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Hi TPler,
je mehr ich zum Thema Gründung und allem was damit zusammenhängt lese, umso krauser werden meine Gedanken im Kopp. Vielleicht könnt Ihr mir beim ordnen ein wenig helfen...![]()
1. Nebenberufliches Gewerbe anmelden
> Kosten einmalig so ca. 30 Euro?
> Gewerbebeschreibung so weit gefächert wie möglich verfassen, um sich einige Wege offen zu halten, richtig?
> Besteht die Chance, dem Kind einen anderen Namen zu geben, als seinen eigenen oder muss das Gewerbe zwingend so heissen, wie man selbst?
> Gleich bei Position 1 heisst es auf der Gewerbeanmeldung: "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name". Muss ich mich ins Handelsregister eintragen? Was kostet das? Muss ich dies noch vor der Gewerbeanmeldung tun?
> Um die Gewerbeanmeldung komme ich als "Webdesigner" nicht rum, richtig?
2. Nach Anmeldung meldet sich Finanzamt
> auch wenn die Umsätze vermutlich im ersten Geschäfstjahr für eine Kleinunternehmerregelung reichen, wo ist da der Vorteil? Es geht da doch nur um die MwSt-Geschichte, oder habe ich da was überlesen? Aber daraus entstehen mir doch so oder so keine zusätzlichen Kosten, bis auf der monatliche Aufwand der Überweisung und der Elster-Meldung. Ob ich nun eine Rechnung schreibe, die keine MwSt enthält oder ich eine mit MwSt schreibe und den entsprechend eingenommenen Betrag eben ans Finanzamt abführe, ist doch egal. Im Gegenteil: stelle ich mich nicht schlechter als Kleinunternehmer, weil der gewerbliche Kunde eher nicht bei mir kaufen wird, da es sich nicht positiv auf seine Umsatzsteuerlast auswirken würde?
3. Muß ich der IHK beitreten?
Soviel für den Anfang. Wäre toll, wenn ihr mir ein wenig weiterhelfen könntet.
Viele Grüße
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jupp> Kosten einmalig so ca. 30 Euro?
richtigGewerbebeschreibung so weit gefächert wie möglich verfassen, um sich einige Wege offen zu halten, richtig?
nur wenn du dich ins Handelsregister eintragen lässt, was zugleich die Buchführungspflicht bedeutet, also Bilanzen aufstellen etc.> Besteht die Chance, dem Kind einen anderen Namen zu geben, als seinen eigenen oder muss das Gewerbe zwingend so heissen, wie man selbst?
das kann man auch nachher machen. Die Kosten sind gering. Allerdings die Folgekosten aufgrund der Buchhaltung und der Aufwand steht nicht im Verhältnis zu dem.> Gleich bei Position 1 heisst es auf der Gewerbeanmeldung: "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name". Muss ich mich ins Handelsregister eintragen? Was kostet das? Muss ich dies noch vor der Gewerbeanmeldung tun?
da kommst du nicht drum herum.> Um die Gewerbeanmeldung komme ich als "Webdesigner" nicht rum, richtig?
2. siehe FAQ Kleinunternehmer
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Entschuldigt, wenn ich nochmal ein paar Fragen habe (ja, ich habe mich reichhaltig mit der Google- und der Bordsuche beschäftigt, nur gibt es oft wiedersprüchliche oder mir nicht ausreichende oder für mich unklare Aussagen zu den Themen)
> Einzelunternehmer müssen sich doch normalerweise nicht ins Handelsregister eintragen. Nun habe ich aber gelesen, wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann ist, muss er es doch. Ist das so zu verstehen, dass ich zum Handelsregistereintrag gezwungen bin, weil ich z.B. gelernter Kaufmann bin?
Mit dem was du "gelernt" hast, hat das überhaupt nix zu tun.
Das sind so rechtliche Einstufungen wie Nichtkaufmann, Vollkaufmann, etc.
@dorintia
vielen dank, dann bin ich beruhigt.
Mir macht gerade jemand aus einer anderen Ecke Panik: kann es sein, dass mir die IHK nachträglich eingetragene und damit genehmigte Gewerbetätigkeiten untersagt?
Der Herr vom Amte meinte heut zu mir, ich könnte nun bedenkenlos frank und frei die entsprechenden Gewerbetätigkeiten bewerben und ausüben, aus einer anderen Ecke höre ich aber, dass mir die IHK da im Nachhinein etwas untersagt und dann hohe Bussgelder fällig werden könnten.......![]()
Von solchen "Schandtaten" der IHK weiss ich nichts. Ich bekomme nur in Abständen Einladungen zu interessanten Info-Veranstaltungen rund ums Internet.
Aber ich wollte nur nochmal auf die Kleinunternehmerregelung eingehen, da ich auch permanent lese, wie toll die ist. Die Frage ist immer, ob die eigenen Kunden Privatleute oder Unternehmen sind. Bei Privatleuten macht die Kleinunternehmerregelung eventuell Sinn - bei Unternehmen überhaupt nicht. Aber viele - und so ging es auch mir - sind froh, das Thema Umsatzsteuer am Anfang außen vor zu lassen. Vor monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen hat mir am Anfang gegraut. Dabei ist die Voranmeldung mit Elster ein echtes Kinderspiel. Überhaupt muss ich an dieser Stelle mal das Elster-Programm loben. Ich glaube nicht, dass ich mir nochmal ein extra Programm für die Steuererklärung kaufe, da ich Elster einfach prima finde.![]()
Eher, kann dir die HWK was untersagen, nämlich dann, wenn für die Gewerbetätigkeiten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, siehe Handwerksrolle, Meisterzwang etc.
Ich werde die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen, obwohl meine Hauptkundengruppe Privatleute sind. Aber ich habe ein paar hohe Anfangsinvestitionen...
Man muss sich das schon gut überlegen und auch mal durchrechnen, ich müsste z.B. bei gleichem Materialeinsatz, mein Produkt 50 Cent teurer machen um den gleichen Gewinn zu erzielen, bei einem Produktpreis von 9,99 €.
danke wiantomi und dorintia,
das beruhigt wieder etwas. Es hätte mich doch auch sehr gewundert, wenn ich einerseits ein Gewerbeschein beantrage, in dem verschiedene Tätigkeiten aufgeführt sind, dieser genehmigt wird und dann im Nachhinein die mit Amtssiegel bestätigte Genehmigung hinfällig wäre......aber man wundert sich ja über nix in Deutschland....![]()
Ja, ob ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte, weiss ich auch immer noch nicht, ich werde eine Mischung aus Privat- und Gewerbekunden haben. Das hilft mir also schonmal nicht weiter.
Soweit ich es verstanden habe, gehe ich ja auch kein Risiko ein, wenn ich NICHT von der Kleinunternehmerregelung gebrauch mache, ausser, dass mein Verwaltungsaufwand höher, aber ja auch noch hinnehmbar ist.
Würde ich eigentlich, wenn ich mir heute einen z.B. Laserdrucker kaufe, in diesem Monat aber keine Umsätze erziele, die Vorsteuer für den Laserdrucker von Finanzamt rückerstattet, also auf mein Konto überwiesen bekommen?
Vielleicht hilft Dir dafür dieser Thread weiter, unter besonderer Beachtung dieser Antwort von fridgeZitat von wuslon
Ja.Zitat von wuslon
Ja, hilft mir sehr, vielen Dank. DAnn werde ich wohl geschmeidig auf die KU-Regelung verzichten und mich darauf einlassen, für die nächsten fünf Jahre fröhlich eine Elster-Meldung zu versenden......wobei: aber dafür muss ich dann wohl wirklich zum Steuerberater, wenn ich vor einem Monat einen Laserdrucker gekauft habe, heute den Gewerbeschein beantragt habe, diesen Monat keine Umsätze tätige und morgen dann per Elster die Vorsteuer erstattet bekomme, dass klingt fast zu einfach. Muss ich nicht nachweisen, dass ich den Laserdrucker dann auch zu 100% geschäftlich nutze? Was ich natürlich nicht könnte, weil ich natürlich auch mal ein privates Briefchen mit so einem Teil drucke.....ot: vermutlich mach ich das alles viel zu kompliziert....Zitat von hezen
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Mein Bauch sagt mir, dass du die Vorsteuer für den Laserdrucker nicht sofort wiederbekommst, da es schon einen Monat her ist und du jetzt erst Gewerbe angemeldet hast - sondern erst am Jahresende mit der Umsatzsteuererklärung.
Irgendwo steht, dass man die Vorsteuer ziehen darf, wenn man das Teil zu mehr als 10% gewerblich nutzt.
Zum Steuerberater musst du vielleicht nicht gehen. Gib doch einfach die Umsatzsteuervoranmeldung persönlich beim Finanzamt ab, wenn du unsicher bist. Die helfen dir bestimmt. Ich fülle immer nur zwei Felder aus. Netto-Umsatz (Zeile 27) und die Vorsteuer (Zeile 54) und das war es schon.
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