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Thema: aus GbR eine GmbH gründen, CMS als Sacheinlage

  1. #1
    TP-Newbie troettrich macht alles soweit korrekt
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    aus GbR eine GmbH gründen, CMS als Sacheinlage

    Hallo Forengemeinde,

    2003 habe ich mit einem Kollegen zusammen eine GbR gegründet, die (hurra, hurra) Webdesign anbot. Es lief nicht so prächtig, weil der Markt von der Angebotsseite recht überfüllt ist. Mittlerweile haben wir uns aber auf ein spezielles Segment spezialisiert und konnten Gewinne einfahren.

    Wir haben innerhalb der letzten 1,5 Jahre ein eigenes Content-Management-System programmiert, welches auf unseren speziellen Kundenbereich zugeschnitten ist und in dieser Form noch nicht auf dem Markt existiert. Die Beta-Phase konnten wir bereits erfolgreich starten und haben auch einige Interessenten, die uns Kaufzusagen gemacht haben. Das System basiert auf PHP und MySQL und da es sehr umfangreich ist, haben wir einen Teil davon durch zwei freie Mitarbeiter gegen Rechnung für uns erstellen lassen.

    In unserem Segment tummeln sich eine Hand voll kleiner Konkurrenten, die jedoch teilweise minderjährig und ohne Gewerbeanmeldung tätig sind oder als schnell gegründete GbR qualitativ schlechte Leistungen erbringen. Um uns von diesen Anbietern deutlich abzusetzen, möchten wir eine GmbH gründen. Außerdem ist natürlich die Haftungsbegrenzung interessant, um die Auswirkungen unvorhergesehener Probleme zu beschränken.

    Wir erwirtschaften bereits regelmäßig kleinere Gewinne und erwarten unter Berücksichtigung der Marktsituation durch unser neues CMS eine deutliche Zunahme der Erträge.

    Wir verfügen über Rücklagen, mit der wir einen Teil der Einlage, sowie die Gründungskosten abdecken können.

    Allerdings werden wir einen Teil der Einlage als Sacheinlage vornehmen müssen. Diese soll unser selbst entwickeltes CMS sein. Unter Berücksichtigung der Kosten für die freien Mitarbeiter im Verhältnis zu deren Anteil am Entwicklungsumfang komme ich auf Herstellungskosten von ca. 10.000 Euro (Wert meiner Arbeitszeit + Wert der Arbeitszeit der freien Mitarbeiter). Wenn ich allerdings die erwarteten Gewinne als Wert nehme, liegt dieser natürlich ungleich höher.

    Wie gehe ich hier am Besten vor?

    Nach meinen Recherchen halte ich es für das Beste, einem Sachverständigen die Sache zu schildern und ein Gutachten einzuholen. Mit welchem Kostenrahmen hätte ich hier ungefähr zu rechnen?

    Welche Probleme werden hierdurch bei der Eintragung mit dem Amtsgericht möglicherweise entstehen? Wie lange könnte sich die Gründung durch die Prüfung unseres Sachgründungsberichts verzögern? Welche Gefahren drohen bei einer Insolvenz, sofern es einmal dazu kommen sollte?

    Ich werde das Ganze selbstverständlich auch mit einem Steuerberater besprechen, allerdings möchte ich bereits mit einem fundierten Kenntnisstand in das Gespräch treten.

    Zum Thema Steuern habe ich ebenfalls eine Frage:
    Wie viel kann man selbst erledigen? Im Rahmen meines Studiums habe ich grundlegende Kenntnisse im Rechnungswesen erhalten und diese im Selbststudium vertieft. Eröffnungsbilanz, Buchführung und Jahresabschluss kann man ja sehr einfach mit Lexware Buchhalter selbst erledigen. M.E. hätte der Steuerberater nur noch Kontrollfunktion diesbezüglich. Ist dies so möglich?

    Für die Verwaltung der Geschäftsführer (mein Kollege und ich) als Angestellte gibt es ebenfalls Programme. Auch diese würde ich nach Möglichkeit gerne benutzen. Wo/wie kann ich mich genauer über dieses Thema informieren?

    Versteht mich nicht falsch: Ich möchte nicht am Steuerberater sparen, sondern möchte einfach die Dinge selbst erledigen, die ich auch selbst erledigen kann. Ich eigne mir gerne diesbezüglich Wissen an, da ich es nicht als Last, sondern als weiteren Aspekt meiner Tätigkeit ansehe, die Verwaltung meiner Unternehmung zu übernehmen.

    Mein Kollege und ich sind Studenten und erhalten jeweils durch unsere Eltern einen monatlichen Betrag zur Grundversorgung. Dadurch hätte die GmbH nur marginale Ausgaben. Da Gewinne der GmbH aber im Vergleich zur GbR u.a. mit Körperschafts- und Gewerbesteuer belastet werden, sind Geschäftsführergehälter unabdingbar. Allerdings wird es trotz der positiven Marktsituation vermutlich eine Anlaufphase geben, in der die Gewinne nicht zur Zahlung angemessener Gehälter ausreichen. Jedoch ist es meines Wissens nicht möglich, die Gehälter direkt mit dem Ertrag zu koppeln, da dies vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gedeutet werden könnte. Gibt es trotzdem vom FA tolerierte Möglichkeiten, mit einem unterdurchschnittlich geringem Gehalt zu starten und dies dann schrittweise zu steigern?

    Was ist einfacher zu bewerkstelligen? Die Liquidation der GbR und unabhängig davon die Gründung der GmbH oder die Übernahme der GbR durch die GmbH? Ist evlt. sogar ein "simpler" Wechsel der Unternehmensform möglich?

    Allen, die sich diesen Roman bis hierhin durchgelesen haben (*g*) danke ich schonmal. Wenn jetzt noch jemand hilfreiche Antworten verfasst, wird mein Dank grenzenlos sein. :-)

    Viele Grüße, troettrich.

  2. #2
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    Allerdings werden wir einen Teil der Einlage als Sacheinlage vornehmen müssen. Diese soll unser selbst entwickeltes CMS sein. Unter Berücksichtigung der Kosten für die freien Mitarbeiter im Verhältnis zu deren Anteil am Entwicklungsumfang komme ich auf Herstellungskosten von ca. 10.000 Euro (Wert meiner Arbeitszeit + Wert der Arbeitszeit der freien Mitarbeiter). Wenn ich allerdings die erwarteten Gewinne als Wert nehme, liegt dieser natürlich ungleich höher.
    Ganz heißer Fall.


    Zu beachten ist an dieser Stelle § 5 Abs. 4 GmbHG und § 9 GmbHG. § 5 Abs. 4 GmbHG schreibt einen Gründungsbericht vor. Außerdem darf keine Überbewertung der Sacheinlagen entstehen, zumal die Gesellschafter für die Differenz nach § 9 GmbHG haften (Differenzhaftung). Insofern ist eine richtige Bewertung erforderlich, welche noch erschwert wird da es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut handelt. Die Bewertung kann ganz einfach sein, aber auch sehr schwer sein wenn ich z.B. an Enterprise Resource Planing-Software denke. Außerdem ist da noch eine IDW-Stellungnahme zu beachten. Also ein ganz interessanter Fall. Dies ohne Steuerberater zu machen wäre katastrophal.

    Welche Probleme werden hierdurch bei der Eintragung mit dem Amtsgericht möglicherweise entstehen?
    Mit dem Amtsgericht sollte es keine Probleme geben.

    Welche Gefahren drohen bei einer Insolvenz, sofern es einmal dazu kommen sollte?
    Das eingezahlte Stammkapital ist weg. Evtl. wirst du aber in Haftung genommen, weil du die Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns verletzt hast, z.B. Verkürzung von Steuern durch Nichtabgabe der Steuererklärung. Oder was weiß ich. Da gibt es sicherlich noch viel mehr, welches man hier aber nicht aufzählen kann.

    Da es sich zudem noch um eine Einbringung i.S.v. § 20 UmwStG handelt, welche alle schon schwierig genug abzuwickeln ist.

    Zum Thema Steuern habe ich ebenfalls eine Frage:
    Wie viel kann man selbst erledigen? Im Rahmen meines Studiums habe ich grundlegende Kenntnisse im Rechnungswesen erhalten und diese im Selbststudium vertieft. Eröffnungsbilanz, Buchführung und Jahresabschluss kann man ja sehr einfach mit Lexware Buchhalter selbst erledigen. M.E. hätte der Steuerberater nur noch Kontrollfunktion diesbezüglich. Ist dies so möglich?
    Kontrollfunktion ist gut. Die Buchführungskenntnisse die du hast werden sich auf ein Einzelunternehmen beziehen. Allerdings ist eine GmbH etwas ganz anderes. Es gibt z.B. keine Privatsphäre und somit keine Privatkonten auf denen gebucht wird.
    Die laufenden Buchungen kann man selbst machen, den Abschluss sollte man aber definitiv von einem Steuerberater machen lassen.

    Für die Verwaltung der Geschäftsführer (mein Kollege und ich) als Angestellte gibt es ebenfalls Programme. Auch diese würde ich nach Möglichkeit gerne benutzen. Wo/wie kann ich mich genauer über dieses Thema informieren?
    Gibt's so etwas wirklich. Hab' ich noch nie gehört. Wird dir der Steuerberater aber sicherlich bei helfen können.

    Jedoch ist es meines Wissens nicht möglich, die Gehälter direkt mit dem Ertrag zu koppeln, da dies vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gedeutet werden könnte. Gibt es trotzdem vom FA tolerierte Möglichkeiten, mit einem unterdurchschnittlich geringem Gehalt zu starten und dies dann schrittweise zu steigern?
    Wo soll denn da die verdeckte Gewinnausschüttung liegen? Es liegt doch keine Vermögensminderung vor bzw. eine verhinderte Vermögensmehrung. Es wird ja schließlich zu wenig von der GmbH gezahlt; also zu wenig Betriebsausgaben geltend gemacht. So etwas kann niemals zu einer vgA führen.
    Allerdings ist es richtig, dass die Vereinbarungen klar sein müssen und das ist bei einer prozentualen Vereinbarung nicht der Fall, zumindest beim beherrschenden Gesellschafter (Anteile > 50 %). Ob dies beim normalen Gesellschafter auch so ist müsste ich nachschauen.

    Was ist einfacher zu bewerkstelligen? Die Liquidation der GbR und unabhängig davon die Gründung der GmbH oder die Übernahme der GbR durch die GmbH? Ist evlt. sogar ein "simpler" Wechsel der Unternehmensform möglich?
    Ein simpler Wechsel der Unternehmensform ist definitiv nicht möglich. In diesem Bereich gibt es einige Möglichkeiten, die der Steuerberater sicherlich gerne erklären wird. Bei einer Betriebsaufgabe werden die stillen Reserven aufgedeckt und es kommt zu einem Aufgabegewinn, welche jedoch begünstigt besteuert wird (Hintergrund ist, dass stille Reserven, die normalerweise nach und nach versteuert werden in einem Zeitpunkt besteuert werden, sogenannte "Zusammenballung"). Es käme zu einem begünstigten Aufgabegewinn § 16 EStG i.Vm. § 34 EStG.
    Anders ist es auch möglich die Buchwerte fortzuführen nach § 20 Umwandlungssteuergesetz, so dass es zu keiner Aufdeckung der stillen Reserven kommt und diese bei der Liquidation dann versteuert werden. Es käme zu einem Aufgabegewinn nach § 17 EStG, der jedoch nicht durch § 34 EStG begünstigt besteuert wird.

    EDIT: War eben gerade die ganze Zeit am Überlegen warum es keine begünstigte Besteuerung beim § 17 EStG gibt. Bin auch blöd, zumal das an sich auf der Hand liegt. Es gilt dann nämlich das Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG), so dass der Veräußerungsgewinn nur zur Hälfte besteuert wird.

    Also, der Fall ist derart speziell, dass man da in einem Forum nichts zu sagen kann. Selbst der Steuerberater wird da überlegen müssen wie er es am besten anstellt.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (26.02.2006 um 18:31 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Sorry, wenn ich mich hier reinhänge, aber habt Ihr schon mal überlegt, was Ihr nach dem Studium machen wollt?

    Vom Studium kenne ich auch drei Studenten, die per GbR zusammen Internetseiten gestaltet haben. War wohl ein netter Nebenverdienst. Jetzt haben sie alle drei gute Jobs in der Industrie in unterschiedlichen Städten und die GbR ist irgendwie eingeschlafen und hat sich aufgelöst.

    Wenn man eine GmbH gründet, kann man die auch so einfach auflösen wie eine GbR?

  4. #4
    TP-Newbie troettrich macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank, Poloatze, für deinen ausführlichen Beitrag! Ich denke mittlerweile, dass das mit der Sachgründung entweder nicht oder nur mit viel Aufwand möglich ist und wir werden es deswegen nicht machen. Wir warten einfach, bis wir das nötige Kapital in Bar erwirtschaftet haben.

    Das besagte Programm zur Verwaltung der Gehälter heißt "Lexware lohn+gehalt (plus) 2005" und ist Teil des "financial office".

    Mein Wissen bezüglich Buchhaltung bezieht sich auf mein Studium. Ich habe ein Semester "Rechnungswesen" gehört und mich parallel mit begleitender Lektüre informiert. Das Prinzip der Bilanzierung und doppelten Buchführung ist mir somit bekannt. Aber ich gebe dir Recht, beim Jahresabschluss sollte man zumindest die ersten Jahre einen Steuerberater ran lassen.

    @wiantomi:
    Das ist ein wirklich interessanter Punkt, den du hier ansprichst. Darüber habe ich auch schon mit meinem Kollegen gesprochen. Ich muss allerdings dazu sagen, dass wir nicht einfach "ein paar Internetseiten erstellen", sondern eine speziellere Ausrichtung verfolgen (s.o.). Leider möchte ich hier nicht näher darauf eingehen.

    Es ist also angedacht, dass wir das evtl. wirklich mal später zu unserem Hauptberuf machen. Je nachdem wie erfolgreich unser Konzept wird.
    Zur Auflösung der GmbH: Das ist sicherlich möglich. Auflösen kann man eine Unternehmung meistens einfacher als gründen.

    Die Frage ist natürlich, was passiert, wenn einer die Firma weitermachen möchte und der andere nicht. Das ist eine gute Frage und wir versuchen das Problem dadurch einzudämmen, dass wir immer Mal wieder darüber sprechen, wie wir der Ernsthaftigkeit unserer Unternehmung gegenüberstehen. Hierdurch möchten wir verhindern, dass ein "plötzliches kaltes Erwachen" am Tag x eintritt.

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