Ausserdem hat der Kunde ohne Rechnung auch keine Möglichkeit die Ware umzutauschen oder die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen...
Ich habe meine ersten Verkäufe getätigt. Habe erst im Februar 06 mein Gewerbe angemeldet und möchte die Kleinunternehmerregelung (dieses Jahr insgesamt 17.500 € einnehmen)beanspruchen.
Bestimmt ne doofe Frage, in meiner Excel Tabelle vergebe ich eine Rechnungs-Nr. , überlege aber, welchen Sinn es macht , dem Kunden eine Rechnung zu schicken, wenn das Finanzamt sowieso nicht die Rechnungskopien sieht. Dann kann ich mir doch die Arbeit mit Rechnungsdruck sparen, oder??
Ich führe eine einfache Einnahmen-Ausgaben Liste.
Würde mich auf Antwort freuen.
Gruß von Geradegegründet
Ausserdem hat der Kunde ohne Rechnung auch keine Möglichkeit die Ware umzutauschen oder die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen...
Danke für die Antwort,
jetzt noch ne Frage,
der Großhändler verkauft mir die Textilien ohne Mwst. Da ich Kleinunternehmer bleiben möchte, ist es doch für mich ein Großer Vorteil diese so zu kaufen.
Überseh ich da etwas? Hat es wirklich für mich nur Vorteile?
Wie gehe ich damit um, wenn ich am Ende des Jahres doch noch über 17.5 komme? Müßte ich dann alle Einkäufe nachträglich mit 16% Mwst. nachberechnen, bzw. gehe dann zum Großhändler und lasse mir neue Rechnungen geben, wo die Mwst. ausgewiesen ist.
Bitte antworte noch auf diese Frage:
Danke
Moment, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, bedeutet das ja nicht, daß du bei Einkäufen keine Mwst. bezahlst, im Gegenteil....
Du darfst bei Verkäufen keine Mwst. ausweisen und erhältst auch keine vom FA zurück. In deine Preise musst du natürlich die gezahlte Mwst. (Einkauf) mit einkalkulieren.
... du musst auch bei Großhändlern die Mwst. zu zahlen, das ist für Unternehmen ein durchlaufender Posten.
Und selbst wenn du in diesem Jahr über die 17500 € kommst, musst du erst ab nächstem Jahr die Regelbesteuerung anwenden.
Hallo dorintia,
danke für die schnelle Antwort. Also der Großhändler gibt mir die Ware nur mit Anzahl und Preis auf einem Blanko-Qittungsblock und sagt mir ausdrücklich,dass das Netto-Preise sind. Wenn ich eine Rechnung haben möchte, dann wird er die Preise x 16% nehmen, die ich dann auch zusätzlich bezahlen müßte.
Nochmals die Frage, wenn der Großhändler mir die Artikel netto verkauft, dann ist es doch auch legal so, oder?? Stellt das ein Problem dar ??
Würde mich freuen, wenn wieder eine Antwort käme.
Gruß![]()
Kannst Du mir bitte nochmals helfen?
Bin zwar keine Fachfrau, aber ja, das stellt meiner Meinung nach ein Problem dar. Wer bezahlt dann die Mwst.? Niemand? Glaub nicht das das FA das in Ordnung findet.Zitat von Geradegeründet
Außerdem: Was ist'n das für'n Großhändler? Es ist innerhalb Dtschl. nicht üblich ohne Mwst. im B2B-Geschäft zu handeln.
Hallo ...
wo sind wir hier... am Witze-Board?![]()
Was der Schlawiner schildert ist, dass der Grosshändler ihm die Ware schwarz verkaufen möchte... mit Umsatzsteuer wird's halt 16% teurer.![]()
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
Du musst als Kleinunternehmer die 16% an den Großhändler abdrücken.
Ich glaub ich sollte mir auch mal mehr "Direktheit" angewöhnen![]()
.
Zudem stellt sich mir die Frage, wieso der Grosshändler die Waren schwarz verkaufen möchte? Das muss doch irgendwann mal rauskommen - Inventur o.ä. Oder bedeutet das auch, dass er die Waren schwarz erworben hat? Langsam wird es richtig spannend.![]()
Grüsse!
wian
Hallo ...
das kann doch wohl keine ernsthafte Frage sein... oder?
Haben Sie schonmal was von Steuern gehört, die manche Zeitgenossen durch steuerneutrale Verkäufe umgehen möchten?
Aber keine Sorge... es gibt hier keine Tipps wie man es problemlos machen kann!
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
@BEBOUB
Ich erwarte keine Antwort auf die Frage. Von steuerneutralen Verkäufen habe ich noch nichts gehört. Ehrlich gesagt, stelle ich mich der Umsatzsteuer erst seit einem Jahr und bin sehr begierig, alles darüber zu erfahren.
Mir ist nur bekannt, dass man selbst bei Eigenentnahmen Umsatzsteuer zahlen muss.
Mein Beitrag war etwas ironisch gemeint. Sorry, wenn wir gerade auf verschiedenen Ebenen kommuniziert haben.
Ich denke du nimmst §19 UstG in Anspruch?Ehrlich gesagt, stelle ich mich der Umsatzsteuer erst seit einem Jahr
Ich bin im letzten Jahr auf Regelbesteuerung umgestiegen, da mir mein Finanzamt sonst keine Umsatzsteueridentnummer gegeben hätte. Rein theoretisch hätte ich die auch als Kleinunternehmer bekommen müssen, zumindest hatte das der vorherige Bearbeiter gesagt. Naja, seitdem wundert mich nichts mehr. Aber ich bereue den Schritt nicht.![]()
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