+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Einzelunternehmen + Onlineshop = Handelsregister?

  1. #1
    TP-Member db-newmedia macht alles soweit korrekt Avatar von db-newmedia
    Registriert seit
    Dec 2003
    Ort
    Leipzig
    Beiträge
    71

    Einzelunternehmen + Onlineshop = Handelsregister?

    Hallo TPler,

    ich habe mir nun hier einige Seiten (Suchergebnisse) durchgelesen, aber ich bin dennoch etwas verunsichert bei meinem Anliegen und würde mich deshalb über einige konkrete Antworten speziell zu meinem Fall freuen. Also:

    Ich betreibe nun schon seit 2004 ein Einzelunternehmen im Bereich "Internetdienstleistungen" und möchte nun auch in der Mobilfunkbranche mit einem kleinen aber feinen Handyshop tätig werden. Mit dem Handyshop werden keine großen Einnahmen erwartet - der Handyshop soll mir lediglich ein kleines Einkommen für schlechte Zeiten sichern.

    Nun zu meiner Frage:
    MUSS ich mich wegen diesem Onlineshop ins Handelsregister eintragen und doppelte Buchführung betreiben? Was muss ich beachten?


    Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten



    Mit freundlichem Gruß
    Diana Bruhn

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.328
    nein, musst du nicht
    weder Handelsregister noch doppelte Buchführung
    kannst alles unter einem Gewerbe/einer Steuernummer ganz normal abrechnen (solange du alleinige Inhaberin beider Geschäftszweige bist)

    wie kommst du darauf, dass das evt. sein müsste?

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Würde ich genau so sehen, da du ja keinen nach Art und Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb dadurch hast.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Member db-newmedia macht alles soweit korrekt Avatar von db-newmedia
    Registriert seit
    Dec 2003
    Ort
    Leipzig
    Beiträge
    71
    Hallo Thomas,

    vielen Dank für die schnelle Hilfe.
    Wie ich darauf komme? Joa, ich handele ja dann mit Waren und habe daraus geschlossen, das ich mich aus diesem Grund ins Handelsregister eintragen lassen muss, um diesen Onlineshop betreiben zu dürfen.

    Auch habe ich gesehen, das man (wenn man seine Artikel in diverse Preissuchmaschinen eintragen möchte) seine Handelsregisternummer angeben muss. Das hat mich dann letztendlich doch etwas verunsichert

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51