig 3,20 EUR USt-Zahllast. Mit Grundwissen ist nicht die einzelne Berechnung von USt-Zahllasten gemeint sondern das allgemeine Drumherum.

    Dann muss ich also nur mit dem Programm monatlich die Seiten ausdrucken auf denen meine Einahmen/Ausgaben stehen, richtig?
    Nein, es gibt dafür amtlich vorgeschriebene Vordrucke. Auch hier war in der Linksammlung ein Verweis zu den Vordrucken.

    Was muss ich eigentlich als Beschreibung angeben, reicht zb.: Computer oder PC AMD sowieso.........? oder muss ich da was spezielles bzw. genaueres eingeben?
    Es muss letztlich für einen Dritten nachvollziehbar sein

    soll ich dem sagen "Hallo ich möchte gern alles grundlegende über ein gewerbe wissen" ?
    z.B.
    Die Leute machen solche Beratungen nicht das erste Mal und wissen auch schon ungefähr auf welche Schwerpunkte die Leute zu impfen sind.
    Wichtig sind für dich doch die allgemeinen verfahrensrechtlichen Abläufe oder ob es sich überhaupt lohnt Regelbesteuerer zu sein oder doch viel lieber Kleinunternehmer.

    Gruß
    Sven
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  8. #8
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    Gut

    Ich bedanke mich rechtherzlich für eure Hilfe und Mühe!
    Ich werde dann mal versuchen bei der IHK einen Termin zu bekommen.
    Oder lieber beim FA? Also ich gehe mal davon aus bei der IHK, wenn nicht bitte posten danke!

    nochmals DANKE für alles

    Mit freundlichen Grüßen
    Rickard G.

  9. #9
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    Hallo!

    ich bins nochmal...
    Ich bin ein wenig veriwirrt also entschuldigt bitte falls manche fragen blöd sind...
    Also: Ich dachte ich wäre Umsatzsteuerflichtig...
    also ich war ja nur bei mir im Rathaus und habe einen Gewerbeschein beantragt für Internet Handel.
    War ja alles gut, ausser halt dass ich irgendwie beobachtungspflichtig (musste noch einmal eine gebühr von 20 € oder so bezahlen) bin oder so weil ich pc hardware verkaufen will.

    Also ich habe das alles als "Nebenjob" angemeldet da ich ja in Ausbildung bin.
    Also meine 1. Frage bin ich doch jetzt Kleinunternehmer oder nicht?
    Also muss ich jetzt die E/A (oder E/Ü) Rechnung machen? (bsp.: mit Easy Cash & Tax)

    Also ich bin davon ausgegangen dass ich mit MwSt bzw. Ust arbeiten muss (so dachte ich funktioniert das -> Ust Verkaufspreis - Ust Kaufpreis = Betrag den ich ans FA zahlen muss [also warum das so ist weiß ich])

    Ist das denn richtig oder liege ich da falsch?

    Also wenn ich mit Ust arbeiten muss, wie ist das eigentlich mit Versandkosten?
    Sind die Davon auch betroffen? oder muss ich sogar einfach betrag + versand (also endbetrag), davon die Ust ausrechnen?

    Und wenn ich was von der Steuer absetze (betriebsausgaben, bsp. PC) muss ich dann die Rechnung dabei schicken?
    Und wenn ich was verkaufe aber einen falschen Betrag beim FA angebe, was passiert dann? merke die das? oder ist das reiner Zufall nach stichproben?

    PS: Ich warte seit ca. 2 Monaten auf Post vom FA oder sonst wem (wegen Gewerbeschein) weil den Gewerbeschein bekommt man doch zugeschickt oder nicht?
    Bei wem könnte man denn da mal nach fragen?

    Danke für eure Mühe (ich weiß dass ich lästig bin )

  10. #10
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    Das mit dem "Nebenjob" greift im Zusammenhang mit dem Gewerbe ansich nicht.

    Du hast die Wahl: Regelbesteuerung >>> bekommst Umsst. erstattet, musst sie aber auch abführen. Versandkosten müssen versteuert werden.

    Oder bei Umsatz von weniger als 17500 Euro die Kleinunternehmerregelung wählen, auf Antrag. Also keine Umsatzsteuererstattung und du darfst diese auch nicht auf Rechnungen ausweisen.

    In beiden Fällen machst du die E/Ü-Rechnung. Rechnungen oder so müssen da nicht beigelegt werden.

    Und das mit der, sagen wir mal "Genauigkeit" bei den Angaben, machst du nur so lange, bis der Betriebsprüfer bei dir vor der Tür steht.

  11. #11
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    Gut jetzt hab ich da Klarheit!
    Danke!!!!

    eine kurze Frage hab ich noch: Das bedeutet wenn ich mich für die Kleinunternehmerregelung entscheide (was ja erstmal sicherer ist) dann habe ich also keine Ausgaben ans FA oder so (ausser ich überschreite diese Grenze), richtig?
    Und bei Regelbesteuerung muss man das 5 Jahre lang machen, bei Kleinunternehmerregelung nicht ja?

  12. #12
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    @rickard: sei mir nicht böse, aber das, was du als grundwissen bezeichnest, ist nicht sonderlich viel. poloatze hat das schon richtig ausgeführt. nun an deinen äusserungen kann man erkennen, dass da sehr große wissenslücken sind.

    so nun genug gemeckert.

    mit der buchführung die aufzeichnung sämtlicher geschäftsvorfälle gemeint. wenn du dich für eine einnahmen/überschussrechnung entscheidest (EÜR), dann musst du lediglich deine einnahmen und ausgaben aufzeichnen. hast du zusätzlich anlagegegenstände gekauft, müssen diese in einem anlageverzeichnis geführt werden und abgeschrieben werden.

    über eine bilanzierung solltest du dir jetzt keinen kopf machen, die ist schwieriger.

    bei der ust-va kannst du nicht einfach die eingenommene umsatzsteuer mit der bezahlten umsatzsteuer (die gezahlte nennt man dann vorsteuer) verrechnen. du musst deine umsätze anmelden, aus denen sich dann die ust ergibt, davon kann man dann die gezahlte vorsteuer abziehen.

    so das war der schnelldurchgang. sieh die mal unbedingt die sticky-thread im steuerbereich an, da findest du noch allerhand infos zu deinen fragen--

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